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Andere Länder, andere Sitten – Autofahren im Ausland

Die Deutschen fahren nach wie vor am liebsten mit dem Auto in den Urlaub, denn für viele ist das eigene Land immer noch der schönste Ort, um sich zu erholen. Doch auch diejenigen, die ihren Urlaub lieber in fernen Ländern verbringen, bevorzugen das Auto als Transportmittel. Hier erfahren Sie, wie Sie auch in anderen Ländern mit dem Auto sicher unterwegs sind.

Beim Autofahren in anderen Ländern gibt es einiges zu beachten.

Beim Autofahren in anderen Ländern gibt es einiges zu beachten.

Beim Autofahren in anderen Ländern gibt es einiges zu beachten.

Beim Autofahren in anderen Ländern gibt es einiges zu beachten.

Welcher Führerschein wird wo gebraucht?

Die wenigsten werden sich vor Reiseantritt fragen, wie es im Ausland mit ihrem Führerschein aussieht. Dabei wäre genau das richtig. Denn der deutsche Führerschein ist nicht in allen Ländern gültig und laut auto-service.de kann es selbst innerhalb Europas zu Problemen kommen.

Und das, obwohl sich die EU-Mitglieder darauf geeinigt haben, dass der Führerschein in allen europäischen Staaten plus den EWR-Staaten Norwegen Island und Liechtenstein ohne Einschränkung gültig ist. Diese Regelung gilt auch für Bosnien-Herzegowina, Serbien, die Türkei und die Schweiz.

Um Schwierigkeiten im Ausland zu vermeiden Deswegen empfiehlt es sich, im Urlaub die entsprechende EU-Verordnung in schriftlicher Form dabei zu haben. Außerdem braucht man in Albanien, Moldawien, Russland, Weißrussland und in der Ukraine zusätzlich einen internationalen Führerschein, um dort mit dem Auto fahren zu dürfen.

Den internationalen Führerschein muss man rechtzeitig bei Führerscheinstelle des Straßenverkehrsamtes beantragen. Was Autofahrer beachten müssen: Der internationale Führerschein ist nur zusammen mit dem deutschen Führerschein gültig.

Wer mit dem Auto in ein Land außerhalb der EU fährt, sollte für alle Fälle einen internationalen Führerschein mit sich führen, weil der deutsche Führerschein dort nur bedingt anerkannt wird.

Achtung auf den Autobahnen

Autobahnen in Deutschland sind kostenlos und können ganz unkompliziert genutzt werden. In Dänemark und in den Niederlanden können Autobahnen bis auf einzelne Strecken ebenfalls unkompliziert und kostenlos genutzt werden.

In anderen Ländern ist für das Fahren auf Autobahnen dagegen eine Mautgebühr fällig. Aus diesem Grund müssen Autofahrer wissen, wo eine Vignette benötigt wird und was in den einzelnen Ländern zu beachten ist. So fallen die Gebühren für eine Vignette unterschiedlich hoch aus und sind für unterschiedlich lange Zeitabschnitte und Strecken gültig. Welche Fahrzeuge eine Vignette brauchen, variiert ebenfalls.

Um zu zeigen, dass die Mautgebühr entrichtet wurde, klebt man eine Vignette hinter die Windschutzscheibe oder besorgt sich eine E-Vignette, mit der das Fahrzeug beim jeweiligen Mautbetreiber registriert wird.

In einigen europäischen Ländern dürfen Autobahnen nur mit Vignette genutzt werden.

In einigen europäischen Ländern dürfen Autobahnen nur mit Vignette genutzt werden.

In diesen EU-Ländern besteht eine Mautpflicht für Autobahnen:

  • Bulgarien
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Italien
  • Kroatien
  • Norwegen
  • Österreich
  • Polen
  • Portugal
  • Schweiz
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Türkei
  • Tschechien
  • Ungarn

Am besten ist es, sich vor Reiseantritt gut über eventuell anfallende Mautgebühren zu informieren, denn das Prozedere, die Maut zu bezahlen, ist teils recht einfach, teils etwas kompliziert.

Wichtig: Nicht nur auf Autobahnen, sondern auch für Brücken, Tunnels, Schnellstraßen und in manchen Städten ist eine Mautgebühr zu zahlen. Wer keine gültige Vignette vorweisen kann, muss mit Bußgeldern rechnen.

