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Die Tuning Trends 2019

Deutschland zählt weltweit zu den genauesten Kontrolleuren was Zulassungsbestimmungen fürs Auto-Tuning angeht – nirgends sind Halter aufgemotzter Fahrzeuge also rechtlich sicherer unterwegs als hier. Aber welche Trends sind 2019 zu erwarten und was kann an den eigenen vier Rädern ordentlich aufgemotzt werden?

Die Tuning Trends 2019

Weg vom Klischee – Viele Autos im Fokus

Auch 2019 treffen Hobby-Tuner, Einsteiger und Experten wieder klare Antworten was das Verbessern des eigenen Wagens angeht. Denn auch deutschlandweit liegt die Annahme längst in der Vergangenheit, dass nur sportliche Modelle einem Tuning unterzogen werden. Der Trend geht dabei über herkömmliche PKW bis hin zum stabilen Pick-Up! Auch in diesem Jahr steht dabei das Anbringen neuer Frontbügel im hoch im Kurs, dicht gefolgt von verbesserten Käfigen. Ein gutes Beispiel für das Hand in Hand gehen einiger Tuning-Ansätze, denn eigentlich als verstärkter Karosserie-Zusatz erdacht, kann hier der Gesamt-Look des Autos gleichzeitig auf ein völlig neues Level gebracht werden. Die Optik steht beim Tuning eben immer noch an erster Stelle, weniger als Trend, als vielmehr als grundsätzlicher Gedanke, der bereits ganze Generationen geprägt hat.

Die Tuning Trends in diesem Jahr

Da es kaum Ersatzteile online oder im Geschäft zu erwerben gibt, die am Fahrzeug nicht verbessert werden oder ausgetauscht werden können, ist das Feld der Möglichkeiten entsprechend groß. Folgende drei Tuning-Trends können sich auch 2019 weit oben auf der Liste halten:

Die Tuning Trends 2019

Optisch sauber und rechtlich sicher

  • Ran an den Auspuff
    Wer sich Gedanken um einen neuen Auspuff macht, der stößt bei den Möglichkeiten oft auf einen Zwist: Funktion oder lieber Optik? Wer sich für letzteres entscheidet, der greift auch dieses Jahr wieder zum Edelstahl-Modell in chrompoliertem Look. Weniger fürs Auge, da die Verarbeitung am Auto kaum sichtbar wird, dafür stabiles Material. Wer doch einen Hingucker anpeilt, der greift zum Vier-Rohr und weckt somit zusätzlich ganz neue Sounds.
  • Felgen die was hermachen
    Hier werden komplett verkleidete Räder bevorzugt, also Felgen die „geschlossen“ sind. Das Ausbleiben der Speichen verhindert die Entstehung von Luftwirbeln während der Fahrt und minimiert auf diese Weise den Luftwiderstand und verbessert das Fahrgefühl.
  • Stichwort „Aerodynamik“
    2019 ist der Spoiler zurück! Galt er lange Zeit nichts mehr als Hauptaugenmerk beim typischen Tuning der Aerodynamik, liegen die Verbesserungen an diesem Autoteil wieder voll im Trend. Und das nicht von ungefähr, denn neue Spoiler optimieren die Fahreigenschaften, welche sofort nach dem Umbau spürbar sind.
  • Kurze Kennzeichen
    Die platzsparenden Alu-Bleche gelten als schwer zu bekommen und sehr selten. Während kurze Kennzeichen generell nicht verboten sind, weigert sich die Zulassungsstelle häufig, diese auszuhändigen. Bei uns kann man sein Wunschkennzeichen ganz einfach bestellen.

In der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung, kurz „StVZO“ ist genau festgelegt, was in Deutschland unter erlaubtes Tuning fällt und was nicht. Neben der Optik spielen auch mechanische und elektronische Verbesserungen des Fahrzeugs eine Rolle und bedürfen einer amtlichen Genehmigung. Natürlich steckt ein ernster Hintergrund hinter diesem Gesetz, denn nur wer Teile mit amtlichen Prüfzeichen und anerkannter Zulassung erwirbt und verbaut, garantiert auch nach dem Tuning ein sicheres Fahrzeug.

Autos für Firmen: Das gibt’s darüber zu wissen

Egal, ob der Weg zum Kunden oder zu Geschäftspartnern führt. Das Firmenfahrzeug tut Not, aber es will auch wohlbedacht sein.

Egal, ob der Weg zum Kunden oder zu Geschäftspartnern führt. Das Firmenfahrzeug tut Not, aber es will auch wohlbedacht sein.

Der Chef braucht ebenso eines, um bei Außenterminen repräsentativ zu sein, wie seine Angestellten es wahrscheinlich benötigen, um Kunden aufzusuchen oder auch ganz einfach den Betrieb am Laufen zu halten. Die Rede ist von Firmenfahrzeugen, Betriebswagen, Außendienstmobilen. Eine eigene Welt, über die der folgende Artikel ausführlich informiert.

  1. Das richtige Auto für Chefs

Firmenbesitzer haben Privilegien, betriebliche Notwendigkeiten und sie haben auch einen gewissen Status, der auch über das Auto nach außen transportiert werden muss. Könnte man sich Dieter Zetsche von Daimler in der neuen A-Klasse vorstellen, wie er damit zu einem Gespräch mit einem Zulieferer fährt? Nicht wirklich, der Mann wird wahrscheinlich eher in einer langen S-Klasse sitzen – auf der Rückbank natürlich, weil ein Mann seines Status‘ dienstlich kaum selbst ins Steuer greifen wird.

