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Leasing – Wie funktioniert das eigentlich?

Eine Art monatliche Nutzungsgebühr zu bezahlen kennen wir von vielerlei Bespielen – allen voran der Wohnungsmiete. Auch hierbei gibt ein Vertrag zwischen beiden Parteien den rechtlichen Rahmen vor. Der anfallende Betrag wird abhängig von Größe, Lage und Komfort der Bleibe bestimmt und schließt gewisse Zusatzleistungen mit ein, andere hingegen nicht. Eine Immobilie zu mieten ist für alle interessant, die entweder nicht das nötige Kapital für den Erwerb aufbringen oder sich mehr Flexibilität wünschen, weil sie vielleicht nur begrenzte Zeit in einer Stadt wohnen.

Leasing

Quelle: https://unsplash.com/photos/aZKJEvydrNM

Entscheiden Sie sich dafür, einen Wagen zu leasen, sind die Beweggründe in der Regel sehr ähnlich. Die monatlich zu leistenden Raten erlauben es, auch mit einem kleineren Budget mobil unterwegs zu sein. Zudem sind die vergleichsweise kurzen Laufzeiten ideal – damit lassen sich Zeiträume von ein bis drei Jahren leicht überbrücken, bis die persönlichen Lebensbedingungen wieder anders aussehen. Der monatliche Betrag ist auch in diesem Fall abhängig davon, für welches Fahrzeugmodell welcher Marke Sie sich letztlich entscheiden, wie hoch dessen Neupreis ausfällt und wie umfangreich die Ausstattung. Auch für all diejenigen, die gerne dauerhaft ein aktuelles PKW-Modell nutzen möchten, ist Leasing eine ideale Lösung. Dank zahlreicher Leasing Angebote, wie es sie auf Mein-Deal.com gibt, ist das Prinzip inzwischen auch im Privatbereich deutlich populärer geworden.

Doch wie genau läuft diese Art der Fahrzeugmiete ab und welche Besonderheiten gibt es dabei?

Was genau ist zu beachten?

Tatsächlich sind sowohl die eigenen Komfortansprüche als auch der Mobilitätsbedarf von Person zu Person extrem unterschiedlich. Wer aber aus beruflichen oder familiären Gründen auf einen fahrbaren Untersatz angewiesen ist, der möglichst selten technische Probleme aufweist, könnte als Leasingnehmer in Frage kommen. Denn dieses Konzepts stellt eine tolle Alternative zu einem eigenen Wagen dar, den man über viele Jahre oder gar Jahrzehnte fahren muss, damit sich die getätigte Investition am Ende rechnet.

Dennoch sollten Sie zunächst überprüfen, ob die Rahmenbedingungen auch wirklich zu Ihren Möglichkeiten und Voraussetzungen passen, oder ob Sie langfristig mit einem Kauf, einem Auto-Abo oder beispielsweise Carsharing besser aufgestellt sind.

Planbarkeit als Vorteil

Wer sich ein Privatfahrzeug anschaffen will, hat dafür zwei Möglichkeiten: Beim Kauf die vereinbarte Summe direkt in bar auf den Tisch zu legen oder dieses per Ratenzahlung nach und nach abzustottern. Auf den ersten Blick sind monatliche Leasingraten deutlich geringer als diese Kreditraten. Der Leasingzeitraum ist hingegen auch viel kürzer und am Ende haben Sie eben kein Eigentum erworben – dieser entscheidende Unterschied sollte auf jeden Fall bei allen Überlegungen mit bedacht werden.

Leasing schafft finanzielle Planbarkeit für einen Zeitraum von idealerweise drei Jahren. Dabei muss einem bewusst sein, dass eine frühzeitige Vertragskündigung normalerweise nicht vorgesehen ist. Sie können also nicht so flexibel wie beim Privatbesitz entscheiden, sich wieder von Ihrem aktuell genutzten Fahrzeug zu trennen, wenn dieses aus einem Grund nicht mehr zu Ihnen passt. In der letzten Zeit ist Leasing vor allem in Zusammenhang mit neuen Elektro- und Hybridautos in Mode gekommen. Da für diese momentan ein sehr rapider Wertverlust angenommen wird, ist die monatliche Miete eines solchen Modells absolut empfehlenswert.

Welche Leasing-Arten gibt es?

Entgegen der weitläufigen Meinung, einen Vertrag mit dem Autohändler zu schließen, ist der rechtmäßige Eigentümer des Fahrzeugs die Leasingfirma. Diese bietet folgende Varianten an:

– Kilometerleasing: Beim Abschluss des Vertrages wird festgelegt, wie viele Gesamtkilometer Sie während der Laufzeit zurücklegen dürfen, ohne Extrakosten zu erzeugen. Hierfür ist es selbstverständlich vonnöten, die eigene Fahrleistung so exakt wie möglich zu kennen. Meistens greift bei Vertragsende eine Abweichungstoleranz von etwa 2.500 zu viel oder zu wenig gefahrener Kilometer. Überschreiten Sie diesen Wert, so wird Ihnen eine Nachzahlung für die Zusatzkilometer in Rechnung gestellt. Wurde das Fahrzeug von Ihnen hingegen insgesamt weniger bewegt, so bekommen Sie einen gewissen Betrag erstattet. Das finanzielle Risiko bei dieser Variante ist also gleich Null, Sie wissen von Anfang an, was auf Sie zukommt.

– Restwertleasing: Bei dieser Option ist nicht der finale Kilometerstand entscheidend, sondern stattdessen der verbleibende Restwert des Fahrzeugs nach Ablauf der Leasingzeit. Die Monatsraten fallen umso geringer aus, je höher dieser Restwert eingestuft wird – sprich bei möglichst geringer Abnutzung und beispielhafter Pflege des Wagens werden die eigenen Ausgaben geschont. Allerdings spielen hierbei viele Faktoren hinein, die Sie nicht unbedingt voraussehen geschweige denn aktiv beeinflussen können. Politische Entscheidungen bezüglich Umweltvorgaben machen Ihnen unter Umständen einen Strich durch die Rechnung, weil der Wert dadurch automatisch rapide sinkt. Oder aber der Hersteller gerät durch einen Skandal in Verruf. Auch dann wird der Gegenwert Ihres geleasten Modells stark abnehmen, weil schlichtweg die Nachfrage ausbleibt.

Handelt es sich um einen Vertrag mit sogenanntem Andienungsrecht, so wird das Thema Autokauf nach Ablauf der Leasingdauer eingebunden. Es kann festgelegt werden, dass der Leasingnehmer das Fahrzeug kaufen muss, sofern dessen per Gutachten bestimmter Restwert beispielsweise wegen eines Blechschadens deutlich geringer ausfällt als ursprünglich kalkuliert. Übersteigt der letztliche Wert den berechneten Restwert, so kann die Leasingfirma Ihnen freiwillig ein Kaufangebot unterbreiten.

