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Seit dem ersten April 2015 gelten neue Regelungen bezüglich der Kurzzeitkennzeichen. Für viele Autofahrer stellen sich nun jedoch viele Fragen. Im Folgenden werden die zehn häufigsten Unklarheiten beantwortet.

1. Was ist ein Kurzzeitkennzeichen?

Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) reguliert in Paragraph 16 die Vorgehensweise bei Probe- oder Überführungsfahrten. Damit diese rechtmäßig sind, benötigt der Fahrer unter anderem ein Kurzzeitkennzeichen. Diese Nummernschilder erlauben Probe- oder Überführungsfahrten durchgeführt werden können. Solche Fahrten sind jedoch lediglich einmalig. Das Kennzeichen ist über einen Zeitraum von fünf Tagen gültig. Die Kosten für die Zulassung belaufen sich auf ca.15 Euro und weiteren 20 bis 30 Euro für die Herstellung des Nummernschildes. Darüber hinaus gibt es eine Kurzzeitversicherung, die für den Zeitraum des Kennzeichens beantragt werden kann. Diese beläuft sich in der Regel auf rund 40 Euro und bietet einen kurzzeitigen Schutz im Sinne einer Haftpflichtversicherung. Die Versicherung ist für alle Fahrzeugarten gültig, hat eine Dauer von fünf Tagen und erfolgt online, was einen schnellen Versand für den Versicherten impliziert.

Regelungen zum Kurzzeitkennzeichen

 

Eine der Änderungen seit April 2015 ist eine zwingend notwendig bestandene Hauptuntersuchung.

2. Seit wann gilt die Neuregelung?

Bisher galt die alte Regelung, seit April 2015 sind jedoch neue Richtwerte und Anforderungen verabschiedet worden, um ein Kurzzeitkennzeichen zu beantragen. Zuvor wurde die Regelung im Jahre 2012 das letzte Mal geändert, als festgelegt wurde, dass nur noch jene Zulassungsbehörden die Kennzeichen ausstellen durften, die auch für den jeweiligen Wohnort der antragsstellenden Person zuständig waren.

3. Welche Dinge wurden geändert?

Neue Regelungen zum Kurzzeitkennzeichen

Es haben sich diverse Dinge geändert. Am wichtigsten ist sicherlich die Neuregelung, dass die Kurzzeitkennzeichen nur noch für Fahrzeuge mit einer gültigen Hauptuntersuchung möglich sind. Ausnahme sind an dieser Stelle jene Fahrzeuge, die zu einer Prüfung gefahren werden oder zu einer Werkstatt. Früher war das anders, denn bis zur Umstellung war es möglich, das Schild zu kaufen und an jedes beliebige Fahrzeug zu klemmen, ob dieses tatsächlich verkehrstauglich war, oblag ausschließlich dem Urteil des Fahrers. Das hat sich nun geändert, auch wenn diese Entscheidung die KFZ-Halter spaltet. Autobild.de legt zwei unterschiedliche Meinungen bezüglich dieser Neuerung dar. Während die Befürworter der neuen Einschränkung aufgrund der Verkehrssicherheit und auch der Umwelt zuliebe zustimmen, beschweren sich besonders die Oldiefahrer, da sie sich in ihrer Flexibilität eingeschränkt fühlen. Es ist demnach nicht mehr möglich, sogenannte „Scheunenfunde“ mit Hilfe des Kennzeichens nach Hause zu fahren, um den Oldtimer dort zu restaurieren. Das führt zu großer Missgunst seitens der Liebhaber.

Darüber hinaus müssen die Fahrzeuge mittlerweile einem bestimmten, bereits genehmigten Typ entsprechen. Alternativ muss das Auto über eine Einzelgenehmigung verfügen.

4. Warum wurden die Regelungen geändert?

In den Medien kursierten immer häufiger Berichte über missbräuchliche Handhabung der Kurzzeitkennzeichen. So wurden Fahrzeuge auf diese Weise dem Straßenverkehr zugelassen, die eigentlich über keine gültige Hauptuntersuchung verfügten. Darüber hinaus war der Zweck des Kennzeichens mitnichten in allen Fällen lediglich eine Überführung oder der Weg zu einer Werkstatt. Dies führte schließlich zu einem regen Handel der Kennzeichen, worüber sich Mitgliedsstaaten der Europäischen Union beschwerten. Problematisch wurde es besonders in Hinblick auf Straftaten, denn die Fahrzeughalter konnten mit Hilfe der Kennzeichen einfacher verschleiert werden. So war es nicht eindeutig feststellbar, welche Person der eigentliche Fahrzeughalter war.

5. Welche Dinge werden benötigt, um das Kennzeichen zu beantragen?

Um das Kennzeichen zu beantragen sind im Grunde vier Dinge wichtig.

  • ✅ Eine eVb –Nummer
  • ✅ Ein Nachweis für eine gültige Haupt- sowie Abgasuntersuchung
  • ✅ Ein Personalausweiß oder ein Reisepass
  • ✅ Der Fahrzeugschein oder -Brief

6. Was ist die eVB-Nummer und warum wird sie benötigt.

Hierbei handelt es sich um eine elektronische Versicherungsbestätigung, die den Angestellten der Zulassungsbehörde dabei hilft, die notwendigen Daten anhand einer zentralen Datenbank zu erfassen. Diese Versicherungsdaten werden bei diversen Behördengängen bezüglich des KFZs benötigt. Im Falle eines Versicherungswechsels muss der Wagen beispielsweise nicht neu gemeldet werden, denn anhand der Nummer können alle großen Versicherungen die Eigenschaften bereits erkennen. Auch für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens ist diese Nummer wichtig, denn andernfalls fehlen die notwendigen Informationen zur KFZ-Versicherung.

