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Wappen Stadt Osnabrück Zulassungsstelle Stadt Osnabrück


Ortsschild Stadt Osnabrück

Anschrift der Zulassungsstelle Stadt Osnabrück

  • Am Schölerberg 1
    49082 Osnabrück

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Stadt Osnabrück

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Stadt Osnabrück

Montag 07:30 - 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 17:30 Uhr
Freitag 07:30 - 15:00 Uhr
Samstag 09:30 - 11:30 Uh

Weitere Zulassungsstellen für Kennzeichen "OS"
Melle, Bad Essen, Landkreis Osnabrück, Bersenbrück, Fürstenau, Quakenbrück, Georgsmarienhütte, Bohmte, Bramsche, Wallenhorst

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Zulassungsstelle Stadt Osnabrück

Damit können Sie sich an die Zulassungsstelle Stadt Osnabrück wenden

Für die Anmeldung wie auch Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs, Eintragung, Änderung und Korrektur von Fahrzeugdokumenten, sowie für die Ausgabe von Nummernschildern und anderen Kennzeichen ist Ihre Kfz-Zulassungsstelle in Stadt Osnabrück verantwortlich.

Übersicht aller Serivces

Die Zuständigkeit der Zulassungsstelle Stadt Osnabrück beinhaltet verschiedenste Dienstleistungen. Konkret sind diese im Folgenden aufgelistet.

  • An- und Abmeldung von Fahrzeugen
  • Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
  • Eintragung, Änderung und Berichtigung
  • Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen melden
  • Ausstellung von Kfz-Papieren
  • Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II)
  • Ersterteilung Fahrerlaubnis
  • Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • Neuerteilung Fahrerlaubnis nach Entzug
  • Internationaler Führerschein
  • Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
  • Ausstellung von Ersatzdokumenten
  • Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
  • Akteneinsicht

Kfz-Zulassung Stadt Osnabrück

Bei Ihrer Zulassungsbehörde in Stadt Osnabrück haben Sie die Möglichkeit, Kraftfahrzeuge auf sich anmelden zu lassen, die fabrikneu, importiert oder gebraucht sind. Auch Oldtimer können hier an- oder umgemeldet werden. Essentiell für die Anmeldung Ihres Autos ist dabei, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Stadt Osnabrück in Niedersachsen haben. Auch als Unternehmer, Gewerbetreibender oder Freiberufler müssen Sie zwingend Ihren Hauptsitz in Stadt Osnabrück haben.

Unverzichtbare Papiere zur Kfz Zulassung in Stadt Osnabrück

Wenn Sie sich für die Kfz-Zulassung in Stadt Osnabrück anmelden, sollten Sie optimal vorbereitet sein, damit Sie nicht noch einmal wiederkommen müssen. Es ist wichtig, alle erforderlichen Dokumente mitzubringen. Damit Sie Ihr Auto anmelden können, benötigen Sie:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Möchten Sie ein Kraftfahrzeug aus dem Ausland in Stadt Osnabrück anmelden, benötigen Sie dazu weitere Dokumente, wie den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC). Eine Vollmacht muss ausgestellt werden, sollte jemand anderes anstelle des Fahrzeughalters zur Anmeldung des Fahrzeuges entsandt werden. Juristische Personen, Firmen und Vereinigungen müssen für die Anmeldung eines Kraftfahrzeugs zusätzlich einen Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung mitbringen.

So melden Sie Ihr Auto in Stadt Osnabrück um

Verschiedene Gründe können dazu führen, dass Sie Ihr Auto ummelden müssen. Eine Kfz-Ummeldung ist notwendig, wenn:

  • Sie innerhalb von Stadt Osnabrück umgezogen sind
  • Sie innerhalb von Stadt Osnabrück umgezogen sind und ein Halterwechsel stattfand
  • Sie aus einer anderen Stadt nach Stadt Osnabrück gezogen sind

Dabei ist es obligatorisch, dass Ihr Hauptwohnsitz bei der Ummeldung Ihres Autos in Stadt Osnabrück verbleibt. Bezüglich der notwendigen Dokumente orientieren Sie sich ganz einfach an der oben angefertigten Liste zum Anmelden eines Fahrzeugs.

Beantragung von Ersatz der Zulassungsbescheinigung (Teil I und II) in Stadt Osnabrück

Auch für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II gilt: Der Halter des Fahrzeugs muss in Stadt Osnabrück (Niedersachsen) seinen Hauptwohnsitz haben. Vor Ihrem Termin im Straßenverkehrsamt Stadt Osnabrück sollten Sie die hier aufgelisteten Dokumente herauslegen und sie vor Ort bereithalten:

  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
  • eidesstattliche Versicherung
  • ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, insofern nur ein Teil ersetzt werden muss

Der Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung darf aufgrund von Verlust, Beschädigung oder Diebstahl erfolgen. Im Falle eines Diebstahls muss dieser bei der Polizei angezeigt werden. Die Anzeige bringen Sie bitte zum Termin in Ihrer Zulassungsstelle mit.

Stilllegung eines Kfz in Stadt Osnabrück

Eine Außerbetriebnahme Ihres Kraftfahrzeugs könnte für Sie eine Lösung sein, sollten Sie Ihr Kfz vorerst nicht benötigen, es jedoch nicht verkaufen wollen. So können Sie auf schnellem Wege Kosten wie auch Steuern sparen. Ausgeschlossen ist allerdings die Nutzung Ihres Fahrzeugs, während es stillgelegt ist. Abgesehen von Ihren Nummernschildern benötigen Sie zum Abmelden Ihres Kraftfahrzeugs in Stadt Osnabrück dieselben Dokumente, welche in der oben aufgeführten Liste zur Anmeldung benannt werden. Die Dauer der Außerbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs ist auf sieben Jahre begrenzt. Planen Sie, Ihr Fahrzeug außer Betrieb zu nehmen, um es zu verschrotten, wenden Sie sich bitte ebenfalls an die Zulassungsstelle Stadt Osnabrück.

Das müssen Sie über die Zahlungsmöglichkeiten in der Zulassungsstelle Stadt Osnabrück wissen

Bedingt durch die Art der Dienstleistung werden unterschiedliche Beträge an Gebühren für die Bearbeitung fällig, die Ihnen der zuständige Beamte gerne mitteilt. Die Zahlung kann in bar oder via EC-Karte geschehen und muss in der Zulassungsstelle Stadt Osnabrück direkt verrichtet werden.


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