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Kann man seinen Führerschein im Ausland machen?

Wer seinen Führerschein abgeben muss, hat die Möglichkeit, ihn im Ausland noch einmal zu erwerben. Das glauben zumindest viele Autofahrer. Denn wenn man seinen Führerschein in einem EU-Land gemacht hat, kann man schließlich überall in der EU damit fahren. Viele versuchen aber auf diese Weise nur, die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), umgangssprachlich als „Idiotentest“ bezeichnet, zu umgehen. Da die MPU im Ausland nicht Pflicht ist, weichen viele Autofahrer, denen der Führerschein entzogen wurde, einfach auf Nachbarstaaten aus. Dies wird von Experten als Führerschein-Tourismus bezeichnet. Dabei gibt es klare Bedingungen für alle, die ihren Führerschein im Ausland machen wollen. Der Knackpunkt ist der angemeldete Wohnsitz im betreffenden Land.

Führerschein im Ausland: Eine legale Alternative?

Autofahrer können nur dann einen Führerschein im Ausland machen, wenn sie dort über ein halbes Jahr ihren Lebensmittelpunkt haben.

Voraussetzung: 185 Tage im Ausland angemeldet sein

Grundsätzlich kann jeder, der seinen Führerschein im Ausland innerhalb der Europäischen Union macht, innerhalb der EU bzw. des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) damit fahren. Natürlich muss der Führerschein ordnungsgemäß gemacht worden sein und es darf kein Fahrverbot vorliegen. Allerdings wollen viele die Freizügigkeit innerhalb der EU ausnutzen und betreiben Führerschein-Tourismus. Natürlich ist es nicht legal, für einen Tag ins Ausland zu fahren, um schnell die Fahrerlaubnis zu erlangen. Voraussetzung ist, dass man mindestens 185 Tage in dem Land gewohnt hat – und vor allem: Die betreffende Person muss ihren Lebensmittelpunkt dort gehabt haben, also beispielsweise auch einer Arbeit nachgegangen sein. Der Wohnsitz darf kein Zweitwohnsitz sein, sondern muss als Erstwohnsitz dienen. Eine Ausnahme gilt dabei für Studenten: Entschließt sich ein deutscher Studierender, im Zuge seines Erasmus-Semesters in England seinen Führersein zu machen, ist das legal – obwohl er dort nur seinen Zweitwohnsitz hatte. All diese Umstände werden im Falle einer Verkehrskontrolle auch gründlich geprüft. So soll dem Führerschein-Tourismus Einhalt geboten werden.

Grundsätzlich gelten EU-Führerscheine in jedem EU/EWR-Land

Solange die Fahrerlaubnis aus einem EU- oder EWR-Land stammt, muss der Inhaber sie in Deutschland auch nicht umtauschen. Führerscheine, die aus einem Land außerhalb der EU oder des EWR stammen, müssen umgeschrieben werden – und das innerhalb einer Frist von maximal sechs Monaten nach Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland.

Was sind Listenstaaten?

Der Führerschein muss nicht umgeschrieben werden, wenn der Inhaber aus einem sogenannten Listenstaat kommt. Damit kann man die ersten sechs Monate ab Einreisedatum in Deutschland Auto fahren. Nach den sechs Monaten kann der Führerschein umgeschrieben werden. In vielen Fällen wird dafür weder eine praktische noch eine theoretische Prüfung verlangt. Zu den Listenstaaten zählen beispielsweise Kroatien, Französisch Polynesien oder Monaco.

Fahrerlaubnis im Nachbarland: Info

Die EU wächst zusammen, aber dem Führerschein-Tourismus soll Einhalt geboten werden.

Strengeres Vorgehen gegen Führerschein-Tourismus

Der Autoclub Europa (ACE) will dem Führerschein-Tourismus einen Riegel vorschieben. Sammy Urcun, Jurist beim ACE, fordert deshalb einen europäischen Standard, der überall einheitlich gelten soll. Nur so könne die Verkehrssicherheit gewährleistet werden. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) befürwortet die Einführung eines zentralen Führerscheinregisters für ganz Europa. Dann kann für jeden Autofahrer nur noch ein Führerschein ausgestellt werden. Wer also nach Entzug seiner Fahrerlaubnis beschließt, seinen Führerschein einfach im Ausland noch einmal zu machen, würde schnell erwischt werden. Allerdings gibt es Einwände von juristischer Seite: Der Deutsche Anwaltverein erklärte, eine Fahrerlaubnis aus dem EU-Ausland müsse in Deutschland anerkannt werden. Auch beispielsweise die tschechische Regierung kündigt regelmäßig strengeres Vorgehen gegen den Führerschein-Tourismus an, zieht sich dabei allerdings den Unmut inländischer Fahrschulen zu, denen hunderte deutsche Kunden ausbleiben.

Fahranfänger wollen Geld sparen und Führerschein im Ausland machen

Natürlich denken über den Auslands-Führerschein nicht nur jene Kfz-Halter nach, denen der Führerschein weggenommen wurde. Auch viele Fahranfänger wollen ihren Führerschein im Ausland machen – und zwar aus Kostengründen. Wer dicht an der Landesgrenze wohnt, kommt schnell auf die Idee, seinen Führerschein im Nachbarstaat für einen Bruchteil des Preises zu machen, den er hier bezahlen würde. Dies wird häufig in Polen, Tschechien oder auch in den Niederlanden versucht. Dafür gibt es viele unseriöse Anbieter, die etwa dem Fahranfänger eine Scheinadresse im Ausland einrichten, an der er dann für die erforderlichen 185 Tage gemeldet ist. Das ist natürlich ebenfalls nicht legal. Auch als Fahranfänger darf man seinen Führerschein nur dann im Ausland machen, wenn man dort wirklich über mindestens ein halbes Jahr den ersten Wohnsitz und seinen Lebensmittelpunkt hat.

Viele Urteile sind in den vergangenen Jahren etwa vom EuGH zu der Thematik gefällt worden und widersprechen sich teilweise, deutsches und europäisches Recht kommen sich mitunter in die Quere. Zwar kann der Führerschein im Ausland durchaus eine kostengünstige Alternative darstellen, doch sollte man stets sichergehen, dass man alle Voraussetzungen erfüllt, um das Risiko einer hohen Geldstrafe zu umgehen.