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Wappen Waldbröl Zulassungsstelle Waldbröl


Ortsschild Waldbröl

Anschrift der Zulassungsstelle Kreis Oberbergischer

  • Gerdesstr. 5
    51545 Waldbröl

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Kreis Oberbergischer

  • Telefonnummer:
    02261 / 883-633, -634 und -635
  • Faxnummer:
    02261 / 883-681
  • E-Mail-Adresse:

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Oberbergischer

Montag 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch geschlossen
Donnerstag geschlossen
Freitag geschlossen

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Dienstleistungen der Zulassungsbehörde in Waldbröl für Fahrzeughalter

Die Kfz-Zulassungsstelle ist Ihr kompetenter Ansprechpartner für die Registrierung Ihres Fahrzeugs, sei es die Anmeldung, Ummeldung oder die Neuausstellung von Fahrzeugdokumenten. Darüber hinaus werden hier auch Nummernschilder und verschiedene Kennzeichen ausgegeben.

Umfassende Serviceleistungen der Zulassungsbehörde auf einen Blick

Das Straßenverkehrsamt bietet eine breite Palette an Dienstleistungen an:

  • ✅ An- und Abmeldung von Kraftfahrzeugen
  • ✅ Ausgabe von Kennzeichen und Plaketten
  • ✅ Aktualisierung und Korrektur von Fahrzeugpapieren
  • ✅ Meldung des Verlusts oder Diebstahls von Kennzeichen
  • ✅ Ausstellung von Kfz-Dokumenten
  • ✅ Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigungen
  • ✅ Erstausstellung und Erweiterung von Fahrerlaubnissen
  • ✅ Erneuerung der Fahrerlaubnis nach Entzug
  • ✅ Internationaler Führerschein
  • ✅ Ausstellung von Bewohnerparkausweisen und Ersatzdokumenten
  • ✅ Parkberechtigungen für Schwerbehinderte
  • ✅ Möglichkeit der Akteneinsicht

Registrierung eines Fahrzeugs im Straßenverkehrsamt

Das Anmelden (Zulassen) eines Neuwagens, Importfahrzeugs oder Gebrauchtwagens sowie von Oldtimern erfolgt in der Zulassungsbehörde. Dabei ist es erforderlich, dass der Fahrzeughalter oder das Unternehmen in Stadt Waldbröl ansässig ist.

Erforderliche Dokumente für die Fahrzeugzulassung

Für eine reibungslose Kfz-Zulassung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • ✅ Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • ✅ Zulassungsbescheinigungen Teil I und II
  • ✅ Nachweis der Hauptuntersuchung
  • ✅ Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • ✅ SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer

Für importierte Fahrzeuge sind zusätzlich Kaufvertrag, Originalrechnung und COC-Papier notwendig. Bei Vertretung ist eine Vollmacht erforderlich, juristische Personen benötigen Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung.

Kriterien für die Ummeldung eines Fahrzeugs

Die Ummeldung eines Kraftfahrzeugs, beispielsweise nach einem Umzug, setzt ebenfalls einen Wohnsitz in Stadt Waldbröl voraus. Die benötigten Dokumente entsprechen denen der Zulassung.

Benötigte Dokumente für eine neue Zulassungsbescheinigung

Bei Verlust, Beschädigung oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung benötigen Sie für einen Ersatzantrag beim Straßenverkehrsamt:

  • ✅ Ausweisdokument
  • ✅ Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
  • ✅ Eidesstattliche Versicherung
  • ✅ Ggf. vorhandene Teile der Zulassungsbescheinigung

Diebstahl ist zusätzlich bei der Polizei anzuzeigen.

Fahrzeugabmeldung und Stilllegung

Wenn Sie Ihr Fahrzeug vorübergehend stilllegen möchten, benötigen Sie die gleichen Unterlagen wie für die Anmeldung sowie die Nummernschilder. Die Stilllegung ist auf maximal sieben Jahre begrenzt.

Gebührenzahlung bei der Zulassungsbehörde

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach den in Anspruch genommenen Dienstleistungen und wird vor Ort mitgeteilt. Zahlungen können in der Kfz-Zulassungsstelle in Stadt Waldbröl bar oder per Girokarte erfolgen.

Öffnungszeiten und Online-Terminvereinbarung

Für den Besuch der Kfz-Zulassungsstelle informieren Sie sich bitte über die aktuellen Öffnungszeiten. Um Wartezeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich, vorab online einen Termin zu vereinbaren.


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