Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Regensburg |
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Montag | 08.00 - 16.00 Uhr |
Dienstag | 08.00 - 16.00 Uhr |
Mittwoch | 08.00 - 16.00 Uhr |
Donnerstag | 08.00 - 18.00 Uhr |
Freitag | 08.00 - 16.00 Uhr |
Die Zulassungsbehörde in Regensburg ist für eine Vielzahl von Aufgaben zuständig, die für Kraftfahrzeugbesitzer in der Region von großer Bedeutung sind. Von der Erstanmeldung eines Neuwagens bis hin zur Neuausstellung von Fahrzeugdokumenten bei Verlust, das Straßenverkehrsamt ist die erste Anlaufstelle für alle Belange rund um die Zulassung von Fahrzeugen.
Die Zulassungsstelle bietet ein breites Spektrum an Dienstleistungen für Fahrzeughalter. Darunter fallen:
Das Anmelden oder Zulassen eines Autos erfordert die Vorlage aller notwendigen Dokumente beim lokalen Straßenverkehrsamt. Für die Registrierung eines neuen, importierten oder gebrauchten Fahrzeugs wendet man sich direkt an die örtliche Kfz-Zulassungsstelle. Wichtig dabei ist, dass der Hauptwohnsitz des Halters in Regensburg liegt. Dies gilt auch für Unternehmen, Gewerbetreibende oder Freiberufler, die ihren Sitz in Stadt Regensburg haben.
Um den Prozess der Fahrzeuganmeldung reibungslos zu gestalten, sollten folgende Unterlagen bereitgehalten werden:
Für die Anmeldung eines ausländischen Fahrzeugs sind zusätzlich der Kaufvertrag, die Originalrechnung und die COC-Bescheinigung erforderlich. Bei Anmeldung durch einen Vertreter ist eine Vollmacht notwendig. Juristische Personen müssen einen Handelsregisterauszug und eine Gewerbeanmeldung vorlegen.
Die Ummeldung eines Fahrzeugs ist notwendig, wenn man innerhalb von Regensburg umzieht, bei Halterwechsel oder Zuzug aus einer anderen Stadt. Für die Ummeldung sind dieselben Dokumente wie bei der Anmeldung erforderlich.
Für den Ersatz einer Zulassungsbescheinigung bei Verlust, Beschädigung oder Diebstahl sind bestimmte Dokumente notwendig. Dazu gehören der Personalausweis, die Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung und eine eidesstattliche Versicherung. Bei Diebstahl ist zudem eine polizeiliche Anzeige vorzulegen.
Eine Fahrzeugstilllegung bietet sich an, wenn das Fahrzeug temporär nicht genutzt wird. Hierfür sind dieselben Unterlagen wie bei der Anmeldung notwendig. Die Stilllegung ist bis zu einem Zeitraum von sieben Jahren möglich.
Die Höhe der Gebühren variiert je nach Dienstleistung. Die genauen Kosten werden vor Ort mitgeteilt. Zahlungen können bar oder mit EC-Karte erfolgen.
Für eine Terminvereinbarung mit das Straßenverkehrsamt in Stadt Regensburg, um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie den Service der Online-Terminvereinbarung nutzen. Für die Terminvergabe können Sie bequem einen Online-Termin bei der entsprechenden Stelle vereinbaren. Die Öffnungszeiten sowie weitere Informationen sind auf unsere Webseite einsehbar.
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