Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Essen |
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Montag | 08.00 - 12.30 Uhr |
Dienstag | 08.00 - 12.30 Uhr |
Mittwoch | 08.00 - 12.30 Uhr |
Donnerstag | 08.00 - 12.30 Uhr und 15.00 - 18.00 Uhr |
Freitag | 08.00 - 12.30 Uhr |
Wenn es um die Anmeldung, Ummeldung oder Kennzeichenbeantragung Ihres Fahrzeugs geht, ist die Zulassungsstelle in Essen Ihre erste Anlaufstelle. Die Zulassungsbehörde bietet eine Vielzahl an Serviceleistungen an, die alle Aspekte der Kfz-Zulassung abdecken. Ob Sie Privatperson, Unternehmer, Gewerbetreibender oder Freiberufler sind - die Straßenverkehrsamt ist Ihr kompetenter Ansprechpartner.
Die Straßenverkehrsamt in Stadt Essen bietet eine Vielzahl an Dienstleistungen an. Von der Anmeldung Ihres frisch erworbenen Neuwagens über die Beantragung von Kennzeichen bis hin zur Akteneinsicht - die Zulassungsstelle ist Ihr Ansprechpartner. Hier ein Überblick über die angebotenen Services:
Die Zulassungsstelle ist bemüht, Ihnen einen umfassenden Service zu bieten und steht Ihnen bei Fragen und Anliegen rund um die Kfz-Zulassung zur Verfügung.
Die Kfz Zulassungsstelle ist zuständig für die Anmeldung Ihres fabrikneuen, importierten oder gebrauchten Fahrzeugs. Auch für die Zulassung von Oldtimern ist die Kfz Straßenverkehrsamt in Essen Ihr Ansprechpartner. Wichtig ist, dass Ihr Hauptwohnsitz oder der Hauptsitz Ihres Unternehmens in Essen liegt. Um den Prozess der Fahrzeuganmeldung so reibungslos wie möglich zu gestalten, sollten Sie die notwendigen Unterlagen bereits bei der Terminvergabe für die Zulassungsbehörde parat haben.
Bei der Anmeldung Ihres Fahrzeugs sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
Wenn Sie ein ausländisches Fahrzeug in Stadt Essen anmelden (zulassen) möchten, sind zusätzlich der Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC) erforderlich. Sollte eine dritte Person das Fahrzeug für Sie anmelden (zulassen), benötigen Sie zusätzlich eine Vollmacht. Unternehmen und Vereinigungen benötigen einen Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung.
Die Gründe für eine Ummeldung können vielfältig sein. Vielleicht ziehen Sie innerhalb von Essen um, haben das Fahrzeug gewechselt oder sind aus einer anderen Stadt nach Essen gezogen. Unabhängig von den Gründen ist es wichtig, dass Ihr Hauptwohnsitz weiterhin in Essen liegt. Für die Ummeldung Ihres Autos oder Motorrades benötigen Sie die gleichen Dokumente wie für die Anmeldung. Mit der richtigen Vorbereitung ist die Ummeldung ein unkomplizierter Prozess.
Für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II muss der Halter des Kfz in Essen gemeldet sein. Die benötigten Dokumente sind:
Bei Verlust, Beschädigung oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung ist ein Antrag auf Ersatz erforderlich. Bei einem Diebstahl müssen Sie zusätzlich eine Anzeige bei der Polizei erstatten und diese beim Straßenverkehrsamt vorlegen.
Die Stilllegung eines Kraftfahrzeugs kann sinnvoll sein, wenn Sie das Fahrzeug für einen bestimmten Zeitraum nicht nutzen möchten, ein Verkauf jedoch nicht in Frage kommt. Sie sparen dadurch laufende Kosten und Steuern, ohne das Fahrzeug abgeben zu müssen. Beachten Sie jedoch, dass Sie Ihr Fahrzeug in dieser Zeit nicht fahren dürfen. Die benötigten Unterlagen für die Abmeldung Ihres Fahrzeugs in Stadt Essen entsprechen denen der Anmeldung. Der Zeitraum der Außerbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs ist auf sieben Jahre begrenzt. Sollten Sie Ihr Fahrzeug verschrotten wollen, ist ebenfalls die Zulassungsstelle Ihr Ansprechpartner.
Die Gebühren für die verschiedenen Dienstleistungen variieren und werden während des Termins in der Zulassungsbehörde abgewickelt. Sie haben die Möglichkeit, bar oder mit Girokarte zu bezahlen.
Die Zulassungsstelle ist bestrebt, den Aufwand für Sie so gering wie möglich zu halten. Daher können Sie Ihren Termin in der Straßenverkehrsamt online vereinbaren. Vergessen Sie nicht, die Öffnungszeiten der Straßenverkehrsamt in Essen zu beachten, um lange Wartezeiten zu vermeiden.
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