Aber das bringt uns auch zu einem enorm wichtigen Punkt: Status. Es ist klar, dass das Fahrzeug, mit dem der Leiter eines Unternehmens unterwegs ist, repräsentativ sein sollte. Aber es muss eben auch seinem Status entsprechen. Firmenchef zu sein ist gut und schön, doch das sind laut den Zählungen des Statistischen Bundesamtes auch rund 3,2 Millionen andere Deutsche. Im Klartext: Nur weil man Firmenchef ist, ist das noch lange keine Ausrede, sich einfach das größte, luxuriöseste, bestmöglich ausgestattete Modell eines Fahrzeugherstellers zu besorgen und es als notwendiges Firmenfahrzeug zu deklarieren.

Schon wegen des eigenen Images. Was würden (überspitzt formuliert) die Einwohner eines kleinen Dorfes denken, wenn der Chef des örtlichen kleinen Sanitär-Betriebs mit einem 7er BMW durch die Gegend führe? Wäre es wirklich so optimal für das Ansehen, wenn der Besitzer eines Start-Ups im Umweltbereich mit einem großen Ami-SUV seine Dienstreisen absolvierte? Und das ist nur die eine Medaillenseite. Auch das Finanzamt macht „zu repräsentativen“ Autos oftmals einen Strich durch die Rechnung – indem es bei Steuerprüfungen sehr, sehr genau und enorm kritisch solche Fahrzeuge überprüft.

Unterm Strich steht also folgendes. Das optimale Chef-Auto sollte:

  • Sich an Art, Größe und Ausrichtung des Betriebs orientieren
  • Auf keinen Fall zu sportlich und/oder luxuriös sein
  • Daraufhin abgestimmt sein, wie viele Kilometer der Chef damit betrieblich wirklich zurücklegt

Dabei gilt, dass, je sportlicher ein Auto ist, es umso seltener die Gnade der Steuerprüfer finden wird.

So verführerisch es auch klingt, Lambo, Ferrari oder Porsche zum „Chefmobil“ zu machen, in der Realität wird das spätestens am Finanzamt scheitern.

So verführerisch es auch klingt, Lambo, Ferrari oder Porsche zum „Chefmobil“ zu machen, in der Realität wird das spätestens am Finanzamt scheitern.

  1. Das richtige Auto für die Angestellten

„Irgendwas, was man zu günstigen Leasing-Konditionen bekommt“. Nach diesem Credo suchen viele Firmenchefs die Fahrzeuge für ihre Angestellten aus. Natürlich, das macht durchaus teilweise Sinn, aber es kann auch im höchsten Maß kontraproduktiv sein.

Zum einen abermals wegen des Images. Natürlich könnte man seine Büro-Außendienstler in irgendwelche kleinen Dacias setzen. Aber wie sähe das aus, wenn diese beim Kunden damit vorfahren? Und zum anderen wegen des Mitarbeiterschutzes. Je nach Branche sind die Angestellten mit solchen Fahrzeugen nicht nur ein paar Stunden täglich unterwegs, sondern verbringen einen Großteil ihrer Arbeitszeit hinterm Steuer. Schon die normale Fürsorgepflicht gebietet es, dafür zu sorgen, dass die Mitarbeiter im Firmenwagen keine Rückenschäden, keine übermäßigen Ermüdungserscheinungen bekommen.

Weiter geht es bei der Motorisierung. Dass es ein Diesel sein wird, das ist dank der zu erwartenden Jahreslaufleistungen, die mit Sicherheit weit über 15000 Kilometern liegen (die Grenze, hinter der sich ein Diesel finanziell rentiert) praktisch eine logische Schlussfolgerung. Doch ist sie das wirklich? Hier muss die Politik in Betracht gezogen werden. Der Diesel hat derzeit einen schweren Stand, ist von Fahrverboten betroffen. Das könnte, je nachdem, wohin die Mitarbeiter fahren müssen, ein echtes Problem werden. Wenn das Team vor allem im urbanen Bereich unterwegs ist, sollte daher der Benziner/Benzinhybrid nicht ohne weiteres vom Tisch gewischt werden. Auch, weil er die städtischen Kurzstrecken besser verdaut als ein Diesel.

Ein letzter Punkt betrifft die Leistung. Gerade wer viele junge Angestellte hat, möchte natürlich diesen durch PS-Protze keine Anreize geben, zu feste aufs Gas zu drücken und somit Probleme heraufzubeschwören – vom Kraftstoffverbrauch einmal abgesehen. Doch ist der umgekehrte Weg ein Allheilmittel?

Angestellte brauchen primär ein Fahrzeug, welches es ihnen ermöglicht, ihren Job optimal zu machen. Alles andere ist zunächst zweitrangig.

Angestellte brauchen primär ein Fahrzeug, welches es ihnen ermöglicht, ihren Job optimal zu machen. Alles andere ist zunächst zweitrangig.

Nein. Denn schwache Motoren haben wiederum an anderer Stelle Probleme, benötigen beispielsweise mehr Sprit bei Autobahntempi, als ein etwas stärkeres Triebwerk.