In beiden Fällen gesellen sich zur Monatsrate noch weitere Gebühren sowie Zinsen, die seitens der Leasingfirma klar kommuniziert werden müssen. Leisten Sie zu Beginn eine größere Anzahlung, so verringern sich dadurch folglich die Ratenzahlungen.

Welche Vor- und Nachteile ergeben sich für den Leasingnehmer?

Positiv ist in jedem Fall, die anfallenden Kosten genauestens zu kennen. Da es sich bei den Leasingfahrzeugen um Neuwagen oder zumindest sehr neuwertige Autos handelt, fallen die meisten Reparaturkosten unter die bestehenden Garantieansprüche. Dennoch trägt der Leasingnehmer alle Kosten für Pflege, Wartung, etc. selbst. Auch die obligatorische Vollkaskoversicherung wird von ihm beglichen. Ein weiterer Vorteil liegt darin, sich Sie im Vorfeld kaum etwas erledigen müssen. Sie bekommen den gewünschten Wagen ausgeliefert, der Leasingnehmer kümmert sich um Zulassung und das Autokennzeichen. Später brauchen Sie sich ebenso wenig um den Wiederverkauf zu sorgen, sondern geben einfach die Schlüssel ab.

Ein Nachteil liegt darin, keine freie Werkstattwahl zu haben und ausschließlich Originalersatzteile einbauen lassen zu dürfen. Das führt auf Seiten des Leasingnehmers natürlich zu Mehrkosten. Zudem müssen Sie ein wachsames Auge auf den Wagen haben. Es zählt sowohl zu Ihren Pflichten, sämtliche Inspektionen fristgemäß vorzunehmen als auch das überlassene Auto in einem hervorragenden Zustand zurückzugeben. Kratzer, Dellen oder Schäden an der Inneneinrichtung kommen Sie bei Nichterfüllung sehr teuer zu stehen.

So gibt´s die E-Auto-Prämie

Die E-Auto-Prämie ist in aller Munde. Auch die Bundesregierung debattierte jüngst heftig darüber, wie mithilfe des Förderprogramms „Elektromobilität“ der stärkere Absatz von E-Autos gefördert werden könnte. Und auch wenn E-Autos derzeit in der Kritik stehen, weil ihre CO2-Bilanz gar nicht so viel besser als bei konventionellen Fahrzeugen sei, tragen sie doch zur Verbesserung der Luftqualität bei.

tesla

Für Tesla entfällt die Kraftfahrzeugsteuer in Deutschland komplett über einen Zeitraum von 10 Jahren.

Allgemeine Informationen zur E-Auto-Prämie

Die Bundesregierung hat festgelegt, dass eine erhöhte E-Auto-Prämie fällig werden solle: Bis zu 6000 Euro soll der Umweltbonus betragen. Wann genau der Starttermin dafür ist, ist allerdings noch nicht bekannt und voraussichtlich wird sich die erhöhte Prämie noch einige Zeit lang hinziehen. Noch sind sich nicht alle in der Bundesregierung einig, wie weiter verfahren werden soll. Sicher ist aber, dass mithilfe der E-Auto-Prämie die schnellere Verbreitung der elektrisch betriebenen Autos unterstützt werden soll.

Skeptiker sehen die E-Auto-Prämie allerdings noch in weiter Ferne und befürchten, dass sie wohl noch Monate auf sich warten lassen wird. Gedacht ist sie für

  • Elektroautos
  • Wasserstofffahrzeuge
  • Plug-in-Hybride

Dennoch ist man sich vonseiten der Politik nicht sicher, welche Fahrzeuge letzten Endes wirklich gefördert werden sollen. Kurz vor Weihnachten wurden Wünsche an das Bundeswirtschaftsministerium herangetragen, die sich auf die Ausweitung der E-Auto-Prämie auf weitere Fahrzeugarten beziehen. Noch steht aber die beihilferechtliche Prüfung aus, die durch die EU-Kommission vorgenommen werden muss und ohne die die E-Auto-Prämie nicht vergeben werden kann. Die Autohäuser sind durch diese Verfahrensweise derzeit stark belastet. Sie kaufen zum einen Fahrzeuge auf Vorrat, weil sie einen großen Ansturm auf E-Autos befürchten, wenn die Umweltprämie erst einmal durch ist. Gleichzeitig halten sich die Käufer aber noch stark zurück und warten ab, wie es um die künftige E-Auto-Prämie bestellt ist. Diskutiert wird dabei auch, ob die Prämie nicht auf junge Gebrauchte ausgeweitet werden könne. Diese dürften dann nicht älter als acht Monate sein und maximal 8000 Kilometer auf dem Tacho haben.

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E-Autos können ein besonderes E-Kennzeichen erhalten. Das E-Nummernschild berechtigt Sie dazu in verschiedenen Kommunen bzw. Großstädten gratis zu parken oder Busspuren zu benutzen.

So sieht das Förderverfahren aus

Egal, wann die höhere E-Auto-Prämie in Kraft treten wird: Die folgenden Informationen beziehen sich auf die Beantragung der Prämie, die auch derzeit schon vergeben wird (allerdings mit anderen Summen als den geplanten). Antragsberechtigt sind demnach die folgenden Personen und Gruppen:

  • Privatpersonen
  • Firmen
  • Vereine
  • Stiftungen
  • Körperschaften

Einrichtungen und Kommunen von Bund und Ländern sowie diese selbst sind aber nicht antragsberechtigt. Ebenfalls kommen Automobilhersteller für eine Förderung nicht infrage, wenn sie sich an der Finanzierung des Umweltbonus beteiligen oder eine Tochtergesellschaft eines Unternehmens sind, das sich an der Finanzierung der E-Auto-Prämie beteiligt.

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Gefördert werden Fahrzeuge, die per Kauf oder Leasing erworben werden und die erstmalig die Zulassung erhalten. Die oben genannte Diskussion um die Ausweitung der E-Auto-Prämie auf junge Gebrauchte könnte zumindest diesen Punkt beeinflussen. Wichtig: Das Fahrzeug muss sich auf der Liste der Fahrzeuge befinden, die für eine Förderung infrage kommen. Gefördert werden können auch der Kauf und die Installation eines akustischen Warnsystems, das zum Zeitpunkt des Kaufs des Fahrzeugs serienmäßig durch den Hersteller oder durch eine von ihm beauftragte Werkstatt in das förderfähige Fahrzeug eingebaut wurde.

