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Anleitung zur Fahrzeugregistrierung im Rhein-Neckar-Kreis

Für alle Kraftfahrzeugbesitzer im Rhein-Neckar-Kreis ist die Zulassungsbehörde die erste Anlaufstelle, wenn es um die An- oder Ummeldung von Fahrzeugen, die Beantragung von Kennzeichen oder die Änderung von Fahrzeugpapieren geht.

Übersicht der Dienstleistungen

Das Straßenverkehrsamt bietet eine Vielzahl an Services an. Dazu zählen unter anderem:

  • ✅ An- und Abmeldung von Fahrzeugen
  • ✅ Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
  • ✅ Eintragung, Änderung und Berichtigung von Fahrzeugpapieren
  • ✅ Meldung von Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen
  • ✅ Ausstellung von Kfz-Papieren und Ersatzdokumenten
  • ✅ Ersterteilung, Erweiterung und Neuerteilung von Fahrerlaubnissen sowie internationalen Führerscheinen
  • ✅ Ausstellung von Bewohnerparkausweisen und Parkerleichterungen für Schwerbehinderte
  • ✅ Akteneinsicht

Anmeldung eines Fahrzeugs

Für die Registrierung eines neuen oder gebrauchten Fahrzeugs, einschließlich Importfahrzeugen und Oldtimern, ist das Straßenverkehrsamt zuständig. Voraussetzung ist, dass der Hauptwohnsitz oder der Firmensitz im Stadt Rhein-Neckar-Kreis liegt.

Notwendige Unterlagen für die Kfz-Zulassung

Bevor Sie Ihr Fahrzeug zulassen und anmelden können, sollten folgende Dokumente bereitgehalten werden:

  • ✅ Personalausweis oder Reisepass
  • ✅ Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • ✅ Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • ✅ Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • ✅ Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Für aus dem Ausland importierte Fahrzeuge sind zusätzlich ein Kaufvertrag, eine Originalrechnung und die EG-Konformitätserklärung erforderlich. Bei Vertretung ist eine Vollmacht notwendig.

Ummeldung eines Fahrzeugs

Ein Fahrzeug umzumelden, ist notwendig, wenn ein Umzug innerhalb des Rhein-Neckar-Kreises stattfindet oder wenn ein Halterwechsel vorgenommen wird. Die benötigten Unterlagen entsprechen denen der Fahrzeuganmeldung.

Ersatz der Zulassungsbescheinigung

Für einen Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I oder II müssen Sie persönlich bei der Zulassungsbehörde erscheinen und die entsprechenden Dokumente sowie eine eidesstattliche Versicherung vorlegen.

Außerbetriebsetzung eines Kfz

Die vorübergehende Stilllegung eines Fahrzeugs kann beim Straßenverkehrsamt beantragt werden. Die erforderlichen Unterlagen entsprechen denen der Anmeldung. Eine Reservierung des Kennzeichens für bis zu einem Jahr ist möglich.

Zahlungsmethoden

Für alle Dienstleistungen der Zulassungsbehörde fallen Gebühren an, die vor Ort in bar oder mit Girokarte beglichen werden können.

Online-Terminvereinbarung bei der Kfz-Zulassungsstelle

Um den Besuch so effizient wie möglich zu gestalten, empfiehlt es sich, vorab online einen Termin zu vereinbaren. Für weitere Informationen zu Dienstleistungen, Öffnungszeiten oder zur Terminvereinbarung besuchen Sie bitte die Webseite der Kfz-Zulassungsstelle in Stadt Rhein-Neckar-Kreis.


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