Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Rheinisch-Bergischer Kreis |
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Montag | 07.30 - 12.00 Uhr |
Dienstag | 07.30 - 12.00 Uhr |
Mittwoch | 07.30 - 12.00 Uhr |
Donnerstag | 07.30 - 12.00 Uhr |
Freitag | 07.30 - 12.00 Uhr |
Für Fahrzeughalter in Wermelskirchen ist es unerlässlich, die Dienste der örtlichen Zulassungsstelle in Anspruch zu nehmen. Das Straßenverkehrsamt bietet eine breite Palette an Services an, von der Neuanmeldung Ihres Autos über die Ummeldung bis hin zur Ausstellung von Ersatzdokumenten.
Die Zulassungsbehörde kümmert sich um vielfältige Anliegen rund um Ihr Fahrzeug. Unten finden Sie eine detaillierte Auflistung der angebotenen Services:
Um Ihr Fahrzeug an- oder umzumelden, müssen Sie dort mit Ihrem Hauptwohnsitz oder Firmensitz gemeldet sein. Das Straßenverkehrsamt in Stadt Wermelskirchen nimmt sowohl die Anmeldung von Neu- und Gebrauchtwagen als auch von Importfahrzeugen und Oldtimern vor.
Eine gute Vorbereitung ist das A und O. Folgende Unterlagen sollten Sie zur Zulassungsstelle mitbringen:
Zusätzliche Dokumente sind für ausländische Fahrzeuge notwendig, inklusive Kaufvertrag und COC-Papieren. Eine Vollmacht ist erforderlich, wenn Sie nicht persönlich anwesend sein können.
Ein Umzug oder Halterwechsel erfordert eine Ummeldung Ihres Fahrzeugs. Die gleichen Dokumente wie bei der Zulassung sind auch hier notwendig.
Sollten Sie Ersatz für verlorene oder beschädigte Zulassungsbescheinigungen benötigen, wenden Sie sich an das Straßenverkehrsamt in Stadt Wermelskirchen. Die benötigten Dokumente umfassen:
Die Zulassungsbehörde akzeptiert Barzahlung sowie EC-Karten. Die genauen Gebühren werden Ihnen während des Termins mitgeteilt.
Die Öffnungszeiten finden Sie auf der offiziellen Webseite. Um Wartezeiten zu vermeiden, ist es ratsam online Termin zu vereinbaren. Für die Terminvergabe nutzen Sie bitte das entsprechende Online-Tool.
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