Verkehrsvorschriften anderer Länder

Im Ausland gelten zwar überwiegend sehr ähnliche Verkehrsregeln wie in Deutschland, trotzdem gibt es immer wieder landesspezifische Besonderheiten, die man als deutscher Autofahrer ebenso beachten muss wie als einheimischer. Dazu zählen die jeweiligen Bestimmungen über die Höchstgeschwindigkeit und die Promillegrenzen.

Neben Warnwesten und Co. verlangen manche Länder noch Feuerlöscher oder Ersatzglühlampen.

Neben Warnwesten und Co. verlangen manche Länder noch Feuerlöscher oder Ersatzglühlampen.

Außerdem gibt es in anderen Ländern unter Umständen andere Vorschriften darüber, was man als Autofahrer alles in seinem Wagen mit sich führen muss. Zu Warndreieck, gültigem Verbandskasten und Warnweste kommen in manchen Ländern noch andere Dinge hinzu:

  • Türkei und Griechenland: Hier sind ein Feuerlöscher, eine zweite Warnweste sowie eine Grüne Versicherungskarte vorgeschrieben. Diese Karte dient ausländischen Behörden im Notfall als Nachweis, dass eine gültige Haftpflichtversicherung vorhanden ist.
  • Kroatien und Tschechien: Hier sind mit Benzin gefüllte Reservekanister im Auto verboten, Ersatzglühlampen sind dagegen Pflicht.
  • Polen: Hier zugelassene Autos, also auch Mietwagen, müssen einen Feuerlöscher dabeihaben. Deutsche Autos brauchen keinen.

In diesem Jahr wurden in einigen europäischen Ländern neue Regelungen für den Straßenverkehr aufgestellt. So müssen seit April 2017 auch ausländische Autofahrer in Paris eine Umweltplakette vorweisen können und ab 2018 gilt das auch für das Fahren in der tschechischen Hauptstadt Prag.

Bußgelder und Strafen

Wer sich im Ausland nicht an die Verkehrsregeln hält, muss mit zum Teil sehr hohen Geld- oder anderen Strafen rechnen. In Italien ist es zum Beispiel Pflicht, seinen Hund im Auto anzuschnallen. Wer allerdings am Steuer mit dem Handy telefoniert, riskiert ein Fahrverbot.

Das Telefonieren mit dem Handy ist in beinahe allen europäischen Staaten untersagt, einzige Ausnahme: Schweden. Dafür geht man in Spanien sogar soweit, dass auch keine Kopfhörer, sondern nur Freisprechanlagen erlaubt sind.In Frankreich ist es seit 2012 verboten, Navigationssysteme zu nutzen, die Maßnahmen zur Verkehrsüberwachung anzeigen, oder solche Geräte auch nur im Auto liegen zu haben. Das Bußgeld für einen Verstoß kann immerhin eine stolze Summe von bis zu 1500 Euro betragen, zusätzlich wird das Navi einbehalten, egal, ob es ein mobiles oder ein im Auto integriertes Gerät ist. Zwingend vorgeschrieben ist es in Frankreich, dass sich im Auto für den Fahrer immer ein Alkoholtest zum Selbsttesten befindet.

Für zu schnelles Fahren oder Alkohol am Steuer werden in europäischen Ländern unterschiedlich hohe Bußgeldstrafen verhängt. In den skandinavischen Ländern werden die höchsten Strafsätze fällig: In Norwegen bezahlt man schon für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 Stundenkilometern eine Geldstrafe von mindestens 420 Euro. Zum Vergleich: In Deutschland sind in diesem Fall gerade einmal 35 Euro zu zahlen.

Wer als Fahrer ohne Freisprecheinrichtung telefoniert, muss ebenfalls mit hohen Bußen rechnen. In den Niederlanden werden dafür bis zu 230 Euro fällig. Bis zu 200 Euro kann es kosten, wenn man in Spanien falsch parkt.

Kuriose Verkehrsvorschriften

In manchen Ländern gibt es aber auch sehr kuriose Verbote und Vorschriften: In Dänemark ist man vor dem Anfahren dazu verpflichtet, unter dem Auto nachzuschauen, ob nicht etwa ein Marder oder ein anderes Tier darunter sitzt, das man versehentlich überfahren könnte.

