Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Osnabrück |
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Montag | 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:30 Uhr |
Dienstag | 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:30 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:30 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:30 Uhr |
Für Fahrzeughalter in Stadt Quakenbrück, die ihr Auto zulassen und anmelden, ummelden oder verschiedene Änderungen an ihren Fahrzeugpapieren vornehmen möchten, steht die Zulassungsstelle bereit. Diese Einrichtung bietet umfassende Services rund um die Kfz-Zulassung an.
Die Kfz-Zulassungsstelle hält eine Vielzahl von Dienstleistungen für Kraftfahrzeugbesitzer bereit, darunter:
Die Zulassungsbehörde ermöglicht es, sowohl neue als auch gebrauchte Fahrzeuge, inklusive Importfahrzeuge und Oldtimer, anzumelden. Hierfür ist es erforderlich, dass der Hauptwohnsitz oder der Sitz des Unternehmens in Stadt Quakenbrück liegt.
Zur erfolgreichen Anmeldung eines Fahrzeugs beim Straßenverkehrsamt sollten folgende Dokumente nicht fehlen:
Für importierte Fahrzeuge sind zusätzlich Kaufvertrag, Originalrechnung und die EG-Konformitätserklärung erforderlich. Eine Vollmacht wird benötigt, wenn der Fahrzeughalter nicht persönlich erscheinen kann. Juristische Personen müssen einen Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung vorlegen.
Sowohl bei der Ummeldung eines Fahrzeugs als auch beim Beantragen von Ersatz für die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II in Stadt Quakenbrück sind die oben genannten Dokumente notwendig. Bei Diebstahl ist zusätzlich eine Polizeianzeige vorzulegen.
Das Straßenverkehrsamt bietet zudem die Möglichkeit, Fahrzeuge temporär stillzulegen. Für die Stilllegung sind dieselben Unterlagen wie bei der Anmeldung erforderlich.
Die anfallenden Gebühren können direkt bei der Zulassungsstelle bar oder mit EC-Karte beglichen werden.
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, empfiehlt es sich, vorab einen Online-Termin zu vereinbaren, da die Terminvergabe so effizient und zeitsparend gestaltet wird. Informationen zu den Öffnungszeiten und zur Terminvereinbarung finden Sie auf der Webseite der Zulassungsbehörde.
Für detaillierte Informationen oder spezielle Anliegen steht das Straßenverkehrsamt den Kraftfahrzeugbesitzern stets zur Verfügung.
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