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Wappen Quakenbrück Zulassungsstelle Quakenbrück


Ortsschild Quakenbrück

Anschrift der Zulassungsstelle Kreis Osnabrück

  • Markt 1
    49610 Quakenbrück

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Kreis Osnabrück

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Osnabrück

Montag 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:30 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:30 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr

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Dienstleistungen der Zulassungsbehörde in Quakenbrück

Für Fahrzeughalter in Stadt Quakenbrück, die ihr Auto zulassen und anmelden, ummelden oder verschiedene Änderungen an ihren Fahrzeugpapieren vornehmen möchten, steht die Zulassungsstelle bereit. Diese Einrichtung bietet umfassende Services rund um die Kfz-Zulassung an.

Umfangreiche Serviceangebote der Kfz-Zulassungsstelle

Die Kfz-Zulassungsstelle hält eine Vielzahl von Dienstleistungen für Kraftfahrzeugbesitzer bereit, darunter:

  • ✅ An- und Abmeldung von Fahrzeugen
  • ✅ Ausstellung von Nummernschildern und Plaketten
  • ✅ Vornahme von Eintragungen, Änderungen und Berichtigungen
  • ✅ Meldung von Verlust oder Diebstahl von Kennzeichen
  • ✅ Ausfertigung von Kfz-Papieren
  • ✅ Bereitstellung von Ersatz für Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigungen (Teil I und II)
  • ✅ Erst- und Neuerteilung der Fahrerlaubnis, inklusive der Erweiterung
  • ✅ Ausstellung des Internationalen Führerscheins
  • ✅ Erteilung von Bewohnerparkausweisen und Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen
  • ✅ Ausgabe von Ersatzdokumenten und Akteneinsicht

Kfz-Anmeldung in Quakenbrück

Die Zulassungsbehörde ermöglicht es, sowohl neue als auch gebrauchte Fahrzeuge, inklusive Importfahrzeuge und Oldtimer, anzumelden. Hierfür ist es erforderlich, dass der Hauptwohnsitz oder der Sitz des Unternehmens in Stadt Quakenbrück liegt.

Wichtige Unterlagen für die Kfz-Zulassung

Zur erfolgreichen Anmeldung eines Fahrzeugs beim Straßenverkehrsamt sollten folgende Dokumente nicht fehlen:

  • ✅ Personalausweis oder Reisepass
  • ✅ Zulassungsbescheinigungen Teil I und II
  • ✅ Nachweis über die Hauptuntersuchung
  • ✅ Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • ✅ Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Für importierte Fahrzeuge sind zusätzlich Kaufvertrag, Originalrechnung und die EG-Konformitätserklärung erforderlich. Eine Vollmacht wird benötigt, wenn der Fahrzeughalter nicht persönlich erscheinen kann. Juristische Personen müssen einen Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung vorlegen.

Kfz-Ummeldung und Ersatz von Zulassungsbescheinigungen

Sowohl bei der Ummeldung eines Fahrzeugs als auch beim Beantragen von Ersatz für die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II in Stadt Quakenbrück sind die oben genannten Dokumente notwendig. Bei Diebstahl ist zusätzlich eine Polizeianzeige vorzulegen.

Fahrzeugstilllegung

Das Straßenverkehrsamt bietet zudem die Möglichkeit, Fahrzeuge temporär stillzulegen. Für die Stilllegung sind dieselben Unterlagen wie bei der Anmeldung erforderlich.

Zahlungsmöglichkeiten

Die anfallenden Gebühren können direkt bei der Zulassungsstelle bar oder mit EC-Karte beglichen werden.

Öffnungszeiten und Online-Terminvereinbarung

Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, empfiehlt es sich, vorab einen Online-Termin zu vereinbaren, da die Terminvergabe so effizient und zeitsparend gestaltet wird. Informationen zu den Öffnungszeiten und zur Terminvereinbarung finden Sie auf der Webseite der Zulassungsbehörde.

Für detaillierte Informationen oder spezielle Anliegen steht das Straßenverkehrsamt den Kraftfahrzeugbesitzern stets zur Verfügung.


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