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1. Der gebotene Versicherungsschutz bezieht sich auf in Deutschland zugelassene Kraftfahrzeuge (deutsche Kurzzeitkennzeichen und Ausfuhrkennzeichen). Der hierbei gewährte Versicherungsschutz ist ausnahmslos auf die Kfz-Halter-Haftpflicht beschränkt, es wird keine weitere Versicherung angeboten.

2. Versicherungsschutz wird geboten für:

  • ✅ Überführungsfahrten innerhalb Deutschland (Versicherungsbestätigungen für Kurzzeitkennzeichen)
  • ✅ Ausfuhr von Fahrzeugen aus Deutschland (Versicherungsbestätigungen für Ausfuhrkennzeichen)

Ins besonderem wird darauf hingewiesen dass sich der Versicherungsschutz lediglich auf die gesetzliche Mindestdeckung in Haftpflicht bezieht.

Die Mindestdeckungssummen gem. Pflichtversicherungsgesetz betragen: 7.500.000 EUR für Personenschäden, 1.220.000 EUR für Sachschäden und 50.000 EUR Vermögensschäden.

Eine Voll- und/oder Teilkaskoversicherung, eine Insassenunfallversicherung, eine Rechtsschutzversicherung sowie ein Schutzbrief für Kraftfahrzeuge ist nicht Gegenstand der Versicherung.

Die Kraftomnibussen, LKW, PKW oder Motorräder werden nicht zur Personenbeförderung eingesetzt. Als Verwendungszweck ist lediglich die Überführung mittels Zollkennzeichen oder Kurzeitkennzeichen angegeben und versichert.

Mit dem Kauf eines Kurzeit oder Zoll Versicherung bei Gutschild.de erklärt sich der Käufer der Versicherungsnehmer oder Bevollmächtigte damit einverstanden.

3. Es ist nicht gestattet Ausbesserungen bzw. Änderungen (z.B. Änderung oder Streichung des aufgedruckten Preises) auf den Versicherungskarten vorzunehmen, die Versicherungskarten werden ansonsten ungültig und dürfen nicht weiter verwendet werden. Das Deckblatt sowie sonstige Bestandteile der Doppelkarte dürfen nicht entfernt werden, da es sich um eine Gesamturkunde handelt. Wer das Deckblatt, sowie sonstige Bestandteile entfernt, macht sich gem. §267 Abs. 1 StGB strafbar.

4. Der Versicherungsnehmer, als Benutzer der Zoll- bzw. Kurzzeitkennzeichen-Doppelkarte, muss mit Namen und vollständiger Adresse erfasst werden. Bei Nachfrage, insbesondere im Schadensfall, müssen diese Daten Ihrerseits jederzeit zur Verfügung stehen. Für den Fall, dass die Doppelkarten an Untervermittler weitergegeben werden, sind diese ebenfalls zu erfassen, wobei sicherzustellen ist, dass diese Lieferbedingungen sinngemäß auch für jene bindend gelten, wie ggf. auch für jeden weiteren Zwischenvermittler. Ohne Vereinbarung dürfen Versicherungskarten nicht abgegeben werden. Gemäß § 238 HGB Absatz 1. ist jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher zu Führungen und in diesem seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung ersichtlich zu machen. Es muss somit gewährleistet sein, dass der Lauf der Karte in jedem Fall bis zum Endbesitzer/VN nachvollzogen und im Bedarfsfall aufgezeigt werden kann und wird. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist der Endabnehmer/VN darauf hinzuweisen, dass die persönlichen und vertragsbezogenen Daten zur Vertragsführung und - Abwicklung von gutschild.de gespeichert und verarbeitet sowie an den Risikoträger weitergegeben werden. Eine Weitergabe an fremde Dritte erfolgt nicht.

5. Die Versicherungskarten dürfen in keinem Fall blanko an den Endkunden/VN ausgehändigt werden.

6. Eine zeitliche Aneinanderreihung von mehreren Versicherungskarten für ein und dasselbe Kfz/Kennzeichen zum Zwecke der Verlängerung des originär per Einzelkarte gewährten Versicherungsschutzes, ist nicht zulässig.

7. Die Versicherungskarten für Ausfuhrkennzeichen bestehen aus einem Drucksatz von 5 Blättern, die Versicherungskarten für Kurzzeitkennzeichen bestehen aus einem Drucksatz von 3 Blättern. Es handelt sich um eine Gesamturkunde, ausgestellt durch den Risikoträger; wer diese unbefugt verändert, macht sich gem. § 267 Abs. 1 StGB strafbar.