In Russland legt man viel Wert auf Sauberkeit, sodass es verboten ist, mit einem schmutzigen Auto zu fahren, und in Zypern darf man beim Fahren niemals die Hände vom Steuer wegnehmen – auch nicht, um sich an der Nase zu kratzen oder um etwas zu trinken.

Ausgerechnet im romantischen Italien ist es nicht erlaubt, sich im Auto zu küssen und in Thailand müssen Männer und Frauen bei jedem Wetter vollständig bekleidet sein beim Autofahren, oben ohne ist nicht drin. In Saudi-Arabien dürfen grundsätzlich nur Männer ans Steuer.

Auf der linken Seite fahren

In Ländern wie Großbritannien, Malta und Zypern herrscht Linksverkehr. Aus diesem Grund müssen Urlauber, die sich in diesen Ländern mit dem Auto fortbewegen wollen, ganz besonders gut aufpassen und beim Fahren komplett umdenken. Denn das Fahren auf der linken Straßenseite erfordert eine gewaltige Umstellung, wenn man normalerweise nur auf der rechten Seite fährt.

In Ländern mit Linksverkehr ist beim Autofahren besondere Vorsicht geboten.

In Ländern mit Linksverkehr ist beim Autofahren besondere Vorsicht geboten.

Beim Rechtsabbiegen ist Vorsicht geboten, damit man auf der richtigen Seite nach möglichem Gegenverkehr schaut. Und auch das Einfahren in den Kreisverkehr ist in den genannten Ländern andersherum geregelt, sodass man mit dem Uhrzeigersinn fährt.

Damit man im Urlaub keinen Unfall verursacht, gibt es hilfreiche Tipps für das Fahren im Linksverkehr. Wer zum allerersten Mal auf der linken Straßenseite fährt, sollte sich lieber einen Mietwagen nehmen, der auf Linksverkehr eingestellt ist. Zwar muss man sich auch hier umgewöhnen, weil das Schalten ebenfalls seitenverkehrt erfolgt und die Sicht auf die Straße ungewohnt ist, dennoch ist ein solches Auto für Anfänger besser. Man kann auch mit dem eigenen Auto fahren, das auf Rechtsverkehr eingestellt ist, allerdings wird das Fahren dann noch schwieriger.

Umweltzone in Balingen ab April 2017

Es handelt sich nicht um einen Aprilscherz: Seit dem 1. April 2017 darf die Stadt Balingen nur noch mit Fahrzeugen mit grüner Umweltplakette befahren werden. Der betreffende Bereich umfasst auch Teilorte, gilt jedoch nicht für ein kleines Stück der im Norden Balingens gelegenen Bundesstraße 463. Hier seien keine Anwohner direkt betroffen.

Seit 1. April gilt in Balingen die Umweltzone

Seit 1. April gilt in Balingen die Umweltzone

Umweltzone in Balingen >> Messungen schon seit 2005

Im Dezember 2016 einigten sich das Regierungspräsidium und die Stadt Balingen darauf, die schon für den 1. Januar geplante grüne Umweltzone nicht einzuführen. Durch neue Messungen sollte überprüft werden, ob die bereits erfolgten Maßnahmen und das seit dem 1. Januar eingeführte Tempo 30 in der Schömberger Straße dazu führten, dass die Grenzwerte für die Luftreinhaltung eingehalten wurden.

Schon 2005 begannen in Balingen orientierende Messungen. 2013 beantragte die Stadt eine Jahresmessung, welche in der Schömberger Straße in Endingen durchgeführt wurde. Nachdem der Grenzwert für Stickstoffdioxid überschritten wurde, kam das Regierungspräsidium Tübingen ins Spiel. Seit Anfang des Jahres wurden deshalb an verschiedenen Messpunkten Messungen durchgeführt. Diese ergaben jedoch, dass nahezu alle Proben teilweise deutlich über den zulässigen Grenzwerten liegen. Folglich war davon auszugehen, dass die Grenzwerte auch im Jahr 2017 nicht eingehalten werden. Das Regierungspräsidium musste durch einen Luftreinhalteplan reagieren, der seit dem 1. Januar 2017 Tempo 30 auf der B 27 und seit dem 1. April 2017 die Umweltzone in ganz Balingen umfasst.

