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Schon so mancher Besitzer eines Pferdeanhängers war munter mit einer Ladung Heu unterwegs und wurde von der Polizei angehalten. Die Folge: Ein Bußgeld wegen Steuerhinterziehung wurde verhängt! Was das eine mit dem anderen zu tun hat, erklärt der folgende Ratgeber.

Zulassung des Pferdeanhängers: Benötigt oder nicht?

Natürlich muss auch der Pferdeanhänger wie jedes Fahrzeug, das am Straßenverkehr teilnehmen soll, zugelassen werden. Das bedeutet, dass der Eigentümer des Anhängers mit den nötigen Unterlagen zur Zulassungsstelle gehen muss. Dort muss er entweder eine Haftpflichtversicherung nachweisen können und bekommt ein schwarzes Kennzeichen zugewiesen. Oder der Anhänger wird unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflichtversicherung befreit und gilt fortan als über das Zugfahrzeug versichert. In dem Fall gibt es ein grünes Kennzeichen. Wichtig: Die Zulassung ist auch für die Eigentümer eines Pferdeanhängers Pflicht, die diesen nur für den Notfall parat haben möchten. Die ihn auf den Hof stellen für den Fall, dass das Pferd in die Klinik gefahren oder anderweitig transportiert werden muss. Zur Zulassungsstelle müssen der Personalausweis des Fahrzeughalters, das TÜV-Gutachten sowie der Fahrzeugbrief mitgenommen werden. Wird der Anhänger privat zugelassen, ist die Zulassungsstelle zuständig, die für den Wohnort des Fahrzeughalters verantwortlich ist. Bei einer gewerblichen Zulassung hineggen spielt der Firmenstandort eine Rolle. Dort, wo die Firma angemeldet ist, muss jedes Fahrzeug des Fuhrparks und damit auch der Pferdeanhänger zugelassen werden.

Kennzeichen für Pferdeanhänger

Welches Kennzeichen ist das richtige?

Wer den Pferdeanhänger gewerblich nutzen möchte, wird sicherlich keine derartige Frage stellen und ihn mit einem schwarzen Kennzeichen zulassen. Doch wie immer im deutschen Steuerrecht ist die Sachlage nicht so einfach. Auch der gewerbliche Fahrzeughalter darf ein grünes Kennzeichen bekommen und genießt damit die Steuerfreiheit für den Anhänger. Er muss sich aber dazu verpflichten, im „Verteidigungs- und Spannungsfall“ sein Fahrzeug zur Verfügung zu stellen. Das heißt nichts anderes, als dass der Anhänger den deutschen Truppen übergeben werden muss, sollte sich Deutschland im Verteidigungszustand befinden und die Nutzung des Anhängers einfordern. Der Halter kann nicht sagen, dass er den Anhänger nicht herausgibt oder eventuellen Eigenbedarf anmelden. Dieses Risiko, wenngleich es auch äußerst gering ist, geht der gewerbliche Fahrzeughalter ein, wenn er ein grünes Nummernschild haben möchte. Alle privaten Besitzer von Pferdeanhängern müssen gut überlegen, ob sie ein grünes oder schwarzes Nummernschild beantragen, denn beide Varianten haben ihre Vor- und Nachteile. Folgende Fahrzeuge dürfen ein grünes Nummernschild bekommen:

  • ✅ land- und forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge
  • ✅ Fahrzeuge von Schaustellern
  • ✅ Kräne, Stapler und andere Arbeitsmaschinen, die bauartbedingt nicht schneller als 20 km/h fahren
  • ✅ Fahrzeuge für Straßenreinigung und Winterdienst
  • ✅ Fahrzeuge im Rettungsdienst, für Menschen mit einer Behinderung, der Feuerwehr oder des Katastrophenschutzes
  • ✅ Anhänger für Sportgeräte

Der letztgenannte Punkt ist für Halter von Pferdeanhängern relevant. Wobei sicherlich viele Pferdeliebhaber aufschreien und meinen, das Pferd sei schließlich kein Sportgerät und folglich träfe diese Regelung nicht zu. Doch in diesem Fall geht es tatsächlich um Sportzwecke und das zu transportierende Pferd ist das Mittel zum Zweck. Strittig ist allerdings die Frage, wie es um notwendige Fahrten zur Klinik bestellt ist. Streng genommen wird das Pferd hier nicht zu Sportzwecken transportiert, was ebenso verboten ist wie es mit dem mit einem grünen Kennzeichen versehenen Anhänger zur Weide zu fahren. Die Versicherungsberater sind sich dabei nicht einig und bleiben in den Erläuterungen bewusst wage. Sicher ist allerdings, dass keine Polizei der Welt eine Strafe für den Führer des Pferdeanhängers mit grünem Kennzeichen verhängen würde, wenn sich auf dem Anhänger ein schwer verletztes Pferd auf dem Weg zur Klinik befindet.

