Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Eichsfeld |
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Montag | 08.30 - 12.00 Uhr |
Dienstag | 08.30 - 12.00 Uhr |
Mittwoch | keine Sprechzeit |
Donnerstag | 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr |
Freitag | 08.30 - 12.00 Uhr |
Die Kfz-Zulassungsbehörde ist Ihre Anlaufstelle für alle Belange rund um die Zulassung, An-, Um- oder Abmeldung von Fahrzeugen, die Beantragung von Kennzeichen und die Änderung oder Berichtigung von Fahrzeugpapieren. Sie ist zuständig für alle Einwohner und Unternehmen, deren Hauptwohnsitz oder Geschäftssitz sich in Worbis, Thüringen, befindet.
Das Straßenverkehrsamt bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen an. Diese reichen von grundlegenden Zulassungsdienstleistungen bis hin zu speziellen Anforderungen wie der Ersterteilung oder Erweiterung der Fahrerlaubnis. Hier sind die wesentlichen Leistungen im Detail aufgeführt:
Die Anmeldung eines Fahrzeugs ist ein grundlegender Service der Zulassungsstelle. Hier können Sie sowohl Neufahrzeuge als auch Gebrauchtfahrzeuge und importierte Auto anmelden (zulassen). Auch die Anmeldung von Oldtimern ist möglich. Als Fahrzeughalter müssen Sie Ihren Hauptwohnsitz in Stadt Worbis haben. Unternehmen und Gewerbetreibende müssen ihren Geschäftssitz in Worbis haben.
Für die Anmeldung eines Fahrzeugs in Worbis benötigen Sie verschiedene Dokumente. Dazu gehören Ihr Personalausweis oder Reisepass, die Zulassungsbescheinigung Teil I und II, ein Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung, die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) und eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer. Bei importierten Fahrzeugen aus dem Ausland müssen zusätzlich der Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC) vorgelegt werden. Wenn Sie die Anmeldung nicht persönlich vornehmen können, benötigen Sie eine Vollmacht. Unternehmen, Firmen und Vereinigungen müssen zusätzlich einen Handels- oder Vereinsregisterauszug und eine Gewerbeanmeldung bei der Straßenverkehrsamt vorlegen.
Wenn Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I oder II verloren haben oder diese beschädigt wurde, können Sie hier einen Ersatz beantragen. Dafür benötigen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass, die Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung, eine eidesstattliche Versicherung und gegebenenfalls den verbleibenden Teil der Zulassungsbescheinigung. Bei Diebstahl muss eine Anzeige bei der Polizei erstattet werden, die Sie zum Termin in der Zulassungsbehörde vorlegen müssen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug für eine gewisse Zeit nicht nutzen möchten, können Sie es stilllegen. Während der Stilllegung ist das Fahren des Fahrzeugs nicht erlaubt. Für die Abmeldung benötigen Sie die gleichen Dokumente wie für die Anmeldung eines Fahrzeugs. Die Außerbetriebsetzung ist für maximal sieben Jahre möglich. Wenn Sie Ihr Kennzeichen für ein Jahr nicht nutzen möchten, können Sie es gegen eine geringe Gebühr reservieren. Wenn Sie Ihr Auto verschrotten möchten, müssen Sie dies ebenfalls bei der Zulassungsstelle in Stadt Worbis melden.
In der Zulassungsbehörde in Worbis können Sie die anfallenden Gebühren bar oder mit Girokarte bezahlen. Die genaue Höhe der Gebühren hängt von der jeweiligen Dienstleistung ab und wird Ihnen vom zuständigen Sachbearbeiter mitgeteilt. Es ist zu beachten, dass die Zahlung direkt bei der Erbringung der Dienstleistung erfolgen muss.
Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie einen Termin vereinbaren. Die Zulassungsstelle in Stadt Worbis hat an mehreren Tagen in der Woche für Sie geöffnet. Die genauen Öffnungszeiten können Sie auf der Website der Zulassungsbehörde einsehen.
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