Regierungspräsidium sieht Schutz der Gesundheit des Menschen

Das Regierungspräsidium Tübingen hat sich zudem zum Schutz der Gesundheit des Menschen verpflichtet gesehen. Nach einer Aussage des Regierungspräsidenten Klaus Tappeser bestand die Notwendigkeit, zu handeln, wobei die Gesundheit des Menschen Balingens im Mittelpunkt stehe. Die Messungen hätten eindeutig gezeigt, dass die Grenzwerte für Stickstoffdioxide eingehalten werden müssen, wodurch die grüne Zone erforderlich werde.

Bereits 2014 fanden erste öffentliche Veranstaltungen zu dem bevorstehenden Planverfahren zur Luftreinhaltung statt, bei denen sich Bürgerinnen und Bürger erstmals am 3. November 2014 über die bevorstehenden Maßnahmen informieren konnten. Bei einem anschließenden Austausch bestand die Möglichkeit, Vorschläge und Anregungen einzubringen.

Umweltzone in Balingen >> Nur wenige Fahrzeuge betroffen

Nach einer Erhebung vom Februar 2017 waren im Zollernalbkreis insgesamt 5.777 gemeldete Fahrzeuge nicht mit einer grünen Plakette ausgestattet. Hinzu kamen 10.700 von einer grundsätzlichen Plakettenpflicht ausgenommen Fahrzeuge, zu denen Rettungswagen und Oldtimer zählen. Dies bedeutet, das insgesamt 95,8 Prozent der 138.700 im Zollernalbkreis zugelassenen Fahrzeuge weiterhin auch in Balingen fahren dürfen. Etwa 5,6 Prozent der Pkws, 24,3 Prozent aller leichten Nutzfahrzeuge sowie 11,8 Prozent der schweren Nutzfahrzeuge werden vom Fahrverbot innerhalb der Umweltzone in Balingen betroffen sein.

Fahrzeughalter ohne grüne Plakette können ihr Fahrzeug umrüsten lassen. Autowerkstätten können Dieselmotoren, die einen Euro 3 Standard besitzen, durch einen Partikelfilter nachrüsten lassen. Benzinfahrzeuge müssen immer den Euro 1 Standard erfüllen. Nur dann erhalten die Fahrzeuge eine grüne Plakette und dürfen das Stadtgebiet Balingens befahren. Fahrzeughalter können zudem beim Landratsamt eine Ausnahmegenehmigung erhalten.

Kontrollen durch Polizei und städtische Bedienstete

Autofahrer, die seit dem 1. April ohne Plakette oder ohne Ausnahmegenehmigung in Balingen unterwegs sind, droht ein Bußgeld. Sowohl Polizei als auch der städtische Vollzugsdienst werden kontrollieren, ob die Fahrzeuge die grüne Feinstaubplakette tragen. Fehlt sie, wird ein Bußgeld in Höhe von 80,00 Euro fällig. Dabei findet zwischen Polizei und Vollzugsdienst eine Arbeitsteilung statt. Die Polizei kontrolliert den fließenden Verkehr, während die Stadtbediensteten auf den ruhenden Verkehr achten. Sie kontrollieren nicht nur, ob die Parkscheibe abgelaufen ist, sondern auch, dass sich an allen Fahrzeugen eine grüne Plakette befindet. Die Polizei wird während ihrer Streifenfahrten, aber auch wenn sie zu Unfällen gerufen wird, darauf achten, ob die Fahrzeuge überhaupt in Balingen unterwegs sein dürfen.

Erfassung der KFZ-Kennzeichen in Deutschland

Dauerhafte Grenzkontrollen innerhalb der Europäischen Union gibt es bereits seit längerem nicht mehr. Viele Polizeibeamte wünschen sich stattdessen aber zumindest eine Art automatisierte Überwachung des Grenzverkehrs: Kameras sollen die Kfz-Kennzeichen der über die Grenze fahrenden Autos erfassen und automatisch auswerten. Wird auf diese Weise beispielsweise ein zur Fahndung ausgeschriebenes Fahrzeug entdeckt, schlägt das System Alarm und informiert die menschlichen Polizisten. Angesichts der zunehmenden terroristischen Bedrohung in Deutschland, hat Innenminister Thomas De Maizière tatsächlich einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt. Allerdings ist ein solches Vorgehen aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht ganz unproblematisch. Die automatisierte Kennzeichenerfassung darf daher auch weiterhin nur „vorübergehend und nicht flächendeckend“ eingesetzt werden.