  1. Das leidige Steuerthema

Betriebswagen sind für das Finanzamt ein gefundenes Fressen. Nicht nur im weiter oben genannten Sinne, sondern generell. Das liegt daran, dass der Wagen ein sehr gutes Betriebsmittel zur steuerlichen Regulierung ist. Doch damit das funktioniert, muss man es richtig angehen. Das bedeutet vor allem, dass man sich von vornherein darüber klar sein, in welchem Maß das Auto betrieblich genutzt wird.

  • Liegt die Privatnutzung über 50%, kommt die Ein-Prozent-Regelung zum Einsatz. Der Wagen gilt als Betriebsvermögen, die monatliche Steuerpauschale beträgt ein Prozent des Listenpreises (weshalb man bei dieser Regel auch die Grundausstattung niedrig halten sollte, um den Preis nicht zu treiben)
  • Liegt die Privatnutzung unter 50%, kommt die Fahrtenbuch-Regelung zur Anwendung. Allerdings legt das Finanzamt enormen Wert auf dessen konsequente, klar vorgegebene Führung. Schon häufig sorgten Formfehler dafür, dass eine Anerkennung versagt wurde – und die teurere Ein-Prozent-Regelung wurde dann automatisch angewandt

In den meisten Fällen, zumindest bei den Mitarbeiter-Fahrzeugen, wird letzteres der Fall sein. Doch dann ist es nötig, wirklich(!) auf die korrekte Führung der Fahrtenbücher zu achten. In den vergangenen Jahren hat sich hier die Schärfe der Finanzämter deutlich gesteigert – leider auch deshalb, weil manche es übertrieben und mit der Fahrtenbuch-Regelung Schindluder betrieben, dreist Privatfahrten als Dienstfahrten deklarieren.

Zugegeben, das mag verlockend sein, aber gerade, weil die Finanzämter derzeit so genau hinsehen, ist es das Risiko nicht wert.

Schneller Transporter bei Nacht in einem Tunnel

Der typische weiße Sprinter ist kein Aushängeschild. Denn ihm fehlt jegliches Alleinstellungsmerkmal. Das geht nur über passend gestaltete Werbeaufkleber.

  1. Sehen und gesehen werden

Ein Firmenfahrzeug, das durch die Gegend fährt, ist natürlich immer eine Art rollende Visitenkarte eines Unternehmens. Doch damit das funktioniert, müssen die Gegebenheiten stimmen. Die Frage lautet also, will man, und wenn ja, in welchem Umfang, über das Fahrzeug Rückschlüsse auf die eigene Firma zulassen bzw. Werbung dafür machen? Hier kommt es wieder darauf an, in welchem Umfeld das Fahrzeug eingesetzt wird.

Nehmen wir an, es handelt sich um ein reines B2B-Unternehmen und die Außendienstler sind Anzugträger, die nur mit anderen Geschäftskunden verkehren. Dann wäre es mitunter (im Sinne eines nüchtern-seriösen Images) eher kontraproduktiv, den Wagen großflächig mit Werbung für das Unternehmen zu bedecken. In dem Fall reicht auch ein stillvoll gehaltener, kleinflächiger Aufkleber auf der Heckklappe mit Hinweis auf Firma und Kontaktdaten. In diesem Sinne sei auch dringend die Studie der sogenannten „Puffauto-Affäre“ angeraten. Dabei ging es vor wenigen Jahren um einen arbeitsrechtlich ausgefochtenen Disput, bei dem ein Außendienstmitarbeiter sich weigerte, ein allzu auffällig im Corporate-Design ausstaffiertes Dienstfahrzeug zu steuern.

Anders hingegen sieht es bei solchen Vehikeln aus, die zu Endkunden fahren und auch von diesen gesehen werden wollen. Hier besteht einfach das Problem, dass die Liste der „weißen Sprinter und Caddies“ einfach zu üppig ist, um allein über das Fahrzeug einen Wiedererkennungswert zu generieren. Das geht tatsächlich nur über Design. Und da gilt, je mehr Konkurrenz es im Einsatzgebiet gibt, desto eigenständig-auffälliger sollte das Werbedesign gewählt werden – bis hinauf zu einer etwaigen Voll-Folierung des neutralfarbig lackierten Fahrzeugs.

Allerdings: Der Zustand des Fahrzeugs ist auch eine Art Werbung. Je nach Ausrichtung des Unternehmens können schon Straßendreck-bespritzte Radläufe negativ auffallen. Und das typische, von tausenden Autobahnkilometern verdreckte Heck eines Außendienst-Kombis wirkt auch nicht gerade einladend. Soll bedeuten, eine regelmäßige Außenreinigung kann mehr wert sein als der ausgefallenste Werbeaufdruck.

Und gerade bei Handwerker-Fahrzeugen sollte auch darauf geachtet werden, dass der Keil zwischen Armaturenbrett und Frontscheibe nicht zum Lagerplatz für Ersatzteile, Lieferscheine und Co. wird – auch wenn man das bei unzähligen Firmen sieht.

