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Nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) gilt in Deutschland ein Fahrzeug als Oldtimer, wenn die Erstzulassung mehr als 30 Jahre zurückliegt und es "zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" benutzt wird.

In diesem Fall kann für das Fahrzeug eine Zulassung mit dem sogenannten H-Kennzeichen beantragt werden ("H" steht für "historisch"). Für den Halter bringt diese Art der Zulassung einige finanzielle Vorteile mit sich. Die Versicherungsprämien fallen normalerweise geringer aus und die Steuern werden pauschal berechnet, unabhängig vom Hubraum oder vom Vorhandensein eines Katalysators. Außerdem darf ein Oldtimer ohne Plakette in allen Umweltzonen bewegt werden.

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Um für seinen Oldtimer ein H-Kennzeichen zu beantragen, braucht der Halter zusätzlich zu den normalen Papieren wie Fahrzeugschein, Personalausweis, Versicherungskarte etc. vor allem das Gutachten eines Sachverständigen. Darin muss der originale und technisch gute Zustand nachgewiesen werden. Bei Veränderungen beispielsweise der Motorleistung oder des Fahrwerks wird ein Gutachten in der Regel verweigert.

Für Fahrzeuge ohne H-Kennzeichen können auch rote Nummernschilder ausgestellt werden

Sie dienen der Teilnahme an entsprechenden Veranstaltungen, z.B. Oldtimer-Treffen, und können auch für die jeweilige An- und Abreise, für Probefahrten und Überführungen verwendet werden. Für diese Zulassung ist zuerst ein schriftlicher Antrag notwendig. Fernerhin verlangt die StVZO vom Halter ein Führungszeugnis, das beim jeweiligen Einwohnermeldeamt gegen eine Gebühr beantragt werden kann, einen Auszug aus dem Zentralregister des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg sowie Bescheinigungen über die Teilnahme an Veranstaltungen oder die Zugehörigkeit zu einem Oldtimer Club.

 

Rote Wechselkennzeichen kommen für Oldtimer ebenfalls in Frage, auch für mehrere Fahrzeuge, von denen allerdings immer nur eins am Verkehr teilnehmen darf.