KFZ-Kennzeichen in Deutschland

Eine Kamera zur Erfassung von Kennzeichen. Foto: Cameramann unter CC-BY-4.0-Lizenz.

Erfassung der KFZ-Kennzeichen – so funktioniert die Technik

Die Kameras können an den Grenzübergängen entweder fest installiert oder mobil zum Einsatz gebracht werden. Mithilfe eines integrierten unsichtbaren Infrarotblitzes werden die Nummernschilder dann erfasst und in einem System gespeichert. Dort erfolgt dann sofort ein automatisierter Abgleich mit allen vorhandenen Fahndungsdateien. Wird dabei kein Treffer entdeckt, löscht das System das erfasste Kennzeichen sofort wieder. Im Normalfall funktioniert die Erfassung und der Abgleich der Kennzeichen also ohne menschliche Mitarbeiter. Bei auffälligen Kennzeichen schlägt das System allerdings Alarm und ein Bundespolizist überprüft das Kennzeichen noch einmal manuell. Anschließend kann der verdächtige Wagen dann gestoppt werden.

Kennzeichen-Erfassung: Datenschutzrechtliche Bedenken

Für die Polizei ist der Einsatz einer solch automatisierten Erfassung von Autokennzeichen natürlich praktisch. Aus datenschutzrechtlicher Sicht birgt dies aber auch Gefahren. Denn auch wenn nur das Nummernschild erfasst wird – und nicht etwa auch ein Foto des Fahrers gemacht wird – stellt dies einen Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht des KFZ-Halters dar. Dies urteilte jedenfalls das Bundesverfassungsgericht im März 2008. Es darf daher keine flächendeckende Erfassung von Kfz-Kennzeichen stattfinden, die es beispielsweise erlauben würde, Bewegungsprofile von Fahrzeughaltern anzulegen. Vielmehr sind die automatisierten Grenzkontrollen nur bei konkreten Anlässen und an ausgewählten Stellen rechtlich zulässig.

Kfz-Kennzeichen-Erfassung

Kfz-Kennzeichen-Erfassung – der Gesetzentwurf des Innenministeriums

In Abstimmung mit der Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff sieht der nun im Bundestag beratene Gesetzesentwurf daher vor, dass eine Erfassung von Autokennzeichen durch die Bundespolizei nur erlaubt ist, wenn eine von drei Bedingungen erfüllt ist:

1. Die Maßnahme ist notwendig, um eine „gegenwärtige[n] Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person“ abzuwenden.

2. Es existieren Anhaltspunkte, dass „Straftaten von erheblicher Bedeutung, die gegen die Sicherheit der Grenze gerichtet sind“ erfolgen könnten.

3. Wenn eine erhebliche Straftat durch ein zur Fahndung ausgeschriebenes Fahrzeug oder deren Fahrer unmittelbar bevorsteht oder die Gefahr zumindest andauert.

Damit sind der Bundespolizei enge Grenzen für den Einsatz der Technik gesetzt, sodass letztlich auch die Bundesdatenschutzbeauftragte der Neuregelung zustimmte.

Bayern und Brandenburg erfassen Kfz-Kennzeichen bereits

Die neue Regelung gilt allerdings nur für die Sicherheitsbehörden des Bundes – konkret also die Bundespolizei. Anders sieht die Sache bei den normalen Polizeibehörden aus. Diese unterliegen jeweils der Verantwortung der Bundesländer und müssen daher eigenständig über eine Verwendung der Technologie entscheiden. In der Vergangenheit haben vor allem Bayern und Brandenburg immer wieder automatisiert Nummernschilder abgeglichen, um auf diese Weise die Fahndung nach Verdächtigen zu erleichtern. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat diese Praxis im Oktober 2014 für zulässig erklärt. Andere Bundesländer verzichten allerdings bewusst auf den Einsatz der automatisierten Kennzeichenerfassung.

Kennzeichen-Erfassung – was bringt die Technik wirklich?