 

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Fahren im Alter: Das sollte man beachten

Für das deutsche Rechtssystem macht es keinen Unterschied, ob ein Fahrer 18 oder 81 ist. Regelmäßige Fahrtüchtigkeitsuntersuchungen oder Senioren-Nachschulungen, wie sie in anderen Ländern Usus sind, werden zwar regelmäßig durch die offizielle Diskussionslandschaft getrieben, führten aber bislang zu keiner offiziellen Regelung. Das wiederum sorgt dafür, dass vielen Senioren nicht im Mindesten bewusst ist, dass sie wegen der mit dem Alter einhergehenden geschwächten Sinne auf eine veränderte Wahrnehmung reagieren sollten. Was es jenseits des Renteneinstiegsalters an Lenkrad und Lenker zu beachten gilt, erklärt deshalb der folgende Artikel.

Ein verantwortungsvoller Fahrer definiert sich auch dadurch, dass er bei erwiesener Untauglichkeit die richtigen Konsequenzen zieht.

1. Routine macht sorglos

Abseits aller medizinischen Faktoren zeigt sich dabei immer wieder eines bei motorisierten Senioren: Aufgrund der langen Zeit, die viele bereits eine Fahrerlaubnis haben und die oft hohen „Lebenslaufleistungen“ agieren viele im Alter von einem überhöhten Podest herunter.

Natürlich bringt die Routine eines langen Autofahrerlebens Sicherheit am Steuer. Doch auch wenn man erst ab 70000 Kilometern von echter Routine sprechen kann, findet jenseits davon jedoch kaum noch ein Lernerfolg statt. Nach rund 250000 Kilometern hat man als Autofahrer sämtliche Standard-Situationen und auch so manche Extremlage erlebt. Und genau dann wird es gefährlich weil Nachlässigkeit beginnt. Schon vor einigen Jahren bewies das eine Studie der Universität Köln, bei der Routiniers gegen Neulinge antreten mussten. Das Ergebnis: Je mehr Routine, desto weniger Gehirnaktivität und Aufmerksamkeit und desto höher die Unfallgefahr.

Für Fahrsenioren bedeutet das, immer auf dem Quivive zu sein. Selbst bei vermeintlich tausendfach erlebten Situationen kann es zu Unvorhergesehenem kommen.

2. Klare Sicht ist lebenswichtig

Auch Augen altern, das dürfte den meisten Senioren spätestens auffallen, wenn die Buchstaben der Frühstückszeitung immer kleiner werden. Das Tückische daran: Der Alterungsprozess verläuft so schleichend, dass er den wenigsten auffällt. Und am Auge gibt es eine Menge von Dingen, die im Alter schlechter funktionieren die aber fürs Autofahren wichtig sind – immerhin laufen 90% aller automobilen Sinnesandrücke über die Augen:

  • Das Gesichtsfeld wird eingeengt
  • Die Fähigkeit des Auges, sich schnell auf unterschiedliche Distanzen scharfzustellen, reduziert sich
  • Die generelle Sehschärfe nimmt ab
  • Das Kontrastsehen verschlechtert sich

Der Bereich, in dem man wirklich scharf sieht, wird im Alter immer kleiner. Hier ein krasses Extrem.

Besonders gefährlich ist zudem, dass die Lichtempfindlichkeit abnimmt und gleichzeitig die Pupille sich nicht mehr so schnell auf wechselnde Lichtverhältnisse anpassen kann. In der Fahrpraxis zeigt sich das dadurch, dass man bei Nachtfahrten nicht nur weniger sieht, sondern auch noch stärker durch Entgegenkommende geblendet wird.

Leider gibt es in Deutschland nur einen augenbedingten Pflichttermin für Privatfahrer: Vor der Führerscheinprüfung. Doch gerade wegen der schleichenden Alterserscheinungen solle man ab 65 mindestens jährlich, besser halbjährlich einen Checkup des Sehvermögens durchführen lassen – denn rund 300000 Unfälle pro Jahr sind allein auf zuvor unerkannte Sehschwächen zurückzuführen. Beim Checkup wird jedes Auge einzeln anhand eines reglementierten Straßentauglichkeits-Tests geprüft Ganz so, als wollte man den Führerschein nochmal machen, bloß ohne amtliches Ergebnis. Das kostet nichts aber am Ende bekommt man eine tragfähige Empfehlung darüber, ob und in welchen Situationen man besser die Hände vom Steuer lassen sollte.

3. Vorsicht mit den Pillen

Es ist eine ziemlich beeindruckende Zahl: Über sieben Medikamente nehmen Deutschlands Senioren zu sich – täglich wohlgemerkt. Doch was die Wirkungen von Altersdiabetes bekämpft oder Rheumabeschwerden dämpft, hat auch immense Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit.

Ganze sieben Medikamente schluckt der Duchschnittsrentner täglich. Viele der Mittel reduzieren die Fahrtauglichkeit.

Und das führt direkt zu einer zweiten, ebenfalls beeindruckenden Zahl. Denn der Verkehrssicherheitsrat hat sich die Beipackzettel der rund 55000 hierzulande zugelassener Medikamente angeschaut. Das Ergebnis gibt zu denken, denn fast 3000 der Mittel senken die Fahrtüchtigkeit. Dazu gehören Herztabletten ebenso wie Schmerzmittel und Psychopharmaka. Fast alle wirken sich negativ auf die sowieso schon altersbedingte Reaktionszeit aus. Etwa, weil sie müde machen – auch unbemerkt.

