Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Offenbach |
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Montag | 07.30 - 16.00 Uhr |
Dienstag | 07.30 - 16.00 Uhr |
Mittwoch | 13.00 - 16.00 Uhr |
Donnerstag | 07.30 - 16.00 Uhr |
Freitag | 07.30 - 13.30 Uhr |
Die Kfz-Zulassungsstelle in Dietzenbach ist Ihr verlässlicher Partner für alle Angelegenheiten rund um die An- und Ummeldung von Kraftfahrzeugen. Sie bietet eine breite Palette an Dienstleistungen an, darunter die Ausstellung von Kennzeichen und die Aktualisierung von Fahrzeugpapieren. Zudem können Termine online vereinbart werden, um Wartezeiten zu minimieren.
Das Straßenverkehrsamt bietet zahlreiche Services, die im Folgenden aufgeführt sind:
Wer sein Auto zulassen und anmelden möchte, sei es fabrikneu, importiert oder gebraucht, kann dies bei der Kfz-Zulassungsstelle tun. Voraussetzung ist, dass der Hauptwohnsitz in Stadt Dietzenbach liegt. Auch Unternehmen müssen ihren Hauptsitz in Dietzenbach haben.
Für die Kfz-Zulassung in Dietzenbach sind folgende Dokumente erforderlich:
Bei Importfahrzeugen sind zusätzliche Dokumente wie Kaufvertrag, Originalrechnung und EG-Übereinstimmungserklärung (COC) notwendig. Eine Vollmacht ist erforderlich, wenn der Halter nicht persönlich erscheinen kann. Juristische Personen benötigen zudem einen Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung.
Fahrzeugummeldung
Eine Ummeldung des Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde ist nötig, wenn:
Die gleichen Dokumente wie bei der Anmeldung sind auch für die Ummeldung erforderlich.
Sollten Sie Ihre Zulassungsbescheinigung verloren haben oder wurde diese gestohlen, ist das Straßenverkehrsamt der richtige Ansprechpartner. Notwendige Dokumente sind:
Die Kfz-Zulassungsstelle ermöglicht es, viele Vorgänge wie die Kfz-Zulassung, Umschreibung oder Außerbetriebsetzung online zu erledigen. Termine lassen sich bequem online vereinbaren. Der gesamte Prozess, von der Kennzeichenauswahl bis zur Zahlung, kann digital abgewickelt werden, wodurch Zeit und Aufwand gespart werden. Die Öffnungszeiten und Terminvergabe sind online verfügbar.
Die Stilllegung eines Fahrzeugs ist sinnvoll, wenn es vorübergehend nicht genutzt wird. Sie spart laufende Kosten und Steuern, allerdings darf das Fahrzeug in dieser Zeit nicht gefahren werden. Das Straßenverkehrsamt ist auch für die Verschrottung nicht mehr fahrtüchtiger Fahrzeuge zuständig.
Für die verschiedenen Dienstleistungen fallen Bearbeitungsgebühren an, die vor Ort in bar oder mit EC-Karte bezahlt werden können.
Mit diesen umfassenden Services bietet die Zulassungsbehörde in Stadt Dietzenbach eine zentrale Anlaufstelle für alle Kraftfahrzeugbesitzer in der Region.
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