Art der Förderung

Der Umweltbonus wird geteilt: Eine Hälfte wird durch einen Bundesanteil beglichen, die andere Hälfte stammt von den Automobilherstellern und zählt hier als Eigenanteil. Letzterer wird beim Kauf oder beim Erwerb durch Leasing in Abzug gebracht. Als Grundlage dient der Listenpreis des Fahrzeugs, der durch das BAFA festgelegt wird. Dieser Listenpreis ist der niedrigste Nettopreis, der für das Basismodell des förderfähigen Fahrzeugs gilt und innerhalb des Euroraums festgelegt wurde. Sonderausstattungen zählen nicht mit hinein. Der Automobilhersteller muss dem BAFA den Listenpreis melden, wobei das BAFA diesen Preis um 1500 Euro reduziert, wenn es sich um ein Hybridfahrzeug handelt, das von außen aufgeladen werden kann. Für ein reines Batteriefahrzeug wird der Listenpreis um 2000 Euro verringert. Die Förderung, die für das akustische Warnsystem vergeben wird, beträgt pauschal 100 Euro und kann pro Fahrzeug einmalig vergeben werden.

Das „Model S“ von Tesla wird gesondert behandelt: Es wurde zum 6. März 2018 erstmalig auf die BAFA-Liste aufgenommen, das bedeutet, dass der Kaufvertrag für das Fahrzeug frühestens an diesem Tag geschlossen werden durfte. Die Antragsunterlagen, die zur Förderung des Model S benötigt werden, müssen die Modellbezeichnung und das Bestelldatum beinhalten, ferner den Basispreis (unter 60.000 Euro) sowie eine Bestätigung über die Features des Fahrzeugs (aktiviert oder deaktiviert). Außerdem muss der Herstelleranteil am Umweltbonus aufgeführt sein.

Voraussetzungen und Verfahren

Gefördert werden können alle Fahrzeugmodelle, die sich auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge befinden. Der Kauf oder das Leasing des Fahrzeugs dürfen frühestens am 18. Mai 2016 durchgeführt worden sein und das Fahrzeug muss auf den Antragsteller zugelassen werden. Dabei muss dieser im Inland ansässig sein. Das E-Auto muss darüber hinaus wenigstens für sechs Monate zugelassen bleiben.

Die Förderung selbst erfolgt in einem Verfahren, das in zwei Stufen aufgebaut ist. Wichtig: Erging ein Zuwendungsbescheid, ohne dass das Fahrzeug bereits zugelassen war, muss die Zulassung innerhalb von neun Monaten nach Zugang des Bescheids über die Zuwendung erfolgen. Ein Verwendungsnachweis der Zuwendung kann bis zu zehn Monate nach Ausstellungsdatum des Bescheids über die Zuwendung eingereicht werden.

Die beiden Stufen im Antragsverfahren gestalten sich wie folgt:

  1. AntragsverfahrenEs erfolgt eine elektronische Antragstellung. Außerdem muss der Vertrag über Kauf oder Leasing des Fahrzeugs online eingereicht werden. Der Antragsteller bekommt eine Eingangsbestätigung, die per E-Mail verschickt wird. Wird der Antrag positiv entschieden, wird ein Zuwendungsbescheid versandt.
  2. Nachweisverfahren über die VerwendungDer Nachweis über die Verwendung der Förderung muss beim BAFA eingereicht werden, was auf elektronischem Wege geschieht. Dabei müssen auch die Rechnung über Kauf oder Leasing sowie der Zulassungsnachweis des Fahrzeugs übermittelt werden. Nun wird eine E-Mail versandt, die einen Link zur elektronischen Verwendungsnachweiserklärung beinhaltet. Der Antragsteller druckt diese Erklärung aus, unterzeichnet sie und lädt sie anschließend wieder hoch. Wird die Prüfung der Nachweise positiv abgeschlossen, wird der Anteil des Bundes auf das Konto, das in der Nachweiserklärung angegeben wurde, gezahlt. Eine separate Bestätigung wird nicht mehr versendet.

Bisher wenig in Anspruch genommen

Bisher tun sich die Autobesitzer noch schwer mit der E-Auto-Prämie. Denn obwohl die Prämie bereits 2016 eingeführt worden ist, wurde sie bis Ende September nur etwas mehr als 141.000 Mal beantragt. Von Januar bis Oktober wurden aber rund 53.000 E-Autos in Deutschland neu zugelassen, was 89 Prozent mehr sind im Vergleich zum selben Zeitraum im vergangenen Jahr. Auch bei den Hybridautos war eine Steigerung zu verzeichnen, die sich auf rund ein Viertel beläuft. Das heißt, dass diese Autos, die sowohl einen Elektro- als auch einen Verbrennungsmotor besitzen, in im Zeitraum Januar bis Oktober 2019 rund 190.000 Mal zugelassen wurden. Dennoch erreichen die Hybride sowie E-Fahrzeuge nur einen Marktanteil von etwa acht Prozent.

Das ändert sich 2020 für Autofahrer

Neues Jahr, neue Regeln? Wie immer zum neuen Jahr gibt es auch im Straßenverkehr Neuregelungen, die es zu beachten gilt. Es geht um Strafen für Rettungsgassen-Verweigerer, um Änderungen beim Führerschein und – natürlich – um höhere Bußgelder. Bislang (Januar 2020) gelten noch die alten Regelungen, denn der Bundestag muss im Februar über den Gesetzesentwurf zur Änderung der Bußgelder abstimmen. Der Antrag dazu wurde erst Ende 2019 eingereicht.

Höhere Strafen bei nicht gebildeter Rettungsgasse

Rettungsgasse

Rettungsgasse bereits bei Schrittgeschwindigkeit bilden!

Verkehrsrowdys und rücksichtslose Fahrer, die keine Rettungsgasse bilden, werden ab 2020 härter bestraft. Tritt die verschärfte Straßenverkehrsordnung in Kraft, werden bis zu 320 Euro Bußgeld fällig. Außerdem gibt es einen Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Obgleich das Fahrverhalten vieler Autofahrer inzwischen deutlich besser geworden ist und deutlichere Rettungsgassen gebildet werden, gibt es leider immer noch zu viele Missachter dieser Rettungsregelung

Neue Schlichtungsstelle für Verbraucher

Gerade beim Kauf von Kfz-Teilen gibt es häufig Ärger. Streitigkeiten drohen zudem bei der Nutzung von Verkehrsdienstleistungen – unglaublich viele Menschen haben sich schon einmal mit Taxifahrern und Mietdiensten auseinandersetzen müssen. Seit dem 1. Januar 2020 können Betroffene nun die Universalschlichtungsstelle nutzen. Ihre Aufgabe ist es, ohne Hinzuziehung eines Gerichts für ein Ende der Diskussionen zu sorgen. Endlich sind damit auch die Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen, bei denen sich niemand an eine branchenspezifische Schlichtungsstelle wenden konnte, weil es diese schlichtweg nicht gab.