Höher versteuerte Zugfahrzeuge bei grünem Kennzeichen

Ein Pferdeanhänger wird in der Regel nicht von einem regulären Pkw gezogen, dessen Leistung würde ebenso wenig ausreichen wie die zulässige Zuglast. In den meisten Fällen werden Pferdeanhänger daher von Zugmaschinen gezogen, die größer und schwerer als ein normaler Pkw sind. Diese werden aber auch höher besteuert. Dies begründet die Steuerfreiheit und damit die Möglichkeit auf das grüne Kennzeichen für den Pferdeanhänger: Wird dieser von einem höher besteuerten Zugfahrzeug gezogen, müssen für den Anhänger keine separaten Steuern bezahlt werden. Das grüne Kennzeichen wird in der gängigen Praxis verwehrt, wenn das Zugfahrzeug ein normal besteuerter Pkw ist. Ganz wichtig: Mit dem grünen Kennzeichen dürfen tatsächlich nur Pferde transportiert werden, wobei von Turnierpferden bzw. Sportpferden die Rede ist. Nach dieser Definition dürfte das neu erworbene Pferd, das in sein Zuhause gebracht werden soll, welches aber noch zu jung zum Reiten oder Fahren ist, nicht mit einem Anhänger mit grünem Kennzeichen gefahren werden. Es ist ratsam, sich diesbezüglich bei der Zulassungsstelle abzusichern und eventuell strittige Fragen vorab zu klären.

Große Freiheit mit dem schwarzen Kennzeichen

Ein Pferdeanhänger eignet sich auch prima, um damit den 350 kg schweren Heuballen zu transportieren oder um Ausrüstungsgegenstände von A nach B zu bringen. Trüge der Anhänger ein grünes Kennzeichen, wäre das nicht erlaubt. Mit einem schwarzen Kennzeichen aber muss der Fahrzeughalter zwar Steuern zahlen, dafür kann er aber auch von einer vielseitigen Nutzung seines Anhängers profitieren. Der Anhänger muss nun nicht auf seinen Einsatz zum Transport der Sportpferde warten, sondern kann auch für alle anderen Transporte genutzt werden. Sogar als Umzugsanhänger könnte er theoretisch dienen, jedoch muss das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers berücksichtigt werden. Mit dem schwarzen Kennzeichen ergibt sich auch kein Problem, wenn jemand beispielsweise mit seinem Pferd bei einem mehrtätigen Turnier zu Gast ist und Nachschub an Spezialfutter braucht. Dieses könnte mit dem Pferdeanhänger transportiert werden, was aber nur mit einem schwarzen Kennzeichen geht. Eine Nachfrage bei der zuständigen Zulassungsbehörde kann aber bereits ausreichend sein, um festzustellen, ob der Transport auch mit grünem Kennzeichen möglich ist. Bei einer diesbezüglich positiven Aussage sollte sich der Anrufer den Namen des Finanzbeamten notieren, um sich bei eventuell auftretenden Problemen darauf berufen zu können.

Keine Versicherung für den Pferdeanhänger?

Im Normalfall muss ein Anhänger auch versichert sein. Man nehme nur den Fall an, dass ein Unfall passieren und sich herausstellen würde, dass das betreffende Fahrzeug nicht versichert wäre. Der Geschädigte würde auf seinen Kosten sitzen bleiben bzw. müsste er die Schadenssumme vom Unfallverursacher einklagen. Da die nötige Deckungssumme aber oft nicht vorhanden ist, würde am Ende niemand einen Schaden begleichen. Dennoch ist es bei einem Pferdeanhänger anders, denn er kann unter bestimmten Bedingungen aus der Pflichtversicherung entfallen. Trägt der Anhänger ein grünes Kennzeichen, weil er zum Transport der Sportpferde genutzt wird, muss er keine eigene Haftpflichtversicherung bekommen und wird dennoch zugelassen. Hier trägt die Versicherung des Zugfahrzeugs den Schaden, sollte durch den Anhänger ein solcher entstehen. Möglich ist das beispielsweise beim Rückwärtsfahren oder Wenden, wenn der Radius des Anhängers falsch eingeschätzt wird und dieser etwa gegen einen Zaun stößt oder eine Person trifft. Die Sache hat jedoch einen Haken: Die Kfz-Versicherung des Zugfahrzeugs gilt nur, solange der Anhänger mit diesem verbunden ist. Steht der Anhänger allein, ist er nicht versichert. Das gilt auch, wenn er verborgt wird.