8. Ein Umtausch von verschriebenen/ungültigen Versicherungskarten ist nur bei Rückgabe des jeweils kompletten Kartensatzes an die gutschild.de möglich. Karten von Untervermittlern sind ausschließlich über den jeweiligen gutschild.de – Direktbezieher einzureichen und von diesem im Wege des Umtausch ohne Verzug an den Empfangsberechtigten wieder auszuhändigen/weiterzuleiten. Der Umtausch wird auf Basis der ursprünglich an gutschild.de gezahlten Prämie vorgenommen, etwaige Differenzen aufgrund späteren Prämien- oder Steueranpassungen für einzelne oder alleine Karten vor Versand der Umtauschkarten in Rechnung gestellt.

9. Die Versicherung für Kurzzeit- als auch Ausfuhrkennzeichen unterliegt der Versicherungssteuer (gem. § 1 Abs. 1 VersStG). Die Bemessungsgrundlage für die Versicherungssteuer ist die dem VN gegenüber auf dem Versicherungsdokument als Entgelt ausgewiesene Prämie für die jeweilige Versicherungskarte (Kurzzeit- und Ausfuhrkennzeichen). In der auf den Versicherungskarten aufgedrückten Bruttoprämie ist die Versicherungssteuer bereits enthalten (derzeit 19%). Eine Weitergabe der Versicherungskarten gegen ein Entgelt, das zu einer höheren als von der gutschild.de bereits einbehaltener und abgeführter Versicherungssteuer führt, ist nicht zulässig. Der Vermittler hat die GUTSCHILD.de ggf. von Steuernachforderungen im Zusammenhang mit vertragswidriger Erhöhung des Steuerpflichten Versicherungsentgelts freizuhalten.

10. Reklamationen, insbesondere bezüglich Vollständigkeit der Sendung, sind unverzüglich, spätestens am Werktag nach Eingang der Lieferung schriftlich anzuzeigen. Verspätete Meldungen können aus Gründen der Nachvollziehbarkeit nicht berücksichtigt werden.

11. Bei Verstoß gegen die Lieferbedingungen behält sich die gutschild.de vor, den Vertragspartner für etwaige daraus resultierende Schäden haftbar zu machen und von weiteren Belieferungen auszuschließen. Gleiches gilt bei Fehlverhalten von Untervermittlern.

12. Die Lieferverträge unterstehen deutschem Recht unter dem CSIG (UN-Kaufrecht).

13. Änderungen oder Ergänzungen dieser Lieferbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses gilt insbesondere auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.

14. Sollten einzelne oder mehrere Bestandteil dieser Lieferbedingungen unwirksam oder nichtig sein bzw. werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

15. Die Versicherungsdoppelkarten für direkten Vertrieb dürfen nur an den Endverbraucher verkauft werden. Der Preis darf die in der Rechnung stehende VN-Prämie nicht überschreiten. Die Agenturkopie jeder Versicherungskarte ist unverzüglich an die GUTSCHILD.de abzugeben.

16. Bei Verstoß gegen die Geschäftsbedingungen können Sie in Regress genommen werden.

Lieferbedingungen für den Bezug von Doppelkarten für Tageszulassungen

Die GUTSCHILD.de bietet Versicherungsbestätigungen für die Kfz-Haftpflichtversicherung für Tageszulassungen an. Der gebotene Versicherungsschutz gilt nur für Fahrzeuge, die während der Dauer der Zulassung nicht bewegt werden (sog. Tageszulassungen). Der Versicherungsschutz setzt voraus, dass das Fahrzeug von einer deutschen Zulassungsbehörde zugelassen und spätestens am nächsten Werktag wieder abgemeldet wurde. Der Versicherungsschutz ist auf die gesetzliche Haftpflicht des Fahrzeughalters bzw. des Eigentümers beschränkt. Darüber hinausgehende Versicherungen (z.B. Kaskoversicherungen) werden nicht angeboten.

Der Vertragspartner haftet gegenüber der GUTSCHILD.de dafür, dass die überlassenen Versicherungsbestätigungen ausschließlich für den unter Ziffer 1 beschriebenen Zweck verwendet werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Verwendung für dauerhafte Zulassungen, rote Kennzeichen und Kurzzeitkennzeichen ausgeschlossen ist, und dass im Fall einer solchen Verwendung kein Versicherungsschutz besteht. Wenn trotzdem bei dem Versicherer ein Schaden geltend gemacht wird, der vom Versicherer zu erstatten ist, verpflichtet sich der Käufer, dem Versicherer den Schaden und die Kosten zu ersetzen.