Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Osnabrück |
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Montag | 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 |
Dienstag | 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 |
Freitag | 08:00 - 12:00 |
Samstag | 09:30 - 11:30 |
Die Zulassungsbehörde ist zuständig für die An- und Ummeldung von Kraftfahrzeugen, die Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten sowie die Eintragung, Änderung und Korrektur von Fahrzeugpapieren. Wer sein Auto zulassen oder ummelden möchte, kann sich an sie wenden.
Das Straßenverkehrsamt bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen an. Hier eine detaillierte Auflistung:
Wer ein Kraftfahrzeug zulassen und anmelden möchte, sei es fabrikneu, importiert oder gebraucht, kann dies beim Straßenverkehrsamt erledigen. Hierzu muss der Hauptwohnsitz des Fahrzeughalters in Bohmte, Niedersachsen, liegen. Auch Unternehmer und Gewerbetreibende müssen ihren Hauptsitz in Stadt Bohmte haben.
Für die Zulassung eines Fahrzeugs sind folgende Dokumente erforderlich:
Für die Anmeldung eines Fahrzeugs aus dem Ausland werden zusätzliche Unterlagen wie Kaufvertrag, Originalrechnung und EG-Übereinstimmungserklärung (COC) benötigt. Eine Vollmacht ist erforderlich, wenn eine andere Person das Fahrzeug anmeldet. Juristische Personen, Firmen und Vereinigungen müssen Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie Gewerbeanmeldung vorlegen.
Eine Ummeldung ist erforderlich, wenn:
Die Dokumente für die Ummeldung entsprechen denen, die für die Zulassung eines Fahrzeugs benötigt werden.
Bei Verlust, Beschädigung oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung ist ein Ersatz bei der Zulassungsbehörde zu beantragen. Erforderliche Dokumente sind:
Wenn ein Fahrzeug vorübergehend nicht genutzt werden soll, kann es beim Straßenverkehrsamt stillgelegt werden. Die hierfür benötigten Dokumente entsprechen der Zulassungsliste, zusätzlich müssen die Nummernschilder vorgelegt werden. Eine Stilllegung darf maximal sieben Jahre dauern. Auch für die endgültige Verschrottung eines Fahrzeugs ist die Zulassungsbehörde zuständig.
Die Gebühren für die verschiedenen Dienstleistungen können vor Ort entweder bar oder mit Girokarte bezahlt werden.
Um Wartezeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich, im Voraus einen Termin zu vereinbaren. Dies kann auch online erfolgen. Die aktuellen Öffnungszeiten finden Sie auch hier.
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