Für Senioren bedeutet das, jedes aktuelle und zukünftige Medikament prüfen zu lassen. Nicht selbst, sondern durch Hausarzt oder Apotheker. Und dies mit der ganz klaren Frage: „Beeinflusst das mein Fahrvermögen?“. Falls ja, muss entschieden werden, wie es weitergeht. Immerhin haben sämtliche Medikamente eine begrenzte Wirkdauer, sodass es wahrscheinlich nur bestimmte Zeitfenster nach der Einnahme gibt, währenddessen man nicht fahren sollte.

4.Mach’s dir übersichtlich und leger

Es gibt viele Menschen, für die machen hohe Autos, etwa, aber nicht ausschließlich SUVs, tatsächlich keinen Sinn. Doch Senioren sind von dieser Regelung ausgenommen. Denn gerade solche hohen Fahrzeuge können mit vielen Vorteilen aufwarten, welche die Fahrtüchtigkeit in diesem Alter unterstützen:

  • Die Höhe macht das Einsteigen und Sitzen komfortabler
  • Die Übersichtlichkeit ist wesentlich besser
  • Das senkrecht abfallende Heck erleichtert das Einparken
  • Der Kofferraum ist höher und lässt sich leichter be- und entladen

Kein Wunder also, dass bei einem speziellen Test des ADAC für besonders seniorenfreundliche Automobile typische kleine SUVs sowie Hochdachlimousinen vom Schlage einer Mercedes-B-Klasse oder VW Golf Plus besonders gut abschnitten. In die gleiche Kerbe schlägt auch der brandneue VW T-Roc.

Doch das Auto ist nur eine Seite der Übersichtlichkeits-Medaille. Die andere ist die persönliche Ausstattung, allen voran ein Gegenstand, der bei 90 Prozent aller Ü-65-jährigen auf der Nase sitzt: die Brille. Denn schaut man sich die derzeitige Modellpalette an, fällt schnell auf, dass dicke Rahmen und breite Bügel nach wie vor hochbeliebt sind.

Doch genau auf solche Exemplare sollten fahrende Senioren bei allem Sinn fürs Modische verzichten: Sie schränken das Sichtfeld weiter ein und sorgen dafür, dass man Dinge links und rechts im Verkehr nur durch Kopfdrehen erkennt und nicht nur durch eine Augenbewegung. Besser sind Brillen mit dünnen, aber deutlich wahrnehmbaren Rändern – das rahmenlose Extrem ist hingegen ebenfalls problematisch, weil man keine genaue Grenze erkennen kann.

Ein weiterer Punkt ist die Kleidung. Zum Altern gehört es, dass man kälteempfindlicher wird. Unter anderem deshalb, weil bei Senioren der Kreislauf keine jugendlichen Leistungen mehr vollbringt. Viele Rentner kompensieren dies durch dicke Lagen Kleidung und sorgen so direkt für Gefahr am Steuer.

  • Reduzierte Beweglichkeit
  • Gefahr des Hängenbleibens / Verhedderns
  • Reduzierte Wirksamkeit des Anschnallgurtes

Das alles sind Folgen von zu viel Kleidung am Steuer. Vermeiden lässt es sich in der Praxis dadurch, dass man mit so wenigen Bekleidungsschichten wie möglich hinterm Steuer sitzt. Ein dünner Pullover sollte das Maximum sein. Und Jacken haben im Auto nur auf der Rückbank etwas verloren. Gegen das Frieren auf den ersten Kilometern hilft eine schnell aufheizende Sitzheizung. Und legt man gleich mehrere Fahrtermine zusammen, reichen die Strecken auch, damit der Motor warm wird und somit auch die vollwertige Innenraumheizung ihre Leistung entfalten kann – ganz nebenbei schont das auch noch den Motor, der häufige Kaltstarts gar nicht mag.

5. Hab ich es noch drauf?

Abseits aller bislang genannten Faktoren hat der hessische TÜV zusätzlich einen kleinen Test erarbeitet, anhand dessen Senioren selbst ihre Fahrtauglichkeit einschätzen können. Bei mehr als vier Punkten sollte ein Gespräch mit dem Hausarzt klären, ob man tatsächlich noch fahrtauglich ist.

  • Ich fahre ungerne nachts oder bei Dämmerung und entgegenkommende Fahrzeuge blenden mich stark (1 Punkt)
  • Mir passierten bereits unerklärliche Unfälle oder Beinahe-Zusammenstöße (4 Punkte)
  • Ich verfahre mich öfter (1 Punkt)
  • Das Autofahren kommt mir viel anstrengender vor als früher (1 Punkt)
  • Ich kann schlecht die Geschwindigkeit anderer Verkehrsteilnehmer einschätzen (2 Punkte)
  • Mein Fahrstil wird häufig kritisiert, manche fahren nur ungerne bei mir mit (2 Punkte)
  • Hohe Verkehrsdichte und/oder fremde Umgebungen sorgen dafür, dass ich mich unsicher fühle (1 Punkt)
  • Ich glaube, dass ich in kritischen Situationen langsamer reagiere als früher (1 Punkt)
  • Ich biege höchst ungern in große Straßen ohne Ampel ein (2 Punkte)
  • Auch tagsüber bin ich oft richtiggehend müde (2 Punkte)
  • In letzter Zeit werde ich oft von anderen angehupt (1 Punkt)

Und wenn dem so ist, sollte man als starker Senior auch das Rückgrat haben, freiwillig und ohne Gesetzeszwang zu sagen das war’s. Man muss nicht zwingend den Führerschein abgeben. Aber den Schlüssel liegenlassen sollte man definit.