Wie effektiv die Technologie allerdings tatsächlich ist, ist unter Experten umstritten. Kritiker merken vor allem an, dass Täter in der Regel mit geklauten Fahrzeugen unterwegs sind oder zumindest die Nummernschilder ausgetauscht haben. Außerdem sind technische Ungenauigkeiten nicht ausgeschlossen, die einerseits datenschutzrechtlich bedenklich sein können und zum anderen Personal binden, das eventuell an anderer Stelle gebraucht wird. Befürworter der Technologie verweisen allerdings darauf, dass die Methode deutlich effizienter ist, als die klassische Grenzkontrolle. Die nun geplante Neuregelung für die Bundespolizei soll Mitte des Jahres in Kraft treten.

Neue Änderungen und Bestimmungen auf Europas Straßen 2017

Wer auch im Jahr 2017 mit dem Auto durch Europa unterwegs sein möchte, wird sich auf einige Änderungen einstellen müssen. Einige Änderungen, wie die Eröffnung neuer Autobahnabschnitte, bringen vor allem einen Zeitgewinn auf der Fahrt, während einige andere Veränderungen, wie die Einführung neuer gesetzlicher Bestimmungen, bei Missachtung das Risiko erhöhen, einen Strafzettel zu erhalten. Es ist somit ratsam, sich vor allem über Gesetzesänderungen sorgfältig zu informieren. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Veränderungen quer durch den Kontinent.

Einführung neuer Umweltzonen

Nach deutschem Vorbild richten auch immer mehr Städte in anderen europäischen Staaten eine Umweltzone für den Autoverkehr in Teilen ihres Stadtgebiets ein. Es wäre zwar wünschenswert, wenn es eine einheitliche europäische Umweltplakette geben würde, aber leider brauchen Sie für viele Städte mit Umweltzonen in Europa eine jeweils eigene Plakette.

Paris: Umweltzone ab April 2017

Schild Umweltzone

Seit Juli 2016 gibt es in Paris eine Umweltzone, die zuerst nur für französische Autofahrer galt, aber ab April 2017 auch auf ausländische Fahrer erweitert wird. Auch wenn Sie nur kurzzeitig oder als Urlauber Paris besuchen, müssen Sie eine Plakette erwerben. Die Plakette wird ab März 2017 für Menschen, die außerhalb Frankreichs leben, erhältlich sein. Bis dahin gilt bei einem Auto ohne französischem Nummernschild der Zulassungsschein als Berechtigung in die Umweltzone hineinzufahren. Wer allerdings ab April 2017 ohne Umweltplakette nach Paris hinein fährt, riskiert ein Bußgeld von 68 Euro.

Prag: Umweltzone verschoben

Ursprünglich sollte es in der Prager Innenstadt seit dem 1. Januar 2017 eine Umweltzone geben, von der auch nicht in Tschechien zugelassene Autos betroffen wären. Allerdings ist der Plan auf 2018 verschoben worden, sodass vorerst für einen Besuch Prags noch keine Plakette erworben werden braucht. Ab der Einführung der Umweltzone soll es allerdings für Autofahrer, die keine Umweltplakette erworben haben, richtig teuer werden: 100 Euro werden wohl auf dem Strafzettel stehen.

Neue Verkehrsgesetze

In Deutschland ist ab 2017 auf Autobahnen und großen Bundesstraßen bei stockendem Verkehr oder Stau eine sogenannte Rettungsgasse für Polizei und Rettungsdienste frei zu halten. Gemeint ist damit, dass es im Bereich zwischen der Fahrspur ganz links und der rechts daneben liegenden Fahrspur einen Durchgang für Polizeifahrzeuge, Krankenwagen und Feuerwehr zu geben hat. Zudem müssen Radfahrer sich in Deutschland ab 2017 nach den Ampeln für Autofahrer richten, wenn es keine speziellen Ampeln für Radfahrer gibt.

