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Wappen Kirchen (Sieg) Zulassungsstelle Kirchen (Sieg)


Ortsschild Kirchen

Anschrift der Zulassungsstelle Kreis Altenkirchen

  • Lindenstr. 1
    57548 Kirchen

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Kreis Altenkirchen

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Altenkirchen

Montag 08.00 - 16.00 Uhr
Dienstag 08.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch 08.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 18.00 Uhr
Freitag 08.00 - 12.00 Uhr

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Informationen zur Kfz-Zulassungsstelle in Kirchen (Sieg)

Die Kfz-Zulassungsstelle in Kirchen (Sieg) ist eine wichtige Institution für alle Fahrzeugführer und Fahrzeugbesitzer in der Region. Sie dient als erste Anlaufstelle für alle Fragen und Anliegen rund um die Zulassung, Ummeldung und Abmeldung von Kraftfahrzeugen. Zudem ist sie verantwortlich für die Ausstellung und Korrektur von Fahrzeugdokumenten sowie die Vergabe von Kennzeichen. Sie sorgt für einen reibungslosen Ablauf aller zulassungsrelevanten Prozesse und stellt sicher, dass alle Fahrzeuge, die auf den Straßen unterwegs sind, ordnungsgemäß registriert sind.

Dienstleistungen der Zulassungsstelle in Kirchen (Sieg) im Überblick

Die Kfz-Zulassungsbehörde bietet eine breite Palette von Dienstleistungen an, um den Bedürfnissen aller Kraftfahrzeugbesitzer gerecht zu werden. Sie stellt sicher, dass alle Fahrzeuge ordnungsgemäß registriert sind und die entsprechenden Dokumente und Kennzeichen erhalten. Im Folgenden sind die wichtigsten Dienstleistungen aufgelistet, die von der Straßenverkehrsamt in Kirchen (Sieg) angeboten werden:

  • ✅ An- und Abmeldung von Fahrzeugen
  • ✅ Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
  • ✅ Eintragung, Änderung und Berichtigung in den Fahrzeugpapieren
  • ✅ Meldung von Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen
  • ✅ Ausstellung von Kfz-Papieren
  • ✅ Ausgabe von Ersatz für verlorene oder gestohlene Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigungen
  • ✅ Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung oder Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • ✅ Ausstellung von Fahrerlaubnissen für die Fahrgastbeförderung
  • ✅ Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug
  • ✅ Ausstellung von internationalen Führerscheinen
  • ✅ Ausgabe von Bewohnerparkausweisen und Ersatzdokumenten
  • ✅ Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen
  • ✅ Akteneinsicht für Fahrzeugbesitzer

Fahrzeugzulassung in Kirchen (Sieg)

Egal, ob Ihr Fahrzeug fabrikneu, importiert oder gebraucht ist, die Kfz-Zulassungsstelle ist Ihre Anlaufstelle für die Zulassung. Hier können Sie auch Oldtimer anmelden (zulassen). Um Ihr Auto in Kirchen (Sieg) zulassen (anmelden) zu können, müssen Sie Ihren Hauptwohnsitz in Stadt Kirchen (Sieg), Rheinland-Pfalz, haben. Dies gilt auch für Unternehmen und sonstige gewerbliche Fahrzeughalter.

Benötigte Unterlagen für die Kfz-Zulassung

Die Kfz-Zulassungsstelle verlangt eine Reihe von Unterlagen, um ein Fahrzeug zuzulassen. Die folgenden Dokumente sind unerlässlich, um den Prozess der Kfz-Zulassung reibungslos abzuwickeln:

  • ✅ Personalausweis oder Reisepass
  • ✅ Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • ✅ Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung
  • ✅ Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
  • ✅ Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Für die Zulassung eines aus dem Ausland importierten Fahrzeugs sind zusätzliche Unterlagen wie Kaufvertrag, Originalrechnung und EG-Konformitätserklärung (COC) erforderlich. Kann der Fahrzeughalter nicht persönlich zur Anmeldung erscheinen, muss eine Vollmacht für die entsandte Person ausgestellt werden. Für Firmen, Vereine und andere juristische Personen sind zusätzlich ein Handels- oder Vereinsregisterauszug und eine Gewerbeanmeldung erforderlich.