Erhöhung der Bußgelder

Blitzer

Achtung! Blitzer-Apps auf dem Smartphone sind verboten

Dieser Punkt ist für viele Autofahrer sicherlich am interessantesten: die neuen Bußgelder. Die Neuregelungen betreffen verschiedene Bereiche der Teilnahme im Straßenverkehr und sie gestalten sich nach Inkrafttreten der neuen Straßenverkehrsordnung wie folgt:

  • Parken in zweiter Reihe: Bußgeld bis 55 Euro (statt bisher 15 Euro), teilweise wird von 100 Euro gesprochen, in gravierenden Fällen soll es Punkte in Flensburg geben
  • kein Halten auf Schutzstreifen mehr erlaubt, Bußgelder wie beim Parken in zweiter Reihe möglich
  • Parken auf Geh- und Radwegen: 55 Euro Bußgeld, Erhöhung auf bis zu 70 Euro, wenn dabei ein Radfahrer gehindert wird oder wenn dieser auf die Straße ausweichen muss
  • beim Überholen nicht ausreichend Platz zum Radfahrer gelassen: 80 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg
  • Gaffen und Fotografieren an der Unfallstelle: Erhöhung des Bußgeldes, konkrete Zahlen liegen voraussichtlich im März 2020 vor
  • Nutzung von Blitzer-Apps: Bußgeld in Höhe von 75 Euro und ein Punkt in Flensburg
  • rechts Abbiegen von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen nur noch mit Schrittgeschwindigkeit erlaubt, ansonsten drohen Bußgelder von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg

Wer anderen Menschen nicht hilft und zum Beispiel bei einem Unfall zuerst zum Smartphone greift und den Vorfall fotografiert oder filmt, statt zu helfen, muss bislang mit Geldstrafen von bis zu 1000 Euro und sogar mit bis zu einem Jahr Freiheitsentzug rechnen. Wie hoch diesbezügliche Strafen künftig ausfallen, steht noch nicht fest.

Weitere Änderungen im Straßenverkehr ab 2020

In Zukunft soll es Städten und Gemeinden erlaubt sein, Busspuren durch Fahrgemeinschaften nutzen zu lassen. Dafür müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt sein: Autos oder Motorräder mit Beiwagen müssen mit wenigstens drei Personen besetzt sein und es sind eigene Straßenschilder vorhanden, die auf die Nutzung der Busspuren durch Carsharing-Fahrzeuge hinweisen. Damit wird das Ziel weiter verfolgt, den Individualverkehr in den Städten zu senken, was bislang unter anderem aus Mangel an Haltemöglichkeiten gescheitert ist. Zudem soll es neue Straßenschilder geben, die auf Parkplätze für Elektroautos hinweisen.

Es soll ein neues Verkehrsschild eingeführt werden, durch das Zweiräder nicht mehr überholt werden dürfen. Ist es erlaubt, gilt ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Radfahrer innerorts. Außerorts sollen es wenigstens zwei Meter sein, die eingehalten werden müssen.

Fahren zwei Radler nebeneinander, ist das erlaubt, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Für Radfahrer gilt außerdem, dass sie einen eigenen grünen Pfeil für das Rechtsabbiegen an Kreuzungen bekommen.

Autos dürfen künftig an Kreuzungen und Einmündungen nicht mehr parken bzw. müssen sie einen Mindestabstand von acht Metern zu den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten bzw. von fünf Metern zu den Eckausrundungen einhalten. Das gilt immer dann, wenn ein Radweg vorhanden ist, der benutzungspflichtig ist.

Lang-Lkw mit Maßen von 18,75 bis 25,25 Meter Länge müssen zwingend einen Abbiegeassistenten installiert haben. Außerdem müssen sie mitblinkende Seitenmarkierungsleuchten besitzen. Diese Regelungen gelten ab dem 1. Juli 2020. Neufahrzeuge sind damit zu diesem Termin auszustatten, Bestandsfahrzeuge müssen bis zum 1. Juli 2022 nachgerüstet werden.

Änderungen beim Führerschein

Führerschein

Wer einen B-Führerschein hat, darf künftig leichte Motorräder – 125er genannt – auch ohne zusätzlichen Motorradführerschein fahren.

Änderungen soll es auch beim Führerschein geben, doch auch diese Neuerungen sind noch nicht verabschiedet. Die Planung sieht vor, dass es für Fahrschüler künftig ausreichend sein soll, eine Schulungsstunde mit einem Fahrzeug mit manueller Schaltung zu absolvieren, um danach einen Schaltwagen fahren zu können, auch wenn nur der Automatik-Führerschein vorliegt. Bisher war dafür eine zweite, amtlich anerkannte, Prüfung nötig.

Bundesverkehrsminister Scheuer hat zudem einen Entwurf vorgelegt, bei dem es um das Fahren von Leichtkrafträdern geht. Ist der Fahrer mindestens 25 Jahre alt und hat sei wenigstens fünf Jahren den Führerschein der Klasse B, soll es möglich sein, dass er auch ohne weitere Prüfung Motorräder der 125er-Klasse fahren darf. Eine Theoriestunde von 90 Minuten Dauer sowie sechs Praxis-Fahrstunden sollen genügen, um mit den leichten Motorrädern unterwegs sein zu dürfen.

Bereits Ende Oktober 2019 wurde beschlossen, dass der Rollerführerschein künftig früher abgelegt werden darf. Es soll Jugendlichen schon ab 15 Jahren erlaubt sein, diesen Führerschein abzulegen. Allerdings ist es Sache der einzelnen Bundesländer, ob sie dieser Änderung zustimmen und die neue Regelung wirklich umsetzen, oder ob sie bei der alten Regelung bleiben.

Die Umwelt im Blick

Wey-S

Der Autokonzern Great Wall hat in nur drei Jahren in China mit Wey-S nach Europa

Werden bislang umweltfreundliche Elektroautos mit einem Nettolistenpreis von wenigstens 40.000 Euro gekauft, gibt es einen Umweltbonus von 4.000 Euro. Dieser Bonus soll mit der Neuregelung angehoben werden, sodass bis zu 6000 Euro gezahlt werden. Liegt der Kaufpreis des Elektrofahrzeugs bei einem Nettolistenpreis von bis zu 65.000 Euro, kann der Zuschuss auf 5.000 Euro heraufgesetzt werden.

Der Zuschuss bei Plug-in Hybriden soll bei 4.500 Euro liegen, wenn der Listenpreis des Fahrzeugs bis 40.000 Euro netto beträgt. 3.750 Euro werden bei einem Listenpreis von bis zu 65.000 Euro netto gezahlt.

Wann die neue Förderrichtlinie in Kraft tritt, ist allerdings noch gänzlich ungeklärt, denn die EU-Kommission muss diese noch prüfen.

