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In Deutschland gilt für alle Fahrzeuge eine Registrierungspflicht. Fahrzeughalter mit Wohnsitz in Deutschland sind dazu verpflichtet, ihr neu erworbenes Fahrzeug bei der zuständigen Zulassungsbehörde zuzulassen. Hierzu sind diverse Dokumente notwendig, ohne deren Vorliegen das Fahrzeug nicht zugelassen und somit nicht bewegt werden kann.

Kennzeichen Kaufvertrag Schlüssel Fahrzeugschein Umweltplakette

Die erforderlichen Dokumente

An erster Stelle steht die Suche nach der für den künftigen Halter zuständigen Behörde für Verkehrsangelegenheiten. Welche das ist, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Grundsätzlich gilt die Wohnsitzrelativität, das heißt, zuständig ist die Zulassungsbehörde, in dessen Zuständigkeitsbezirk der Halter seinen Wohnsitz hat.

Für die Zulassung eines Gebrauchtwagen benötigt die Zulassungsstelle diverse, das Fahrzeug betreffende Dokumente. Dazu zählen der Zulassungsschein II (früher auch Fahrzeugbrief genannt), die Versicherungsdoppelkarte sowie der Personalausweis bzw. Reisepass der Person, auf deren Namen das Fahrzeug zugelassen werden soll.

Ist der Gebrauchtwagen aber schon abgemeldet und der Fahrzeugschein I bereits eingezogen, tritt an deren Stelle die Abmeldebescheinigung. Schließlich verlangt die Behörde für die Zulassung noch einen gültigen TÜV-Bericht.

Fahrzeughalter darf sich auch vertreten lassen

Wie bei allen anderen Angelegenheiten auch muss der künftige Halter nicht persönlich anwesend sein, sondern darf auch einen Vertreter dazu bevollmächtigen, sich um die Anmeldung des Fahrzeuges zu kümmern. In diesem Fall muss der Vertreter zur Verifizierung nicht nur den Personalausweis des Vertretenen vorweisen, sondern auch sich selbst ausweisen können.

Ebenso notwendig ist eine schriftliche Bevollmächtigung, die durch den Vertretenen, also dem eigentlichen Halter des Fahrzeuges, unterschrieben sein muss. Ist der Gebrauchtwagen noch auf den ursprünglichen Eigentümer angemeldet, ist für die Zulassung der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) vorzulegen.