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Die Stilllegung eines Fahrzeugs kann unterschiedliche Gründe haben. Zur Wiederzulassung brauchen Sie eine Reihe von Dokumenten, dann können Sie ein stillgelegtes Fahrzeug wieder in Betrieb nehmen. Die erneute Zulassung wird in der örtlichen Zulassungsstelle durchgeführt.

Erforderliche Dokumente für die Wiederzulassung

Sie können Ihr stillgelegtes Fahrzeug jederzeit wieder zulassen, wenn Sie der bisherige Halter sind und noch im ehemaligen Zulassungsbezirk wohnen. Dazu brauchen Sie auf jeden Fall den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II), der Sie als Eigentümer des Fahrzeugs ausweist. Ebenso ist die Abmeldebestätigung oder der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I) notwendig, der in diesem Fall den Stilllegungsvermerk trägt.

Wiederzulassung eines stillgelegten Kfz

Des weiteren benötigen Sie Nachweise der letzten gültigen Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung. Ihr Fahrzeug muss versichert sein, deshalb gehört eine Versicherungsbestätigung für die Wiederzulassung dazu. Im Fall einer vorübergehenden Stilllegung, zum Beispiel bei einem Fahrzeug, das nur im Sommer gefahren wird, ruht der Versicherungsschutz in dieser Zeit beitragsfrei. Sie selbst weisen sich über Ihren Personalausweis oder Reisepass aus. Wenn Sie noch Nummernschilder haben, nehmen Sie diese bitte mit, möglich ist jedoch auch die Vergabe neuer Nummernschilder oder auf Wunsch auch ein neues Kennzeichen.

Sonderregelungen, die Sie beachten müssen

Für ein stillgelegtes Fahrzeug kann auch eine bevollmächtigte Person die Wiederzulassung beantragen. In diesem Fall ist zusätzlich eine Vollmacht notwendig. Der Bevollmächtigte muss sich ebenfalls ausweisen. Bei Firmenfahrzeugen brauchen Sie einen Handelsregisterauszug oder eine Gewerbeanmeldung.

Minderjährige benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung von beiden Eltern oder vom Vormund sowie die jeweiligen Personaldokumente. Wenn das Fahrzeug länger als sieben Jahre stillgelegt war, erlischt die Betriebserlaubnis. In diesem Fall ist eine neue Hauptuntersuchung fällig.