Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Stadt Osnabrück |
|
Montag | 07:30 - 15:00 Uhr |
Dienstag | 07:30 - 15:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30 - 15:00 Uhr |
Donnerstag | 07:30 - 17:30 Uhr |
Freitag | 07:30 - 15:00 Uhr |
Samstag | 09:30 - 11:30 Uh |
Für die Anmeldung wie auch Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs, Eintragung, Änderung und Korrektur von Fahrzeugdokumenten, sowie für die Ausgabe von Nummernschildern und anderen Kennzeichen ist Ihre Kfz-Zulassungsstelle in Stadt Osnabrück verantwortlich.
Die Zuständigkeit der Zulassungsstelle Stadt Osnabrück beinhaltet verschiedenste Dienstleistungen. Konkret sind diese im Folgenden aufgelistet.
Bei Ihrer Zulassungsbehörde in Stadt Osnabrück haben Sie die Möglichkeit, Kraftfahrzeuge auf sich anmelden zu lassen, die fabrikneu, importiert oder gebraucht sind. Auch Oldtimer können hier an- oder umgemeldet werden. Essentiell für die Anmeldung Ihres Autos ist dabei, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Stadt Osnabrück in Niedersachsen haben. Auch als Unternehmer, Gewerbetreibender oder Freiberufler müssen Sie zwingend Ihren Hauptsitz in Stadt Osnabrück haben.
Wenn Sie sich für die Kfz-Zulassung in Stadt Osnabrück anmelden, sollten Sie optimal vorbereitet sein, damit Sie nicht noch einmal wiederkommen müssen. Es ist wichtig, alle erforderlichen Dokumente mitzubringen. Damit Sie Ihr Auto anmelden können, benötigen Sie:
Möchten Sie ein Kraftfahrzeug aus dem Ausland in Stadt Osnabrück anmelden, benötigen Sie dazu weitere Dokumente, wie den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC). Eine Vollmacht muss ausgestellt werden, sollte jemand anderes anstelle des Fahrzeughalters zur Anmeldung des Fahrzeuges entsandt werden. Juristische Personen, Firmen und Vereinigungen müssen für die Anmeldung eines Kraftfahrzeugs zusätzlich einen Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung mitbringen.
Verschiedene Gründe können dazu führen, dass Sie Ihr Auto ummelden müssen. Eine Kfz-Ummeldung ist notwendig, wenn:
Dabei ist es obligatorisch, dass Ihr Hauptwohnsitz bei der Ummeldung Ihres Autos in Stadt Osnabrück verbleibt. Bezüglich der notwendigen Dokumente orientieren Sie sich ganz einfach an der oben angefertigten Liste zum Anmelden eines Fahrzeugs.
Auch für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II gilt: Der Halter des Fahrzeugs muss in Stadt Osnabrück (Niedersachsen) seinen Hauptwohnsitz haben. Vor Ihrem Termin im Straßenverkehrsamt Stadt Osnabrück sollten Sie die hier aufgelisteten Dokumente herauslegen und sie vor Ort bereithalten:
Der Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung darf aufgrund von Verlust, Beschädigung oder Diebstahl erfolgen. Im Falle eines Diebstahls muss dieser bei der Polizei angezeigt werden. Die Anzeige bringen Sie bitte zum Termin in Ihrer Zulassungsstelle mit.
Eine Außerbetriebnahme Ihres Kraftfahrzeugs könnte für Sie eine Lösung sein, sollten Sie Ihr Kfz vorerst nicht benötigen, es jedoch nicht verkaufen wollen. So können Sie auf schnellem Wege Kosten wie auch Steuern sparen. Ausgeschlossen ist allerdings die Nutzung Ihres Fahrzeugs, während es stillgelegt ist. Abgesehen von Ihren Nummernschildern benötigen Sie zum Abmelden Ihres Kraftfahrzeugs in Stadt Osnabrück dieselben Dokumente, welche in der oben aufgeführten Liste zur Anmeldung benannt werden. Die Dauer der Außerbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs ist auf sieben Jahre begrenzt. Planen Sie, Ihr Fahrzeug außer Betrieb zu nehmen, um es zu verschrotten, wenden Sie sich bitte ebenfalls an die Zulassungsstelle Stadt Osnabrück.
Bedingt durch die Art der Dienstleistung werden unterschiedliche Beträge an Gebühren für die Bearbeitung fällig, die Ihnen der zuständige Beamte gerne mitteilt. Die Zahlung kann in bar oder via EC-Karte geschehen und muss in der Zulassungsstelle Stadt Osnabrück direkt verrichtet werden.
Zulassungsstellen in der Nähe