Bisher gibt es in Stuttgart ein großflächiges Fahrverbot für Dieselfahrzeuge, die nur die Euro-4-Norm erfüllen. Das Verbot gilt sogar für Bewohner der Stadt. Ähnliche Regelungen gibt es auch in weiteren deutschen Großstädten, zu denen in 2020 sicherlich noch einige dazukommen werden.

Im Sinne der Umwelt sind auch die strengeren Verbrauchsmessungen der Fahrzeugmodelle. Seit dem 1. Januar 2020 gibt es die Pflicht zum „Fuel Consumption Monitoring“, was bedeutet, dass einige Verbrauchsdaten lebenslang gespeichert werden müssen. Dazu zählen unter anderem die Länge der elektrisch gefahrenen Strecken und der durchschnittliche Verbrauch des Fahrzeugs.

Änderungen bei der Versicherung von Fahrzeugen

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Seit dem 1. Januar 2020 gelten neue Regelungen bei der Kfz-Versicherung von Fahrzeugen. Sie sind in andere Typklassen eingeordnet worden, was für rund elf Millionen Autos zutrifft. Rund ein Drittel ist von einer Verbesserung betroffen und profitiert von der Neueinstufung, die übrigen müssen mit höheren Beiträgen rechnen. An der Typklasse bemisst sich der Beitrag und je höher diese ist, desto höher sind auch die Prämien.

Änderungen auch im Ausland

Höhere Bußgelder gelten auch für alle die Autofahrer, die im Ausland unterwegs sind. Spanien verlangsamt den Verkehr und setzt das Tempolimit auf 30 km/h in geschlossenen Ortschaften, was überall dort gilt, wo es nur eine Fahrspur pro Richtung gibt. Ansonsten können die Gemeinden Tempo 50 festsetzen.

Darüber hinaus sollen auch die Bußgelder im Ausland drastisch steigen. Bei zu schnellem Fahren auf Schnellstraßen mit einem Limit von 90 km/h soll es ab einer gemessenen Geschwindigkeit von 111 km/h bis zu 300 Euro Bußgeld geben. Bislang fahren 100 Euro fällig. Diese Regelung gilt für Spanien.

Doch auch in Italien müssen Autofahrer Neuregelungen hinnehmen: 400 Euro wird es kosten, wenn sich jemand mit dem Handy am Steuer erwischen lässt. Bislang wurden 165 Euro fällig. Dazu kommt ein Fahrverbot zwischen sieben und 30 Tagen. Wer wiederholt auffällt, kann ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten auferlegt bekommen. In Großbritannien werden für das Handy am Steuer 200 Pfund fällig.

Nur noch Elektroautos in Berlin ab 2030

Berlin ist Grün und soll ab 2030 grün werden. Dieser etwas unverständliche Satz erklärt sich damit, dass die Grünen hier mit die stärkste Kraft sind und der SPD ernsthafte Konkurrenz machen. Die Senatorin Regine Günther (Grüne) will nun, dass Berlin ab 2030 autofrei wird. Grün möchte es grün!

Elektroautos in Berlin ab 2030

Grünes Berlin: Die aktuelle Lage

Regine Günther, ihres Zeichens nach Senatorin von Berlin, wünscht sich ein autofreies Berlin. Ab 2030 sollen hier nur noch Elektroautos unterwegs sein dürfen, Diesel und Benziner werden einfach verbannt. Dies ist ihr Beitrag für den Klimaschutz, der damit kräftig vorangetrieben werden soll. Günther sieht keinen anderen Weg, als sich so schnell wie möglich vom Verbrennungsmotor zu trennen und geht dabei rigorose Wege. Sie erwartet, dass es in Deutschland in den Jahren 2022 und 2023 bahnbrechende Erfolge für die Elektromobilität gibt und dass sich daraus ein autofreies Berlin ab 2030 ableiten lässt. Sie hat sogar schon Pläne dafür, wie die Sache kontrolliert werden könnte. Das neue E-Kennzeichen soll die Lösung sein und auf den ersten Blick erkennen lassen, ob es sich um einen Umweltsünder oder ein E-Auto handelt. Die Kontrolle der E-Kennzeichen würde sich sogar als einfacher erweisen als das Prüfen der Plaketten für die verschiedenen Umweltzonen oder der aktuellen Dieselfahrverbote.
Regine Günther geht bei ihren Forderungen von sich selbst aus, denn eigenen Aussagen zufolge besitzt sie seit den 1990er Jahren kein eigenes Auto mehr. Das sollte doch auch für andere möglich sein, denn niemand sollte mehr zusehen müssen, wie er mit den Autos in der Stadt klarkäme. Außerdem sieht sie ein zunehmendes Rowdytum in der Stadt, wenn Auto- und Fahrradfahrer miteinander konkurrieren und nicht selten kollidieren. Erster Schritt: Die Fahrradstaffel der Polizei soll nun aufgestockt werden, damit leichtere Kontrollen der Verkehrschaoten möglich seien.

Elektroautos in Berlin ab 2030

Neue Quartiere ohne Autos planen

Regine Günther hat bereits umfassende Pläne gemacht und versucht nun, diese allen anderen zu verdeutlichen. Ihr Verständnis vom Klimaschutz sieht vor, dass Neubauprojekte in Berlin direkt ohne Autos geplant werden sollten. Die neuen Bereiche sollten von Anfang an neu überdacht sein und weitgehend autofrei gestaltet werden. Eine neue Stadt müsse klimaschonend und sicher, dennoch aber mobil sein. Und man solle ohne Auto mobil sein! Was der Verzicht auf das Automobil allerdings für die Bürger bedeuten würde, scheint weniger durchdacht, doch dazu gleich mehr.
Das neue Verkehrskonzept sieht vor, dass es genügend Alternativen zum normalen Individualverkehr gibt. Der Ausbau des ÖPNV ist dabei ebenso vorgesehen wie bessere und mehr Wege für Radfahrer. Außerdem will Günther, dass die Elektromobilität auf eine bessere Infrastruktur zum Laden zurückgreifen kann, was sich nicht nur auf Autos bezieht, sondern auch auf Scooter und E-Bikes. Gleichzeitig sollen die Klimaschädlinge deutlich teurer werden. Günther hält das für den richtigen Weg, denn wer es sich nicht leisten kann, ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor zu fahren, muss zwangsweise auf E-Autos ausweichen. Klimaschutz auf Zwang und jeder, der sich das nicht leisten kann, hat Pech gehabt. So oder ähnlich müssen die Gedankengänge der Senatorin wohl aussehen, doch es gibt bereits erste Kritik an ihren Überlegungen.

