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Wappen Worbis Zulassungsstelle Worbis


Ortsschild Worbis

Anschrift der Zulassungsstelle Kreis Eichsfeld

  • Friedensplatz 1
    37339 Worbis

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Kreis Eichsfeld

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Eichsfeld

Montag 08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag 08.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch keine Sprechzeit
Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr
Freitag 08.30 - 12.00 Uhr

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Kfz-Zulassungsstelle in Worbis: Zuständigkeiten und Dienstleistungen

Die Kfz-Zulassungsbehörde ist Ihre Anlaufstelle für alle Belange rund um die Zulassung, An-, Um- oder Abmeldung von Fahrzeugen, die Beantragung von Kennzeichen und die Änderung oder Berichtigung von Fahrzeugpapieren. Sie ist zuständig für alle Einwohner und Unternehmen, deren Hauptwohnsitz oder Geschäftssitz sich in Worbis, Thüringen, befindet.

Dienstleistungen im Überblick

Das Straßenverkehrsamt bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen an. Diese reichen von grundlegenden Zulassungsdienstleistungen bis hin zu speziellen Anforderungen wie der Ersterteilung oder Erweiterung der Fahrerlaubnis. Hier sind die wesentlichen Leistungen im Detail aufgeführt:

  • An- und Abmeldung von Fahrzeugen: Nutzen Sie diesen Service, um Ihr Fahrzeug offiziell an- oder abzumelden, egal ob es sich um einen Neuwagen, ein importiertes Fahrzeug oder ein gebrauchtes Fahrzeug handelt.
  • Ausgabe von Kennzeichen und Plaketten: Sie können hier neue Kennzeichen oder Plaketten beantragen oder bestehende ersetzen lassen.
  • Eintragung, Änderung und Korrektur von Fahrzeugpapieren: Wenn sich Ihre persönlichen Daten ändern oder wenn Sie Änderungen am Fahrzeug vorgenommen haben, können diese hier in den Fahrzeugpapieren vermerkt werden.
  • Meldung von Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen: Im Fall eines verlorenen oder gestohlenen Kennzeichens, können Sie hier einen Ersatz beantragen und den Verlust oder Diebstahl melden.
  • Ausstellung von Kfz-Dokumenten: Sie können hier alle notwendigen Dokumente für Ihr Fahrzeug erhalten, inklusive der Zulassungsbescheinigung (Teil I und II).
  • Ersetzen von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und II): Bei Verlust oder Beschädigung Ihrer Kfz-Kennzeichen oder Zulassungsbescheinigung können Sie hier Ersatz beantragen.
  • Erstausstellung Führerschein: Wenn Sie Ihren ersten Führerschein machen, ist der Straßenverkehrsamt in Stadt Worbis der Ort, an dem Sie ihn beantragen und erhalten.
  • Erweiterung der Fahrerlaubnis: Wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis erweitern möchten, z.B. um weitere Fahrzeugklassen fahren zu dürfen, können Sie dies hier tun.
  • Fahrerlaubnis für Personenbeförderung: Wenn Sie eine Fahrerlaubnis zur Beförderung von Personen benötigen, können Sie diese hier beantragen.
  • Wiedererteilung Führerschein nach Entzug: Nach einem Führerscheinentzug können Sie hier die Wiedererteilung Ihrer Fahrerlaubnis beantragen.
  • Internationaler Führerschein: Für Fahrten im Ausland können Sie hier einen internationalen Führerschein beantragen.
  • Ausstellung von Anwohnerparkausweisen: Wenn Sie in einer Zone mit Anwohnerparken wohnen, können Sie hier einen entsprechenden Parkausweis beantragen.
  • Ausstellung von Ersatzdokumenten: Bei Verlust oder Beschädigung Ihrer Fahrzeugdokumente können Sie hier Ersatzdokumente beantragen.
  • Parkausweis für behinderte Menschen: Menschen mit Behinderung können hier einen speziellen Parkausweis beantragen, der ihnen das Parken auf dafür vorgesehenen Parkplätzen ermöglicht.
  • Akteneinsicht: Wenn Sie Einsicht in die Akten Ihres Fahrzeugs benötigen, können Sie dies hier beantragen.

