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Wappen Halberstadt Zulassungsstelle Halberstadt


Ortsschild Halberstadt

Anschrift der Zulassungsstelle Kreis Harz

  • Friedrich-Ebert-Str. 42
    38820 Halberstadt

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Kreis Harz

  • Telefonnummer:
    03941 / 5970-4288 -4131, -4137, -4138, -4329
  • Faxnummer:
    03941 / 5970-4295
  • E-Mail-Adresse:

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Harz

Montag 08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag 08.30 - 12.00 Uhr


Dienstleistungsangebot der Zulassungsbehörde in Halberstadt

Kraftfahrzeughalter in Halberstadt können sich an die örtliche Zulassungsbehörde wenden, um eine Vielzahl von Anliegen rund um ihr Fahrzeug zu klären. Das Straßenverkehrsamt ist Ihre erste Anlaufstelle für die An- oder Ummeldung von Fahrzeugen, die Aktualisierung oder Korrektur von Fahrzeugpapieren, die Ausgabe von Nummernschildern und weiteren Kennzeichen.

Online-Terminvereinbarung bei der Zulassungsstelle

Das Straßenverkehrsamt vereinfacht den Prozess der Terminvereinbarung durch ein Online-System. Kraftfahrzeugbesitzer können über das Internet einen Termin online Termin vereinbaren und sich so unnötige Wartezeiten ersparen.

Umfassendes Leistungsportfolio des Straßenverkehrsamts

Die Kfz-Zulassungsbehörde in Stadt Halberstadt bietet eine breite Palette von Dienstleistungen an:

  • ✅ Registrierung von Neufahrzeugen, Importfahrzeugen und Gebrauchtwagen
  • ✅ Ausgabe von Kennzeichen und Plaketten
  • ✅ Bearbeitung von Eintragungen, Änderungen und Korrekturen
  • ✅ Meldung von Verlust oder Diebstahl von Kennzeichen
  • ✅ Erstellung von Kfz-Papieren
  • ✅ Duplikate für Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigungen
  • ✅ Erst- und Erweiterungserteilung der Fahrerlaubnis
  • ✅ Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug
  • ✅ Ausstellung internationaler Führerscheine
  • ✅ Bewohnerparkausweise und Ersatzdokumente
  • ✅ Parkberechtigungen für Menschen mit Schwerbehinderung
  • ✅ Einsichtnahme in die eigenen Fahrzeugakten

Kriterien für die Zulassung eines Fahrzeugs

Für die kfz Zulassung müssen Fahrzeughalter mit Hauptwohnsitz oder Firmensitz in Stadt Halberstadt oder Gewerbetreibende bestimmte Dokumente vorlegen. Hierzu zählen:

  • ✅ Personalausweis oder Reisepass
  • ✅ Zulassungsbescheinigungen Teil I und II
  • ✅ Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung
  • ✅ Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • ✅ SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer

Erforderliche Dokumente für die Ummeldung eines Fahrzeugs

Ein Auto anmelden (zulassen) oder ummelden erfordert die gleichen Dokumente wie die Erstzulassung. Ein Umzug innerhalb der Stadt oder ein Halterwechsel sind gängige Gründe für eine Ummeldung.

Ersatz von Zulassungsbescheinigungen und Stilllegung eines Kfz

Falls ein Ersatz der Zulassungsbescheinigung notwendig ist oder ein Fahrzeug stillgelegt werden soll, ist das Straßenverkehrsamt in Stadt Halberstadt ebenfalls zuständig. Die Stilllegung kann bis zu sieben Jahre dauern, und die notwendigen Unterlagen sind identisch mit denen für die Anmeldung.

Kosten und Zahlungsmöglichkeiten

Die Öffnungszeiten sind zu beachten, und die Gebührenstruktur für Dienstleistungen variiert. Die Bezahlung kann direkt vor Ort in bar oder mit EC-Karte erfolgen.


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