Kritische Betrachtung der neuen autofreien Stadt

Der Beschluss der Grünen mag auf den ersten Blick im Sinne des Klimaschutzes sein. Doch was würde er für die Bürger bedeuten? Aktuell fahren rund 1,21 Millionen Berliner ein Auto mit Verbrennungsmotor, hinzu kommen 2.713 zugelassene Elektroautos. Davon wiederum sind rund drei viertel Firmenwagen und Autos aus dem Carsharing, auf Privatpersonen entfallen nur noch wenige. Kein Wunder, denn angesichts der geringen Reichweite und der schlechten Infrastruktur zum Laden der Autos ist es schwer, mit Kind und Kegel von A nach B zu kommen. Ob sich das so schnell ändern wird, ist fraglich, denn Elektroautos sind immer noch weitaus teurer als die herkömmlichen Autos, die auf den Verbrennungsmotor setzen. An erster Stelle steht hier der Klimaschutz, dann folgt alles andere. Und die Wirtschaft? Auch die käme zum Erliegen, wenn innerhalb der Stadt keine Verbrenner mehr fahren dürften. Die Grünen haben hier etwas entschieden, dessen Tragweite wohl nicht einmal in den Ansätzen bedacht worden ist. Normale Bürger hätten kaum noch eine Möglichkeit, sich ein Auto zu leisten. Was ist mit all den älteren Leuten, die nicht gut zu Fuß sind, die aber noch eigenständig leben wollen? Die ihre Einkäufe sicher nach Hause transportieren müssen? Werden die künftig mit den Einkaufswagen in den Öffentlichen stehen? Und was ist mit den Unternehmen, die beliefert werden müssen? Werden die Zulieferteile und Produkte künftig an der Stadtgrenze zur Selbstabholung abgelegt? Interessant ist, dass Kritiker der Ansicht sind, dass das E-Auto auch keine bessere Ökobilanz habe als ein moderner Diesel. Der ganze Aufwand mit E-Kennzeichen, Verboten und Kontrollen könnte sich erledigt haben, wenn stattdessen in moderne Verbrenner investiert werden würde.

Elektroautos in Berlin ab 2030

Das müsste für die Durchsetzung des Verbots für Verbrennungsmotoren gegeben sein

Zuerst einmal: Solange E-Automobile nicht langstreckentauglich sind, werden sie sich nicht durchsetzen können. Wer möchte denn schon alle 100 km eine Steckdose zum Aufladen suchen, die es bis jetzt noch nicht einmal in ausreichender Anzahl gibt? Eine wichtige Voraussetzung ist daher die Erweiterung der Reichweite. Alltagstauglich sind bisher nur wenige Fahrzeuge der Marken Nissan, Tesla oder BMW. Vielfahrer, die beruflich auf das Auto angewiesen und häufig auf Langstrecken unterwegs sind, haben hier Pech. Die Stromfahrzeuge erreichen einfach nicht die Strecke, die ein Verbrennungsfahrzeug vorweisen kann. Der Diesel rollt bis zu 1000 km weit, das E-Auto nur 300 km. Die Technik müsste sich bis 2030 daher immens verbessern und größere Reichweiten erreichen. Oder das Netz an Schnellladestationen würde deutlich ausgebaut und würde sich auch neben der Autobahn finden. Die letzte Möglichkeit wäre, den Elektrozwang erst einmal zurückzustellen, bis alles andere gegeben is

Zum Punkt des Ladens gibt es zu sagen, dass es natürlich auch jetzt schon Ladestationen gibt. Doch das Laden ist viel zu häufig nötig und dauert deutlich zu lange. Außerdem: Nicht überall, wo sie benötigt werden, finden sich Steckdosen. Um das Verbot in 2030 durchsetzen zu können, wären mehr öffentliche Stationen nötig, die Kommunen müssten hier deutlich mehr investieren. Eine flächendeckende Ladeinfrastruktur müsste erreicht werden, was momentan noch utopisch scheint. Außerdem braucht es mehr private Ladestationen. Wie das umgesetzt werden soll, weiß noch niemand so richtig, denn derzeit gibt es scheinbar nur Möglichkeiten für Besitzer von Eigenheimen. Sie könnten auf dem Dach eine Solaranlage installieren, über die die Autobatterie gespeist werden kann. Alle anderen haben keine Chance. Außerdem: Würden in Tiefgaragen sehr viele Batterien geladen werden, könnte das schon aus dem Grund Probleme bringen, dass damit die Brandgefahr um ein Vielfaches steigen würde.

Ein weiteres Problem besteht im vorhandenen Verteilernetz. Vor allem in den ländlichen Regionen könnte der Strombedarf durch E-Autos zu Schwierigkeiten in der Versorgung führen. Bis zum Jahr 2030 wären umfassende Investitionen in das Verteilernetz nötig, damit alle davon profitieren könnten. Dabei wären einige historisch anmutende Netze und Leitungen komplett zu ersetzen, was hohe Kosten zur Folge hätte. Doch Experten sehen hier ein Problem, denn auch wenn alle Leitungen auf dem neuesten Stand wären, wäre das Netz momentan gar nicht in der Lage, die gleiche Anzahl von E-Autos zu versorgen, wie jetzt normale Fahrzeuge unterwegs sind. Auch Elektrizität hat ihre Grenzen und benötigt noch viel Zeit, bis alle Voraussetzungen für die Durchsetzung eines Fahrverbots gegeben sind. Ob sich das auf das Vorhaben in Berlin auswirken wird, ist derzeit noch unklar.

H-Kennzeichen wird langsam nicht mehr attraktiv

Oldtimer-Zulassung

Wer einen Oldtimer fährt, genießt – wenn er sich für das H-Kennzeichen entscheidet – finanzielle Vorteile. Doch immer mehr Oldtimer-Besitzer verzichten auf die historischen Kennzeichen. Der Grund? In vielen Fällen kommen die H-Zulassungen teurer.

Keine Steuervorteile für Fahrzeuge der 1980er Jahre

Zu Beginn des Jahres stieg die Anzahl der H-Zulassungen – im Vergleich zum Jahr 2015 – um 10,7 Prozent. Derzeit sind 343.958 PKW mit H-Kennzeichen auf Deutschlands Straßen unterwegs. Doch das Kennzeichen verliert immer mehr an Attraktivität. Immer mehr Oldtimer-Besitzer verzichten auf das historische Kennzeichen, weil es de facto keine tatsächlichen steuerlichen Begünstigungen mehr gibt. So weiß Peter Deuschle, KFZ-Sachverständiger und Oldtimer-Experte, dass viele Autos, die das erste Mal in den 1980er Jahren zugelassen wurden, mit normaler Besteuerung günstiger sind.