Die Beantragung ist denkbar einfach, da dies online geschieht. Die bloße Nummer reicht aus, folglich ist kein formeller Ausdruck vorzulegen. Stattdessen genügt eine Notiz oder auch eine SMS mit dem Nachweis. Letzteres wird von den Versicherungen ebenfalls angeboten, sodass die Nummer immer und überall zugänglich ist. Diese ist schließlich sechs Monate gültig. In jenem Zeitraum muss das Fahrzeug umgemeldet werden. Das heißt, dass jede Nummer auch nur einmal zu verwenden ist. In der Regel ist die reine Ausstellung kostenfrei. Gebühren fallen lediglich in Verbindung mit dem Kurzzeitkennzeichen an.

7. Was passiert, wenn das Fahrzeug die Hauptuntersuchung nicht besteht?

Verfügt ein Fahrzeug über keinen gültigen TÜV, hat die Hauptuntersuchung also nicht bestanden beziehungsweise noch nicht angetreten, so kann das Kennzeichen nur mit Auflagen ausgestellt werden, denn mit dem Fahrzeug darf ausschließlich die Fahrt zur nächstgelegen Werkstatt oder Untersuchungsstelle angetreten werden. Dies jedoch lediglich unter der Prämisse, dass es sich um ein verkehrssicheres Fahrzeug handelt.

8. Welche Vorteile bietet die neue Regelung?

Der größte Vorteil der neuen Regelung, abgesehen von der Tatsache, dass der missbräuchliche Umgang damit eingeschränkt wird, ist sicherlich die Tatsache, dass mittlerweile die Anmeldung nicht mehr lediglich bei der heimischen Zulassungsstelle am Wohnort des Käufers vollzogen werden kann, sondern auch am Ort des Kaufes. Das heißt, beschafft sich eine Person aus Berlin einen Wagen in München, so kann das Kennzeichen auch in München beantragt werden. Früher war es stattdessen der Fall, dass Interessenten erneut in die Heimat fahren mussten, um das Kennzeichen zu beantragen, damit sie anschließend wieder zum Verkaufsort fahren konnten, um schließlich auch das Fahrzeug mitnehmen zu können.

9. Sind Fahrten ins Ausland grundsätzlich möglich?

Fahrten ins Ausland mit Kurzzeitkennzeichen

Wie der ADAC informiert, werden diese Art der Kennzeichen nicht in jedem Land akzeptiert. Allerdings gibt es bilaterale Abkommen zwischen Deutschland und anderen Staaten, wie etwa Österreich, Italien oder Dänemark, die die Zulassung dieser Kennzeichen regeln. In Luxemburg sind die Kennzeichen nicht gültig. Verkehrsteilnehmer, die damit dennoch die Grenze überqueren, müssen mit Geldbußen rechnen. In vielen weiteren benachbarten Ländern der Bundesrepublik werden die speziellen Nummernschilder jedoch lediglich toleriert. Dies beinhaltet allerdings keine Form des Rechtsanspruches. So gab es etwa in Belgien sowie in Luxemburg häufiger Fälle, in welchen eine Durchfahrt oder auch Einreise in das Land aufgrund des Kennzeichens untersagt wurde. Obwohl in Italien eigentlich qua Abkommen ein Aufenthalt mit einem Kurzzeitkennzeichen gestattet ist, so gab es in der Vergangenheit immer häufiger Fälle, in denen eine hohe Geldbuße auferlegt wurde, obwohl die Nutzung eigentlich durch die Politik beider Länder gestattet wurde. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, bereits im Vorfeld einer Reise beim Auswärtigen Amt zu erfragen, ob auf besagten Straßen deutsche Kurzzeitkennzeichen erlaubt sind oder nicht.

10. Welche Kraftfahrzeugkennzeichen gibt es noch?

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur beschreibt insgesamt zehn unterschiedliche Kennzeichen für Fahrzeuge, die auf deutschen Straßen unterwegs sind. Die wichtigsten sind dabei die herkömmlichen schwarzen Autokennzeichen, die an Vorder- und Rückseite des Fahrzeugs zu montieren sind, wenn es sich um ein Fahrzeug mit mehr als einer Achse handelt. Diese können einfach online beantragt werden, was nicht nur erhebliche Zeitersparnis bedeutet, sondern auch bequemer ist als der Gang zum gewöhnlichen Händler. Bei einem Fahrzeug mit lediglich einer Achse reicht es, wenn das Fahrzeug etwa bei einer Zugmaschine an der vorderen und bei Anhängern an der hinteren Seite befestigt ist. Darüber hinaus ist das Oldtimerkennzeichen wichtig, dass für historische Kraftfahrzeuge von Belang ist und sich durch ein „H“ am Ende der Erkennungsnummer von den anderen Kennzeichen unterscheidet.

In diesem Kontext ist auch das gelbe Kurzzeitkennzeichen zu nennen, das bereits beschrieben wurde und lediglich für Probe- oder Überführungsfahrten geeignet ist. Immer wieder sind auch die rote Nummernschilder zu sehen. Dieses wird von der Zulassungsstelle an zuverlässige Werkstätten, Kraftfahrzeughersteller und Händler vergeben.