Fahrzeuganmeldung

Die Anmeldung eines Fahrzeugs ist ein grundlegender Service der Zulassungsstelle. Hier können Sie sowohl Neufahrzeuge als auch Gebrauchtfahrzeuge und importierte Auto anmelden (zulassen). Auch die Anmeldung von Oldtimern ist möglich. Als Fahrzeughalter müssen Sie Ihren Hauptwohnsitz in Stadt Worbis haben. Unternehmen und Gewerbetreibende müssen ihren Geschäftssitz in Worbis haben.

Erforderliche Unterlagen für die Kfz-Anmeldung

Für die Anmeldung eines Fahrzeugs in Worbis benötigen Sie verschiedene Dokumente. Dazu gehören Ihr Personalausweis oder Reisepass, die Zulassungsbescheinigung Teil I und II, ein Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung, die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) und eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer. Bei importierten Fahrzeugen aus dem Ausland müssen zusätzlich der Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC) vorgelegt werden. Wenn Sie die Anmeldung nicht persönlich vornehmen können, benötigen Sie eine Vollmacht. Unternehmen, Firmen und Vereinigungen müssen zusätzlich einen Handels- oder Vereinsregisterauszug und eine Gewerbeanmeldung bei der Straßenverkehrsamt vorlegen.

Fahrzeugummeldung

Wenn Sie umgezogen sind oder das Fahrzeug gewechselt haben, müssen Sie Ihr Fahrzeug ummelden. Die Ummeldung ist sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen möglich. Die erforderlichen Dokumente sind dieselben wie bei der Anmeldung eines Fahrzeugs. Ihr Hauptwohnsitz bzw. der Geschäftssitz Ihres Unternehmens muss sich in Stadt Worbis befinden.

Beantragung des Ersatzes der Zulassungsbescheinigung (Teil I und II)

Wenn Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I oder II verloren haben oder diese beschädigt wurde, können Sie hier einen Ersatz beantragen. Dafür benötigen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass, die Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung, eine eidesstattliche Versicherung und gegebenenfalls den verbleibenden Teil der Zulassungsbescheinigung. Bei Diebstahl muss eine Anzeige bei der Polizei erstattet werden, die Sie zum Termin in der Zulassungsbehörde vorlegen müssen.

Außerbetriebsetzung Ihres Kfz in Worbis

Wenn Sie Ihr Fahrzeug für eine gewisse Zeit nicht nutzen möchten, können Sie es stilllegen. Während der Stilllegung ist das Fahren des Fahrzeugs nicht erlaubt. Für die Abmeldung benötigen Sie die gleichen Dokumente wie für die Anmeldung eines Fahrzeugs. Die Außerbetriebsetzung ist für maximal sieben Jahre möglich. Wenn Sie Ihr Kennzeichen für ein Jahr nicht nutzen möchten, können Sie es gegen eine geringe Gebühr reservieren. Wenn Sie Ihr Auto verschrotten möchten, müssen Sie dies ebenfalls bei der Zulassungsstelle in Stadt Worbis melden.

Zahlungsmöglichkeiten in der Zulassungsstelle

In der Zulassungsbehörde in Worbis können Sie die anfallenden Gebühren bar oder mit Girokarte bezahlen. Die genaue Höhe der Gebühren hängt von der jeweiligen Dienstleistung ab und wird Ihnen vom zuständigen Sachbearbeiter mitgeteilt. Es ist zu beachten, dass die Zahlung direkt bei der Erbringung der Dienstleistung erfolgen muss.

Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie einen Termin vereinbaren. Die Zulassungsstelle in Stadt Worbis hat an mehreren Tagen in der Woche für Sie geöffnet. Die genauen Öffnungszeiten können Sie auf der Website der Zulassungsbehörde einsehen.


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