H-Kennzeichen

Die Steuerpauschale liegt bei 191 Euro

Bis dato war der größte Vorteil das Steuerprivileg. So mussten Fahrzeugbesitzer, wenn sie sich für die H-Zulassung entschieden, eine Pauschale von 191 Euro an KFZ-Steuer bezahlen. Damit ein H-Kennzeichen genutzt werden konnte, musste das Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt sein. Die Technologie hat sich jedoch in den letzten Jahrzehnten geändert; immer mehr Autos werden 30 Jahre alt, verfügen bereits über Katalysator oder wurden dahingehend aufgerüstet. Da der Motor der alten Fahrzeuge relativ wenig Hubraum hat, beträgt die KFZ-Steuer oftmals unter 191 Euro. So würde der Besitzer, wenn er sich für die H-Zulassung entscheidet, mehr Geld bezahlen müssen.

Die beliebtesten Oldtimer

Auf dem ersten Platz der beliebteste Oldtimer liegt der VW Käfer. 32.750 VW Käfer-Fahrzeuge sind auf Deutschlands Straßen unterwegs. Auf dem zweiten Platz liegt der Mercedes W123 (17.534 Fahrzeuge) und auf dem dritten Rang der Mercedes SL R107 (11.325 Fahrzeuge). Den stärksten Zuwachs konnte der VW Golf verzeichnen (+35 Prozent; 4.519 Fahrzeuge). Auch der Opel Kadett ist immer wieder auf deutschen Straßen zu sehen. Derzeit sind 4.280 Fahrzeuge mit dem historischen Kennzeichen unterwegs. Viele Golf- und auch Kadett-Fahrer haben sich aber gegen das H-Kennzeichen entschieden. Nur 28 Prozent aller Golf-Modelle sind mit Sonderkennzeichen ausgestattet; beim Opel Kadett handelt es sich um 36 Prozent.

H-Kennzeichen

Erlebt das H-Kennzeichen einen zweiten Frühling?

Vor 30 Jahren wurden bereits der VW Golf II und der Opel Kadett verkauft. Der VW Golf II kam 1983, der Opel Kadett 1985 auf den Markt. Doch auch wenn viele der Fahrzeugbesitzer heute auf das H-Kennzeichen verzichten, könnte es mitunter – auf die nächsten Jahre gesehen – mit den Zulassungen nach oben gehen. Der Grund ist eine neue Plakette für Fahrzeuge, die einen sehr niedrigen Stickoxid-Ausstoß haben. Fahrzeuge, die nur einen geringen Stickoxid-Ausstoß haben, sollen demnächst mit einer blauen Plankette gekennzeichnet werden. So können auch die älteren Fahrzeuge in die Umweltzone der Städte einfahren dürfen. Deuschle weiß, dass diese Änderung mitunter dafür sorgen könnte, dass viele Fahrzeugbesitzer auf die normale Zulassung verzichten und wieder auf die H-Zulassung zurückgreifen.

Die üblichen Verdächtigen: Diese Komponenten im Auto machen besonders gerne schlapp

Komponenten im Auto machen besonders gerne schlapp
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Ein Kraftfahrzeug, vor allem, wenn es sich um ein Auto handelt, sollte zuverlässig arbeiten. Immerhin wird es benötigt, um zur Arbeit und zurück zu kommen, die wöchentlichen Einkäufe zu tätigen, sicher an den Urlaubsort zu gelangen oder sonstige Fahrten zu erledigen. In der Regel sind Autos sehr zuverlässig, allerdings gibt es bestimmte Komponenten im Auto, die schneller als andere kaputtgehen.

Pannenursache Autobatterie

Die verschiedenen Pannenhilfsdienste führen eine jährliche Statistik darüber, welche Teile eines Autos am häufigsten dazu führen, dass der Fahrer Hilfe benötigt. Laut einer ADAC-Statistik ist es die Autobatterie, die am häufigsten ihren Dienst versagt und aufgeladen werden muss. Wichtig ist vor allem, beim Aufladen mithilfe eines Ladegerätes an einem möglichst trockenen Ort eine sogenannte Spannungsüberlagerung zu vermeiden, durch die die Bordelektronik beschädigt werden könnte.

Verschleißteil Auspuff

Eine Komponente beim Auto, die sehr schnell kaputtgehen kann, ist der Auspuff. Dies liegt vor allem daran, dass die Auspuffanlage zum größten Teil unter dem Wagen montiert ist und damit relativ ungeschützt vor Steinschlag oder Nässe ist. Zudem sorgt Kondenswasser, das im Inneren der Anlage entsteht, für frühzeitigen Verschleiß. Oft rostet beispielsweise das Auspuffrohr an besonders neuralgischen Punkten schneller durch. Daher sollte man, gerade beim Kauf eines Gebrauchtwagens, das Fahrzeug von unten begutachten, etwa mithilfe einer Hebebühne. So erkennt man relativ schnell, ob die Auspuffanlage noch in Ordnung ist oder eventuell ausgetauscht werden sollte.

Autoreifen verschleißen durch starke Beanspruchung

Die mit am stärksten belasteten Teile an einem Auto sind natürlich die Reifen. Auf ihnen lastet das gesamte Gewicht des Fahrzeugs und sie müssen während der Fahrt sämtliche Unebenheiten des Untergrundes ausgleichen. Darüber hinaus sollen sie durch ihr Profil ein Rutschen des Wagens verhindern, etwa bei regennasser oder schneebedeckter Straße. Aufgrund des Fahrzeuggewichts sowie der Oberflächenstrukturen der Straßen verringert sich mit der Zeit die ursprüngliche Profiltiefe des Reifens, wodurch er immer weniger Halt auf dem Untergrund findet. Offiziell vorgeschrieben sind mindestens 1,6 Millimeter Profiltiefe, weil dann die Haftungseigenschaften nachlassen. Es ist allerdings sinnvoll, schon früher zu reagieren. Sobald Winterreifen weniger als vier Millimeter und Sommerreifen weniger als 2,5 Millimeter Profiltiefe aufweisen, sollte man Autoreifen austauschen.

Bremsanlage ist anfällig für schnellen Verschleiß

Gerade der Straßenverkehr in großen Städten ist geprägt von häufigem „stop and go“. Das bedeutet, dass man als Verkehrsteilnehmer bei starkem Verkehrsaufkommen alle paar Meter das Bremspedal betätigen muss, um das Auto rechtzeitig anzuhalten. Dadurch kommt es jedes Mal zur starken Erwärmung der Bremsscheibe und zu einem Abrieb am Bremsbelag. Dies ist der Grund dafür, dass Bremsen zu den anfälligsten Verschleißteilen überhaupt gehören. Daher sollte die Bremsanlage regelmäßig kontrolliert und im Bedarfsfall frühzeitig durch den Einbau neuer Bremsbeläge oder Bremsscheiben erneuert werden. Wie stark und wie schnell die Bremsen sich abnutzen, hängt allerdings nicht nur vom Verkehrsaufkommen ab, sondern zu einem großen Teil auch vom Fahrverhalten des Fahrzeugführers. Vorausschauendes und zurückhaltendes Fahren sorgt nicht nur für mehr Sicherheit, sondern schont auch die Bremsanlage des Autos.