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Diesel-Verbot – ist jetzt auch Osnabrück an der Reihe?

Nach dem Urteil in Stuttgart, bei dem die Deutsche Umwelthilfe mit ihren Forderungen zur Luftreinheit Recht bekam, geht es nun weiter. In 16 Städten wird derzeit schon geklagt, die Deutsche Umwelthilfe hat für 45 Städte formale Verfahren eingeleitet, um sicherzustellen, dass die Grenzwerte für Stickoxide eingehalten werden. Werden sie aber nicht – und definitiv nicht in Osnabrück, wo der Grenzwert im Jahr 2016 um 20% überschritten wurde. Jetzt wächst der Druck, Fahrverbote für ältere Diesel-Fahrzeuge sind nun auch in Osnabrück im Gespräch.

Grenzwerte derzeit nicht einhaltbar

Bereits im Februar 2017 sprach die EU-Kommission eine Rüge aus, weil in Deutschland immer wieder die Grenzwerte für Stickoxide und Feinstaub überschritten werden. Eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof wäre die Folge, wenn Deutschland das Problem nicht in den Griff bekommt.

Abgase der älteren Dieselmotoren tragen besonders stark zur Stickoxidbelastung bei

Zaubern können die zuständigen Behörden allerdings nicht, und Überschreitungen um 20% werden sich nicht durch halbherzige Maßnahmen aus dem Weg räumen lassen. In Osnabrück soll ein neuer Luftreinhalteplan spätestens Ende Oktober fertiggestellt sein – und „Ein Fahrverbot für Diesel niedriger Euro 6 ist in der Theorie drin“, sagte der Leiter des Fachbereichs Umwelt und Klimaschutz, Detlef Gerdts. Falls die Deutsche Umwelthilfe tatsächlich klagt, müssen drastische Lösungen her. Und mit einem Diesel-Fahrverbot „wäre das Problem schlagartig gelöst“, so Gerdts.

Fahrverbot – umsetzbar oder nicht?

Theoretisch ist ein Fahrverbot für ältere Diesel-Fahrzeuge denkbar – praktisch auch, wie Hamburg und München zeigen. Einfach ist es jedoch nicht. Der Bund der Osnabrücker Bürger stellt sich gegen ein Fahrverbot und bekommt Rückendeckung von CDU und FDP. Darum wird sich das Verwaltungsgericht allerdings wohl herzlich wenig kümmern, woraufhin nur die Wahl bliebe: Diesel-Verbot oder ein Notfallplan, der eine realistische Alternative bietet. Wie diese aussehen soll, weiß jedoch niemand so genau.

Schwierig umzusetzen wird das Fahrverbot auch, weil schon jetzt zahlreiche Ausnahmeanträge absehbar sind, etwa für die Fahrzeuge von Handwerks- oder Lieferfirmen. Auch Pendler dürfen auf Ausnahmeregelungen hoffen, und hier ist von Tausenden von Anträgen die Rede. Gekoppelt mit typisch deutscher Bürokratie könnte dies zu einer Arbeitsmasse führen, die nur schwer zu bewältigen wäre.

Ebenfalls im Gespräch ist laut Gerdts das Fahrverbot nur für bestimmte Strecken, auf denen die Grenzwerte deutlich überschritten werden, etwa am Schlosswall. Ob dies jedoch für Osnabrück als Ganzes Sinn machen würde, sei dahingestellt.

Schließlich bleibt auch die Frage der Kontrolle. Ohne die blaue Plakette ließe sich laut Gerdts kaum überprüfen, ob sich unzulässige Fahrzeuge in den geschützten Zonen aufhielten. Für die Plakette braucht es aber eine bundesweite Entscheidung, die bislang noch aussteht.

Drastische Maßnahmen gefordert

Sicher ist jedenfalls: Das Verwaltungsgericht machte im Stuttgarter Urteil deutlich, dass eine einfache Software-Nachrüstung für Diesel-Fahrzeuge nicht ausreiche. Die Deutsche Umwelthilfe fordert auch die technische Nachrüstung, so dass insbesondere auch in den Wintermonaten die Abgasreinigung funktioniert. Nach dem Erfolg in Stuttgart werden die Umweltschützer kaum zu stoppen sein – und das Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge könnte tatsächlich in vielen Städten Realität werden.

Umweltpämie: Diesel-Abwrackprämie

Der Dieselgipfel ist vorbei – nun bieten viele Autohersteller spezielle Umweltprämien für Käufer von Fahrzeugen mit alten Dieseln an. Dabei lässt sich allein durch geschicktes Vorgehen viel Geld sparen: Bis zu 10.000 Euro sind drin. Wir zeigen Ihnen, wie die Diesel-Abwrackprämie funktioniert und was Sie grundsätzlich zum Thema wissen müssen.

Die Autobauer wollen mit Umweltprämie Anreize schaffen, damit alte Diesel-Fahrzeuge gegen einen neuen modernen Neuwagen getauscht werden.

Die Diesel-Abwrackprämie – was ist das genau und wie funktioniert sie?

