Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Mainz-Bingen |
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Montag | 09.00 – 18.30 Uhr |
Dienstag | 07.30 - 12.00 Uhr |
Mittwoch | 07.30 - 12.00 Uhr |
Donnerstag | 07.30 - 12.00 Uhr |
Freitag | 07.30 - 12.00 Uhr |
Die Zulassungsbehörde in Oppenheim bietet Ihnen einen umfassenden Service für alle Belange rund um die Anmeldung, Ummeldung, Änderung und Korrektur von Fahrzeugdokumenten. Ebenso ist sie Ihre erste Anlaufstelle, wenn es um die Ausstellung von Nummernschildern und sonstigen Kennzeichen geht. Für eine effiziente Abwicklung vieler dieser Anliegen ist es möglich, über das Online-Portal der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren.
Das Straßenverkehrsamt hält eine breite Palette an Dienstleistungen für Sie bereit. Die nachstehende Liste gibt Ihnen einen Überblick:
Um Ihr Fahrzeug offiziell nutzen zu können, müssen Sie es anmelden und zulassen. Für die Zulassung Ihres Neuwagens, Import- oder Gebrauchtfahrzeugs wenden Sie sich an das Straßenverkehrsamt. Auch die Anmeldung von Oldtimern ist hier möglich. Wichtig ist, dass Sie als Halter oder Ihr Unternehmen in Stadt Oppenheim gemeldet sind.
Für eine reibungslose Zulassung Ihres Fahrzeugs benötigen Sie folgende Unterlagen:
Zusätzliche Dokumente sind für die Registrierung von Importfahrzeugen notwendig.
Die Ummeldung Ihres Fahrzeugs ist erforderlich bei einem Umzug innerhalb von Oppenheim oder von einer anderen Stadt nach Oppenheim. Die notwendigen Unterlagen entsprechen denen der Fahrzeugzulassung.
Für den Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung bei Verlust, Beschädigung oder Diebstahl sind neben den Standarddokumenten auch eine eidesstattliche Versicherung und, im Falle eines Diebstahls, eine polizeiliche Anzeige notwendig.
Nutzen Sie den Online-Zulassungsservice für eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung Ihrer Anliegen. Dies umfasst die Neuzulassung, Umschreibung, Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung von Fahrzeugen.
Für die temporäre Stilllegung Ihres Kfz benötigen Sie dieselben Unterlagen wie bei der Anmeldung. Die Stilllegung ist bis zu einem Zeitraum von sieben Jahren möglich.
Die Höhe der Gebühren variiert je nach Dienstleistung. Bezahlen können Sie direkt vor Ort in bar oder mit der Girokarte.
Für alle weiteren Informationen, wie Öffnungszeiten und die Möglichkeit, online einen Termin zu vereinbaren, besuchen Sie die Webseite der Zulassungsbehörde.
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