Fahrzeugummeldung in Kirchen (Sieg)

Es kann verschiedene Gründe geben, warum Sie Ihr Fahrzeug ummelden müssen. Vielleicht sind Sie umgezogen, oder es hat ein Halterwechsel stattgefunden. Wichtig ist, dass Ihr Hauptwohnsitz weiterhin in Stadt Kirchen (Sieg) ist. Die benötigten Dokumente sind dieselben wie für die Zulassung eines Fahrzeugs. Das Ummelden eines Fahrzeugs ist sowohl für private Halter als auch für Unternehmen möglich.

Beantragung von Ersatz der Zulassungsbescheinigung

Wenn Ihre Zulassungsbescheinigung verloren gegangen, beschädigt oder gestohlen wurde, können Sie bei der Zulassungsbehörde in Stadt Kirchen (Sieg) einen Ersatz beantragen. Hierfür benötigen Sie die folgenden Unterlagen:

  • ✅ Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • ✅ Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
  • ✅ eidesstattliche Versicherung
  • ✅ ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, wenn nur ein Teil ersetzt werden muss

Wenn Ihre Zulassungsbescheinigung gestohlen wurde, müssen Sie Anzeige bei der Polizei erstatten und die Anzeige bei der Straßenverkehrsamt vorlegen.

Online-Dienste der Zulassungsstelle

Die Zulassungsbehörde in Kirchen (Sieg) bietet eine Reihe von Online-Diensten an, die es Ihnen ermöglichen, viele Vorgänge bequem von zu Hause aus zu erledigen. Dazu gehören:

  • ✅ Kfz-Zulassung eines Neuwagens
  • ✅ Kfz-Zulassung eines Motorrads
  • ✅ Umschreiben eines Fahrzeugs
  • ✅ Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung eines Fahrzeugs

Durch die Nutzung der Online-Dienste der Zulassungsstelle können Sie Zeit und Mühe sparen und den Gang zur Behörde vermeiden.

Stilllegung eines Fahrzeugs in Kirchen (Sieg)

Wenn Sie Ihr Fahrzeug für eine bestimmte Zeit nicht nutzen möchten, können Sie es bei der Zulassungsstelle stilllegen. Während der Stilllegungszeit ist das Fahren des Fahrzeugs nicht erlaubt. Die benötigten Unterlagen für die Stilllegung sind dieselben wie für die Anmeldung eines Fahrzeugs. Darüber hinaus müssen Sie Ihre Nummernschilder vorlegen. Es ist möglich, das Fahrzeug für bis zu sieben Jahre stillzulegen und danach wieder in Betrieb zu nehmen. Wenn Sie Ihr Kennzeichen für nur ein Jahr nicht nutzen möchten, können Sie es gegen eine Gebühr reservieren, um zu verhindern, dass es an andere vergeben wird.

Bezahlung in der Zulassungsstelle

Die Gebühren für die Dienstleistungen der Zulassungsbehörde in Kirchen (Sieg) können bar oder per EC-Karte bezahlt werden. Die genauen Kosten für die jeweilige Dienstleistung teilt Ihnen der zuständige Mitarbeiter der Zulassungsstelle mit. Die Bezahlung erfolgt direkt in der Straßenverkehrsamt.

Um den Ablauf so effizient und zeitsparend wie möglich zu gestalten, bietet die Zulassungsstelle die Möglichkeit, vorab online einen Termin zu vereinbaren. Dies erleichtert die Planung und vermeidet lange Wartezeiten vor Ort. Es empfiehlt sich, die aktuellen Öffnungszeiten der Straßenverkehrsamt zu beachten und den vereinbarten Termin pünktlich wahrzunehmen.


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