Das wichtigste Ziel der Einführung der Diesel-Abwrackprämie ist, dass die Autohersteller sich gegen einen womöglichen Einbruch ihres Absatzes sowie gegen drohende Fahrverbote ihrer Autos schützen möchten. Für viele Autokäufer tun sich dadurch zahlreiche Fragen auf, die wir im Folgenden beantworten möchten.

Ein erster Aspekt ist, zu klären, wer die Abwrackprämie für alte Diesel überhaupt anbietet. Dazu ist zu sagen, dass die Umweltprämien erstmals beim Dieselgipfel zur Sprache kamen. Das Ziel des Ganzen soll sein, die insgesamte Schadstoffbelastung der Luft in den Innenstädten so weit wie möglich zu verringern und so eventuell folgenden Fahrverboten aus dem Weg zu gehen. Verschiedene namhafte Hersteller, darunter Ford, Audi, BMW, Porsche, Volkswagen, Opel und Daimler, nahmen am Dieselgipfel teil. Sie alle entwickeln derzeit entsprechende Maßnahmen, die baldmöglichst umgesetzt werden sollen. Die Diesel-Abwrackprämie unterliegt dabei keinen besonderen Richtlinien, sondern kann von den Autoherstellern selbst gestaltet und festgelegt werden. Somit gelten stets individuelle Bedingungen und Prämienhöhen.

Eine von staatlicher Seite vereinheitliche Prämie gibt es bislang nichts, allerdings hat die deutsche Regierung hierzu bereits erste Vorschläge gemacht, auch ein Steuerbonus für entsprechende Fahrzeuge könnte durchgesetzt werden. Darüber hinaus gilt natürlich noch immer die Prämie für den Kauf von Elektroautos, die derzeit bei 4.000 Euro liegt. Für Hybridfahrzeuge beträgt diese immerhin noch 3.000 Euro.

Nicht jeder Hersteller wirbt mit Umweltprämie.

Wie hoch ist die Diesel-Abwrackprämie für Fahrzeugbesitzer?

Wie hoch die Prämie ausfällt, entscheidet jeder Autohersteller selbst. Denn nach wie vor gibt es hier noch keine staatliche Vereinheitlichung – die Prämienzahlung erfolgt freiwillig und wird daher noch nicht von allen Autoherstellern angeboten.
Die Höhe der Prämie orientiert sich jedoch am Kaufpreis des Neuwagens. Handelt es sich um ein teureres und größeres Fahrzeug, dann ist die Prämie in der Regel höher als bei einem Kleinwagen. Für Kleinstwägen wie für den Volkswagen UP erhalten Kunden einen Nachlass von 2.000 Euro, für den Multivan sind es dagegen bereits 10.000 Euro. Darüber hinaus bieten einige Autohersteller außerdem an, den Restwert des alten Fahrzeugs ebenfalls auszubezahlen.

Welche Schadstoffklassen sind in der Abwrackprämie inbegriffen?

Derzeit erhalten Besitzer von Dieselfahrzeugen eine Abwrackprämie, wenn ihre Autos der Schadstoffklasse Euro 4 oder einer noch schlechteren Einstufung entstehen. Einige Autohersteller reagieren bereits ab der Klasse Euro 3.

Derzeit sind es in Deutschland knapp 6,5 Millionen Fahrzeuge, deren Schadstoffklasse Euro 4 oder noch schlechter entspricht. Das sind immerhin rund 30 % aller Dieselfahrzeuge, die auf den Straßen der Bundesrepublik unterwegs sind. Etwa 3 Millionen davon sind allein Modelle der Klasse Euro 4, rund 1,3 Millionen entfallen auf Fahrzeuge der Klasse Euro 3. Zumeist stammen die entsprechenden Fahrzeuge von deutschen Herstellern, allerdings gibt es auch einige wenige Ausnahmen.

Wer ein Fahrzeug der Klasse Euro 5 besitzt, erhält – zumindest zum derzeitigen Stand – keine Abwrackprämie für seinen Diesel. Das liegt daran, dass sich die Verschrottung dieser relativ neuen Autos angesichts der momentan offerierten Rabatte auf Neufahrzeuge nicht wirklich rentieren würde. Die deutschen Autohersteller sind bemüht, zumindest einen Teil ihrer Flotte mit entsprechenden technischen Nachrüstungen und Aufbereitungen der Software auszustatten, anstatt sie komplett von den Straßen zu nehmen.

HU-Plakette abgelaufen

Abgelaufene HU-Plakette – Weiter Weg bis zur Fahrzeugstilllegung

Dekra

Prüfgesellschaften wie TÜV und Dekra kontrollieren in Deutschland zugelassene Pkw

Die Fahrzeug-Hauptuntersuchung, kurz und griffig HU genannt, ist eine amtliche Bestätigung über die Verkehrstauglichkeit eines Kraftfahrzeuges, in diesem Fall des Autos. Weil in vielen Fällen, jedoch nicht ausschließlich die HU von einem Technischen Überwachungsverein, dem TÜV durchgeführt wird, ist eine aus den vergangenen Jahrzehnten bekannte Bezeichnung die altbekannte TÜV-Abnahme. Die Fahrtauglichkeit zur Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr wurde vom TÜV abgenommen. TÜV ist sowohl die Firmenbezeichnung als auch eine geschützte Marke mit hohem Stellenwert und Bekanntheitsgrad. Für die HU gibt es feste, vom Gesetzgeber vorgegebene Untersuchungsintervalle. Nach der Erstzulassung des Fahrzeuges ist die erste HU 36 Monate später fällig, und danach jede weitere HU im Abstand von jeweils 24 Monaten, also von zwei Jahren. Doch was geschieht, wenn diese HU-Frist nicht eingehalten, wenn der HU-Termin verschwitzt oder absichtlich überschritten wird?

