Für alle Kraftfahrzeugbesitzer im Rhein-Neckar-Kreis ist die Zulassungsbehörde die erste Anlaufstelle, wenn es um die An- oder Ummeldung von Fahrzeugen, die Beantragung von Kennzeichen oder die Änderung von Fahrzeugpapieren geht.
Das Straßenverkehrsamt bietet eine Vielzahl an Services an. Dazu zählen unter anderem:
Für die Registrierung eines neuen oder gebrauchten Fahrzeugs, einschließlich Importfahrzeugen und Oldtimern, ist das Straßenverkehrsamt zuständig. Voraussetzung ist, dass der Hauptwohnsitz oder der Firmensitz im Stadt Rhein-Neckar-Kreis liegt.
Bevor Sie Ihr Fahrzeug zulassen und anmelden können, sollten folgende Dokumente bereitgehalten werden:
Für aus dem Ausland importierte Fahrzeuge sind zusätzlich ein Kaufvertrag, eine Originalrechnung und die EG-Konformitätserklärung erforderlich. Bei Vertretung ist eine Vollmacht notwendig.
Ein Fahrzeug umzumelden, ist notwendig, wenn ein Umzug innerhalb des Rhein-Neckar-Kreises stattfindet oder wenn ein Halterwechsel vorgenommen wird. Die benötigten Unterlagen entsprechen denen der Fahrzeuganmeldung.
Für einen Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I oder II müssen Sie persönlich bei der Zulassungsbehörde erscheinen und die entsprechenden Dokumente sowie eine eidesstattliche Versicherung vorlegen.
Die vorübergehende Stilllegung eines Fahrzeugs kann beim Straßenverkehrsamt beantragt werden. Die erforderlichen Unterlagen entsprechen denen der Anmeldung. Eine Reservierung des Kennzeichens für bis zu einem Jahr ist möglich.
Für alle Dienstleistungen der Zulassungsbehörde fallen Gebühren an, die vor Ort in bar oder mit Girokarte beglichen werden können.
Um den Besuch so effizient wie möglich zu gestalten, empfiehlt es sich, vorab online einen Termin zu vereinbaren. Für weitere Informationen zu Dienstleistungen, Öffnungszeiten oder zur Terminvereinbarung besuchen Sie bitte die Webseite der Kfz-Zulassungsstelle in Stadt Rhein-Neckar-Kreis.
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