Zündkerzen, Glühkerzen und Keilriemen: Anfällige Kleinteile

Die Qualität hat sich zwar im Bereich der Kleinteile immer weiter verbessert, dennoch gelten Zündkerzen (sie entzünden das Benzin im Verbrennungsmotor), Glühkerzen (welche den Innenraum der Zylinder bei einem Dieselmotor erwärmen sollen) sowie Keilriemen (der die Kraft des Motors auf andere Aggregate wie Lüfter, Servolenkung oder Kompressor der Klimaanlage im Wagen überträgt) als Verschleißteile im Fahrzeug. Die Zündkerzen können sehr leicht verrußen oder es bilden sich Ablagerungen im Bereich der Zündelektroden. Die Glühkerzen können vor allem durch häufiges Starten des Motors verschleißen und leiten mit der Zeit immer weniger Wärme. Der Keilriemen kann einfach reißen, wenn die Beanspruchung zu groß ist und der Riemen vielleicht porös ist.

Kupplung als Schwachstelle
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Getriebe bzw. Kupplung als Schwachstelle beim Auto

Vor allem, wenn die Kupplung im Stadtverkehr sehr oft genutzt wird (Ein- und Auskuppeln beim Anfahren), dann wird sie deutlich stärker belastet, als etwa bei einer langen Fahrt über die Autobahn. Daher sollte man unbedingt darauf achten, ob man nur noch mit Vollgas vom Fleck kommt, die Kupplung bei ihrer Betätigung an einem bestimmten Punkt greift oder der Weg des Pedals länger ist, als sonst. In diesen Fällen ist meist die Kupplung defekt und das Auto gehört in die Werkstatt. Vom Umgang mit der Kupplung hängt auch der Zustand bzw. Verschleiß des Getriebes zusammen. Wer häufig Fehler beim Schalten macht, also etwa den falschen Gang wählt oder das Kupplungspedal vor dem Schalten nicht richtig durchtritt, riskiert ein defektes Getriebe. Anzeichen für ein defektes Getriebe können von selbst herausspringende Gänge, Vibrationen oder metallisch-rasselnde Geräusche sein. Hier sollte man möglichst bald eine Werkstatt aufsuchen, um den Schaden so gering wie möglich zu halten. Gerade am Beginn kann man durch das Austauschen einzelner Teile einen großen Getriebeschaden noch verhindern.

Handbremse: Zu viel Zug kann zu Schäden führen

Manche Fahrzeugführer schaffen es tatsächlich, so stark am Hebel für die Handbremse, die auch als Feststellbremse bezeichnet wird, zu ziehen, sodass das Verbindungskabel zu den Bremsen reißt und die Bremse nicht mehr funktioniert. Da es sich um eine mechanische Komponente im Auto handelt, sollte man also mit Bedacht den Hebel nach oben ziehen, wenn man beispielsweise das Auto an einer abschüssigen Straße abstellen möchte. Normalerweise funktioniert die Handbremse sehr leichtgängig, es gibt also eigentlich keinen Grund, sie als Fitnessgerät zu missbrauchen.

Klein, aber wichtig: Scheinwerfer beziehungsweise Leuchtmittel

Die Lichtanlage eines Fahrzeugs zählt zu den wichtigsten Komponenten, denn sie gewährleistet zweierlei: Die gute Sicht des Fahrzeugführers während der dunklen Tages- und Nachtzeiten und zudem garantiert sie, dass das Fahrzeug von anderen Verkehrsteilnehmern gesehen wird. Zwar arbeiten inzwischen viele Hersteller mit LED-Beleuchtung, dennoch gibt es am Auto-Scheinwerfer, bei denen herkömmliche Leuchtmittel wie Glühbirnen zum Einsatz kommen. Aufgrund der hohen Belastung durch unebene Straßen, Schlaglöcher oder ähnliche Gegebenheiten sind diese Leuchtmittel ständigen Erschütterungen ausgesetzt, wodurch sie natürlich schneller kaputtgehen können. Am häufigsten treten laut Statistiken defekte Rück- oder Blinklichter auf. Wer ein defektes Licht an seinem Auto entdeckt, sollte dieses reparieren, bevor er zur nächsten Fahrt aufbricht. Im Idealfall hat man einige Ersatz-Leuchtmittel im Auto deponiert. Der Wechsel ist relativ einfach und man kann ihn ohne Werkstatt vornehmen. Die sofortige Reparatur kaputter Lichter ist ratsam, denn die Polizei kann für das Fahren mit defektem Licht Bußgelder verhängen.

Kabel: Marderbisse können zu Schäden führen

In den Statistiken der Pannendienste tauchen immer wieder defekte Kabel im Motorraum auf. Ursache hierfür sind meist kleine Nager wie Marder, die sich in abgestellten Fahrzeugen ein warmes Plätzchen suchen und dann die Kabel anfressen. Dieser „Marderbiss“ zerstört nicht nur die Isolierung der Kabel, sondern führt oft dazu, dass das gesamte Kabel durchtrennt wird, wodurch der ganze Motor nicht mehr funktioniert. Marder machen sich nicht nur über Stromkabel her, sondern zerstören häufig auch Bremsschläuche, was zu einer großen Gefahr für den Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer werden kann. In Baumärkten und auch in Werkstätten gibt es inzwischen verschiedene Mittel gegen Marder, etwa Anti-Marderspray, Elektroschockgeräte für den Einbau im Motorraum oder Ultraschallgeräte.

Regelmäßige Inspektionen
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Regelmäßige Inspektionen sind hilfreich

Viele Autofahrer wollen sicher sein, dass ihr Fahrzeug intakt ist und melden es zu regelmäßigen Inspektionen in einer Werkstatt an. Dort werden sämtliche Teile kontrolliert und verschleißanfällige Komponenten bei Bedarf ausgetauscht. Sinnvollerweise sollte man als Fahrzeugführer auf eventuelle Anzeichen für Verschleiß achten und möglichst bald für Abhilfe sorgen. Damit schützt man nicht nur sich selbst, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Eine defekte Bremsanlage, eine durchgebissene Benzinleitung, ein nicht funktionierender Scheinwerfer oder ein kaputtes Getriebe können zu schweren Unfällen führen, was sich durch eine regelmäßige Kontrolle der anfälligsten Autoteile leicht verhindern lässt. Eine Inspektion ist zwar mit Zeitaufwand und Kosten verbunden, die Kosten für einen Unfall und seine oft weitreichenden Folgen sind aber fast immer deutlich höher.