Folgende Situation: Person A leiht sich den Pferdeanhänger mit grünem Kennzeichen von Person B. Leider verursacht Person A einen Unfall und schädigt damit einen anderen Pkw sowie den dort befindlichen Insassen. Der Geschädigte wird sich an Person B als Halter des Anhängers wenden und die Regulierung des Schadens verlangen. Nun sagt allerdings die Versicherung von Person B, dass der Anhänger nicht mit dem Zugfahrzeug von Person B verbunden war, sondern es müsse Person A für den Schaden aufkommen. Deren Versicherung hingegen weigert sich, den Schaden zu regulieren, weil der Pferdeanhänger theoretisch über das Zugfahrzeug von Person B versichert sein müsste. Richtig wäre in dem Fall, dass der Halter des Autos und der Halter des Anhängers gesamtschuldnerisch haften. Um diesem Wirrwarr zu entgehen bzw. es gar nicht erst soweit kommen zu lassen, ist eine Haftpflichtversicherung spätestens dann empfehlenswert, wenn der Pferdeanhänger verborgt werden soll. Die Kosten für die Versicherung sind vergleichsweise gering und wiegen den eventuellen Ärger und die hohen Kosten im Schadensfall mehr als auf. Bei der Versicherung sollte unbedingt eine Kaskoversicherung vorhanden sein, wobei sich angesichts der Größe und des Wertes eines solchen Anhängers eine Vollkaskoversicherung empfiehlt. Schnell ist beim Wenden auf dem heimischen Hof ein Schaden verursacht, der dann von der Vollkaskoversicherung getragen wird. Die Kosten für die Vollkaskoversicherung belaufen sich auf durchschnittlich zwischen 80 und 100 Euro pro Jahr.

Um nun wieder auf den eingangs dargestellten Sachverhalt der Steuerhinterziehung zurückzukommen: Als solche wird es gewertet, wenn jemand mit dem Pferdeanhänger mit grünem Kennzeichen unterwegs ist, dennoch aber keine Sportpferde transportiert. Vielleicht befinden sich Futtermittel auf dem Anhänger, vielleicht sollen Schafe zum Abweiden der zuletzt abgefressenen Koppel transportiert werden. In jedem Fall wäre es ein Transport, der nicht unter die Kriterien für die bei einem grünen Kennzeichen erlaubten Transporte fällt. Somit ist das schwarze Kennzeichen verpflichtend anzubringen. Wer dem nicht nachkommt, macht sich der Steuerhinterziehung schuldig. Strafen von mindestens 60 Euro sind üblich, weil ohne amtlich zugelassenes Kennzeichen gefahren wird. Möglich sind auch Bußgelder von bis zu 200 Euro.

Kennzeichen für Pferdeanhänger beantragen

Entscheidend für den Erhalt eines grünen Kennzeichens ist nicht die Aussage der Zulassungsstelle, sondern des Finanzamts. Ihm gegenüber muss der Nachweis erbracht werden, dass das Fahrzeug steuerfrei bleiben kann. Das Finanzamt wiederum wird eine Bescheinigung ausstellen, die gegenüber der Zulassungsstelle als Beleg für die Steuerfreiheit dient. Diese wiederum ergibt sich aus der sogenannten Zweckbindung, bei der es auf die Nutzungszwecke und nicht auf das Fahrzeug an sich ankommt. Theoretisch wäre demnach sogar ein grünes Kennzeichen für einen normalen Pkw möglich. Wichtig: Der Nutzungszweck muss nachweisbar sein! Es reicht nicht, zu behaupten, dass die Pferde auf dem Anhänger zum Turnier gefahren werden. Entspricht das den Tatsachen, muss eine Nennung bei dem entsprechenden Turnier vorliegen, sie kann als Nachweis dienen. Polizeiliche Kontrollen tendieren somit in die Richtung der Zweckgebundenheit. Kann die zweckgebundene Nutzung des Anhängers nachgewiesen werden, ist alles in Ordnung.

Um das grüne Kennzeichen zu beantragen, muss der Fahrzeughalter die Zulassungsstelle aufsuchen, die für seinen Wohnort zuständig ist. Dort müssen alle nötigen Unterlagen inklusive der Bestätigung über die Steuerbefreiung durch das Finanzamt vorgelegt werden. Wird der Anhänger gewerblich angemeldet, wird meist noch eine Gewerbeanmeldung verlangt bzw. kann auch der Auszug aus dem Handelsregister als Nachweis dienen. Meldet ein Verein einen Anhänger an, braucht er einen Auszug aus dem Vereinsregister. Nur mit diesem ist der Nachweis der Gemeinnützigkeit erbracht und der Anhänger kann steuerfrei mit grünem Kennzeichen zugelassen werden.