Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Landkreis Börde |
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Montag | geschlossen |
Dienstag | 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr |
Mittwoch | 08.00 - 12.00 Uhr |
Donnerstag | 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr |
Freitag | 08.00 - 11.30 Uhr |
Die Kfz-Zulassungsstelle in Börde bietet eine breite Palette an Dienstleistungen für Kraftfahrzeugbesitzer an. Hier können Fahrzeuganmeldung, Ummeldung, Eintragung, Änderung und Korrektur von Fahrzeugdokumenten sowie die Ausgabe von Nummernschildern und anderen Kennzeichen durchgeführt werden. Das Straßenverkehrsamt ermöglicht zudem die komfortable Online-Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu minimieren und den Service so effizient wie möglich zu gestalten.
Die Zulassungsbehörde stellt eine Vielzahl von Dienstleistungen zur Verfügung:
Die Kfz-Zulassung ist zuständig für die Anmeldung von Neufahrzeugen, importierten Fahrzeugen aus dem Ausland, Gebrauchtfahrzeugen sowie Oldtimern. Um ein Auto in Börde zulassen und anmelden zu können, muss der Hauptwohnsitz des Fahrzeughalters in Börde liegen, ebenso wie der Hauptsitz von Unternehmen und Gewerbetreibenden.
Für die erfolgreiche Kfz-Zulassung sollten folgende Dokumente bereitgehalten werden:
Zusätzliche Unterlagen sind erforderlich, wenn das Fahrzeug aus dem Ausland stammt, wie z.B. Kaufvertrag, Originalrechnung und EG-Konformitätserklärung (COC). Bei Anmeldung durch eine beauftragte Person ist eine Vollmacht nötig.
Ein Fahrzeug muss umgemeldet werden, wenn:
Die für die Ummeldung erforderlichen Dokumente entsprechen denen, die auch bei der Anmeldung benötigt werden.
Für den Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I oder II aufgrund von Verlust, Beschädigung oder Diebstahl sind folgende Dokumente beim Straßenverkehrsamt vorzulegen:
Die Stilllegung eines Fahrzeugs kann sinnvoll sein, um Kosten und Steuern zu sparen. Hierfür sind dieselben Dokumente wie bei der Anmeldung erforderlich. Die Stilllegung ist auf sieben Jahre begrenzt. Auch bei der Verschrottung eines Fahrzeugs ist die Zulassungsbehörde der richtige Ansprechpartner.
Für die angebotenen Dienstleistungen fallen Bearbeitungsgebühren an, die direkt in der Zulassungsbehörde bezahlt werden können. Sowohl Barzahlung als auch die Bezahlung mit Girokarte sind möglich.
Das Straßenverkehrsamt bietet die Möglichkeit, online einen Termin zu vereinbaren. Die aktuellen Öffnungszeiten und weitere Informationen zur Terminvergabe finden Sie auf der Webseite.
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