Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Harz |
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Montag | 08.30 - 12.00 Uhr |
Dienstag | 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 08.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr |
Freitag | 08.30 - 12.00 Uhr |
Kraftfahrzeughalter in Halberstadt können sich an die örtliche Zulassungsbehörde wenden, um eine Vielzahl von Anliegen rund um ihr Fahrzeug zu klären. Das Straßenverkehrsamt ist Ihre erste Anlaufstelle für die An- oder Ummeldung von Fahrzeugen, die Aktualisierung oder Korrektur von Fahrzeugpapieren, die Ausgabe von Nummernschildern und weiteren Kennzeichen.
Das Straßenverkehrsamt vereinfacht den Prozess der Terminvereinbarung durch ein Online-System. Kraftfahrzeugbesitzer können über das Internet einen Termin online Termin vereinbaren und sich so unnötige Wartezeiten ersparen.
Die Kfz-Zulassungsbehörde in Stadt Halberstadt bietet eine breite Palette von Dienstleistungen an:
Für die kfz Zulassung müssen Fahrzeughalter mit Hauptwohnsitz oder Firmensitz in Stadt Halberstadt oder Gewerbetreibende bestimmte Dokumente vorlegen. Hierzu zählen:
Ein Auto anmelden (zulassen) oder ummelden erfordert die gleichen Dokumente wie die Erstzulassung. Ein Umzug innerhalb der Stadt oder ein Halterwechsel sind gängige Gründe für eine Ummeldung.
Falls ein Ersatz der Zulassungsbescheinigung notwendig ist oder ein Fahrzeug stillgelegt werden soll, ist das Straßenverkehrsamt in Stadt Halberstadt ebenfalls zuständig. Die Stilllegung kann bis zu sieben Jahre dauern, und die notwendigen Unterlagen sind identisch mit denen für die Anmeldung.
Die Öffnungszeiten sind zu beachten, und die Gebührenstruktur für Dienstleistungen variiert. Die Bezahlung kann direkt vor Ort in bar oder mit EC-Karte erfolgen.
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