 

Moderate Nachfrist ohne bedeutende Konsequenzen

Zunächst einmal geht der Gesetzgeber davon aus, dass der Bürger, in diesem Fall der Kfz-Halter, sich an Recht und Gesetz hält. Er ist grundsätzlich dafür verantwortlich, nur mit einem fahrtüchtigen Auto am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen. So wie den säumigen Bezahler einer Rechnung zunächst ein mehrstufiges Mahnverfahren erwartet, bevor es zu einem Gerichtsverfahren kommt, so ist auch die Situation bei einer terminlich verpassten oder verschleppten HU. Der Fahrer sollte sich bewusst machen, dass er ab dem betreffenden Stichtag „eigentlich“ das Auto nicht mehr bewegen darf. Das ist mit einem Blick auf die HU-Plakette am hinteren Kfz-Kennzeichen erkennbar. Rechtsgrundlage für die HU ist § 29 StVZO, der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Wenn die HU-Frist abgelaufen ist und überschritten wird, dann gilt zusätzlich die als Bußgeldkatalog bekannte „Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbots wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr“ aus dem Jahr 2001.

Tüv-Plakette

Bei diesem Fahrzeug ist die Hauptuntersuchung im Juli 2017 abgelaufen.

• Bei einer Überschreitung um bis zu zwei Monate „wird oftmals ein Auge zugedrückt“. Ein Verwarnungsgeld im niedrigen Bereich kann, es muss jedoch nicht verhängt werden. In der Regel bleibt es bei der freundlichen Ermahnung, die überfällige HU-Untersuchung zeitnah nachzuholen

• Wird der HU-Termin um zwei bis zu vier Monaten überschritten, dann muss ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro erhoben werden, und zwar ohne Wenn und Aber. Verwarnungsgeld ist ganz allgemein die Geldbuße für eine geringfügige Ordnungswidrigkeit. Nach § 56 OWiG, des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten liegt die Höhe zwischen 5 und 55 Euro

• Wird der HU-Termin um mehr als vier und bis zu acht Monate überschritten, dann beträgt das Bußgeld 25 Euro. Es kann als „Eskalationsstufe“ des Verwarnungsgeldes bezeichnet werden. Grundlage für jedes Bußgeld ist der Bußgeldbescheid als Verwaltungsakt. Die Behörde geht davon aus, dass die vorherige Verwarnung nicht angenommen, in dem Sinne nicht ernst genommen worden ist

• Bei einer HU-Überschreitung von mehr als acht Monaten erhöht sich das nochmalige Bußgeld auf 60 Euro. Zusätzlich wird 1 Punkt im deutschen Fahreignungsregister, dem seit 2014 geltenden FAER in Flensburg eingetragen

Weitere Konsequenzen aus dem HU-Terminversäumnis

HU-Plakette

Ein neuer Pkw muss zum ersten Mal nach 36 Monaten zur Hauptuntersuchung

• Bei einer mehrmonatigen Überschreitung des HU-Termins muss der Kfz-Halter kurz über lang mit einer Fahrzeugstilllegung rechnen. In den meisten Fällen wird die HU absichtlich und wissentlich überschritten. Gründe dafür sind das Wissen um die Probleme rund um die HU, verbunden mit den durchaus hohen Kosten für eine Autoreparatur. Dementsprechend fahruntüchtig ist das Fahrzeug

• Mögliche Auswirkungen in Bezug auf die Kfz-Haftpflichtversicherung sind nicht zu unterschätzen. Der Versicherungsschutz bleibt gegenüber dem Geschädigten uneingeschränkt und solange erhalten, wie das Fahrzeug, auch ohne HU, von der Kfz-Zulassungsstelle zur Straßenverkehrsteilnahme zugelassen ist. Der Versicherer kann sich jedoch vorbehalten, einen Regressanspruch geltend zu machen. In diesem Zusammenhang wird der Tatbestand von der einfachen oder groben Fahrlässigkeit bis hin zum Vorsatz geprüft

• Deutlich unsicherer ist die Situation bei der Kfz-Kaskoversicherung mit Teil- und mit Vollkasko. In diesen Situationen „möchte der Versicherte etwas von seinem Versicherer“. Der macht ein Zurückbehaltungsrecht geltend und prüft den Leistungsfall genau bis penibel

Jedes Fristversäumnis des originären HU-Termins kostet den Fahrzeughalter mehr Geld. Die Prüfstelle wie TÜV oder DEKRA muss ganz offiziell eine erweiterte HU, auch Ergänzungsuntersuchung genannt durchführen. Dafür berechnet sie rund ein Fünftel zusätzlich zum ursprünglichen HU-Preis.

Im Vergleich zu diesen Risiken ist das Verwarnungsgeld von 15 Euro wiederum „recht kostengünstig“, wenn es bei der HU zu Beanstandungen kommt und das Fahrzeug nicht termingerecht zur Nachprüfung vorgeführt wird.