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Wappen Büdingen Zulassungsstelle Büdingen


Ortsschild Büdingen

Anschrift der Zulassungsstelle Wetteraukreis

  • Berliner Str. 31
    63654 Büdingen

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Wetteraukreis

  • Telefonnummer:
    06042 / 989 0
  • Faxnummer:
    06042 / 98949-2181 bis -2184
  • E-Mail-Adresse:

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Wetteraukreis

Montag 7.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr
Dienstag 7.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch 7.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag 7.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag 7.30 Uhr - 12.30 Uhr

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Ihr Wegweiser zur Kfz-Zulassungsstelle in Büdingen

Die Zulassungsstelle, auch als Straßenverkehrsamt bekannt, ist Ihr Ansprechpartner für die Anmeldung, Ummeldung sowie Änderung und Korrektur von Fahrzeugdokumenten. Sie sind auch zuständig für die Ausgabe von Kennzeichen und anderen Markierungen für Ihr Fahrzeug.

Um den Prozess der Terminvergabe in der Zulassungsbehörde so reibungslos wie möglich zu gestalten, können Sie in vielen Fällen online einen Termin vereinbaren. Die Online-Terminvereinbarung bei der Straßenverkehrsamt ist eine einfache und bequeme Möglichkeit, Ihren Besuch zu planen.

Dienstleistungen der Zulassungsbehörde im Überblick

Die Kfz-Zulassungsstelle bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen an, darunter:

  • ✅ An- und Abmeldung von Fahrzeugen
  • ✅ Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
  • ✅ Eintragung, Änderung und Berichtigung von Fahrzeugdokumenten
  • ✅ Meldung von Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen
  • ✅ Ausstellung von Kfz-Papieren
  • ✅ Ersetzen von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und II)
  • ✅ Ersterteilung und Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • ✅ Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • ✅ Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug
  • ✅ Ausstellung des Internationalen Führerscheins
  • ✅ Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
  • ✅ Ausstellung von Ersatzdokumenten
  • ✅ Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
  • ✅ Akteneinsicht

Auto anmelden in Büdingen: So funktioniert's

In der Straßenverkehrsamt können Sie sowohl fabrikneue als auch gebrauchte oder importierte Fahrzeuge anmelden (zulassen). Auch Oldtimer können hier angemeldet oder umgemeldet werden. Beachten Sie bitte, dass Ihr Hauptwohnsitz oder der Sitz Ihres Unternehmens oder Gewerbes in Stadt Büdingen liegen muss, um Ihr Auto hier anzumelden.

Erforderliche Unterlagen für die Anmeldung Ihres Fahrzeugs in Büdingen

Wenn Sie Ihr Auto zulassen (anmelden) möchten, müssen Sie bestimmte Unterlagen vorlegen. Eine gute Vorbereitung spart Ihnen Zeit und Mühe und vermeidet unnötige zusätzliche Termine. Die notwendigen Unterlagen umfassen:

  • ✅ Personalausweis oder Reisepass
  • ✅ Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • ✅ Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung
  • ✅ Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
  • ✅ Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Für die Anmeldung eines ausländischen Fahrzeugs sind zusätzliche Unterlagen wie ein Kaufvertrag, eine Originalrechnung und die EG-Konformitätserklärung (COC) erforderlich. Wenn der Fahrzeughalter nicht persönlich zur Anmeldung erscheinen kann, muss eine Vollmacht für die entsandte Person ausgestellt werden. Für die Anmeldung eines Fahrzeugs von einer juristischen Person, Firma oder Vereinigung muss ein Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung vorgelegt werden.

Was Sie beim Ummelden eines Autos in Büdingen beachten sollten

Unter bestimmten Umständen kann es erforderlich sein, dass Sie Ihr Auto ummelden müssen. Eine Kfz-Ummeldung ist notwendig, wenn:

  • ✅ Sie innerhalb von Büdingen umgezogen sind
  • ✅ Sie innerhalb von Stadt Büdingen umgezogen sind und ein Halterwechsel stattgefunden hat
  • ✅ Sie aus einer anderen Stadt nach Büdingen gezogen sind
  • ✅ Wie bei der Anmeldung eines Autos oder Motorrads muss auch bei der Ummeldung Ihr Hauptwohnsitz in Büdingen liegen. Die benötigten Dokumente entsprechen denen, die für die Anmeldung eines Fahrzeugs erforderlich sind.

Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und II beim Straßenverkehrsamt

Für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II muss der Halter des Fahrzeugs in Stadt Büdingen (Hessen) mit seinem Hauptwohnsitz gemeldet sein. Vor Ihrem Termin im Straßenverkehrsamt sollten Sie die folgenden Dokumente bereithalten:

  • ✅ Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • ✅ Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
  • ✅ Eidesstattliche Versicherung
  • ✅ ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, falls nur ein Teil ersetzt werden muss

Gründe für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I oder II können Verlust, Beschädigung und Diebstahl sein. Wenn Ihre Zulassungsbescheinigung gestohlen wurde, müssen Sie dies bei der Polizei melden und die Anzeige beim Straßenverkehrsamt vorlegen.

Online-Zulassungsdienst in Büdingen

Die Zulassungsstelle bietet eine komfortable digitale Lösung an, mit der viele Prozesse online abgewickelt werden können. Dazu gehören:

  • ✅ Kfz-Zulassung eines Neuwagens
  • ✅ Zulassung eines Motorrads
  • ✅ Umschreiben eines Fahrzeugs
  • ✅ Außerbetriebsetzung sowie Wiederzulassung eines Fahrzeugs

Den Besuch der Straßenverkehrsamt können Sie sich in diesen Fällen sparen. Auch den gesamten Prozess von der Beantragung Ihres Kfz-Kennzeichens bis hin zur Zahlung können Sie hier digital abwickeln. Ihre Daten sind bei einer Online-Bestellung über unser Serviceportal gut geschützt. Dafür sorgen verschlüsselte Verbindungen, die den aktuellen Sicherheits- und Datenschutzvorschriften entsprechen.

Stilllegung eines Fahrzeugs in Büdingen

Die Stilllegung eines Fahrzeugs kann sinnvoll sein, wenn Sie es für einen bestimmten Zeitraum nicht nutzen möchten und ein Verkauf nicht in Frage kommt. Sie bietet eine einfache Möglichkeit, laufende Kosten und Steuern zu sparen, ohne das Fahrzeug tatsächlich abgeben zu müssen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Fahrzeug während dieser Zeit nicht fahren dürfen. Für die Abmeldung Ihres Fahrzeugs benötigen Sie dieselben Unterlagen, die auch für die Anmeldung erforderlich sind. Die Außerbetriebnahme eines Fahrzeugs ist auf sieben Jahre begrenzt. Sie können sich auch an die Zulassungsstelle in Büdingen wenden, wenn Sie Ihr Fahrzeug verschrotten möchten.

Zahlungsmodalitäten in der Zulassungsstelle

Die Gebühren für die verschiedenen Dienstleistungen variieren und werden Ihnen von dem zuständigen Beamten in der Zulassungsstelle erläutert. Die Zahlungen müssen direkt in der Zulassungsbehörde erfolgen. Es werden sowohl Barzahlungen als auch Zahlungen mit Girokarte akzeptiert.

Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Öffnungszeiten der Zulassungsstelle in Stadt Büdingen auf der offiziellen Webseite oder kontaktieren Sie die Behörde direkt, um sicherzustellen, dass Sie Ihren Besuch entsprechend planen können.


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