Italien: Handy am Steuer

Handy am Steuer in Italien

Seit dem 1. Januar 2017 sind die Gesetze für Autofahrer, die ohne Freisprecheinrichtung im Auto telefonieren, drastisch verschärft worden. Bislang kam ein Fahrer, der dabei erwischt wurde, mit einem Strafzettel in Höhe von 160 Euro davon. Jetzt kann er allerdings neben der Geldbuße noch ein sofort an Ort und Stelle ausgesprochenes Fahrverbot für zwei Monate bekommen. Das gilt auch für ausländische Fahrer. Telefonieren Sie also, wenn Sie mit dem Auto unterwegs sind – auch zu Ihrer eigenen Sicherheit – niemals ohne Freisprecheinrichtung oder nur auf einem Parkplatz.

Neue Autobahnen

neueurinegn im straßenvehrkehr 2017

In vielen Teilen Europas werden 2017 wichtige neue Autobahnabschnitte eröffnet, wodurch die Reisezeit zwischen den Metropolen bedeutet verkürzt werden kann.

Durchgehende Verbindung: Dresden – Prag

Kurz vor dem Jahreswechsel wurde das letzte Teilstück, das etwa 12 Kilometer lang ist, auf der tschechischen Autobahn D8, die von der deutschen Grenze bei Breitenau nach Prag führt, geschlossen. Dadurch gibt es jetzt eine durchgehende Autobahnverbindung von Dresden bis Prag. Der Zeitgewinn im Vergleich zur vorherigen Situation auf dieser Strecke kann abhängig vom Verkehrsaufkommen bis zu 20 Minuten betragen.

Schweiz: Jura-Autobahn bald fertiggestellt

Die Schweizer Autobahn A16, die von Biel über Delsberg zur französischen Grenze bei Delle führt, wird im Frühjahr 2017 endgültig fertiggestellt sein, was für den Durchfluss des Verkehrs und die Fahrzeit sehr vorteilhaft sein wird. Das letzte Teilstück beträgt etwa neun Kilometer.

Polen: parallel zur deutschen Grenze

Die noch bestehenden Lücken Autobahn S3, die parallel zur deutschen Grenze von Stettin nach Zielona Góra führt, werden im Laufe des Jahres 2017 geschlossen. Damit besteht bald freie Fahrt über eine Distanz von über 200 Kilometern.

Serbien und Rumänien: Neueröffnungen

Erleichterungen für Autofahrer wird es 2017 auch für Autofahrer in Serbien und Rumänien geben. In Serbien wird die neue Autobahn A4, die in Richtung bulgarischer Grenze führen wird, eröffnet werden. Die Gesamtlänge der Abschnitte, die bereits 2017 befahrbar sein werden, beträgt 51 Kilometer. Der Zeitgewinn für Reisende nach Bulgarien wird erheblich sein. Später sollen dann auch noch weitere Lücken nach Sofia geschlossen werden. In Rumänien werden einige Abschnitte auf der Autobahn A1 von der ungarischen Grenze nach Sibiu geschlossen werden, was auch dort der Fahrzeit zugute kommen wird.

Blaue Umweltplakette für Innenstädte

Die blaue Umweltplakette – das Ende des Diesel-Zeitalters in Deutschland?

Feinstaubalarm – der geht alle an

In nahezu allen Großstädten Deutschlands werden die Grenzwerte für Stickoxid überschritten. Dennoch sind sich die Länder keineswegs darüber einig, welche Maßnahmen dagegen ergriffen werden sollen. Doch bevor die blaue Plakette überhaupt eingeführt wird, versucht man die Auflagen des Europagremiums aufzuweichen. Die blaue Plakette soll nun als Ergänzung zur roten, gelben und grünen eingeführt werden. Es sieht ganz danach aus, als ob sich Besitzer von Dieselfahrzeugen in Deutschland keine Sorgen machen müssten.

Die blaue Umweltplakette

Den Ländern geht die Blaue Plakette viel zu weit. Sie wollen zunächst andere Maßnahmen debattieren, die die Belastung der Innenstädte mit Feinstaub und Stickoxiden mindern.

Deutschland sträubt sich gegen Auflagen aus Brüssel

Die blaue Umweltplakette ist seit längerer Zeit in der politischen Diskussion, denn die Feinstaubbelastung in den Innenstädten wird immer bedrohlicher. Aktuell sind die Verantwortlichen noch zu keiner Entscheidung gekommen. Die Maßnahme sieht Folgendes vor: In Innenstadtbereichen, die als blaue Umweltzonen gekennzeichnet sind, dürfen nur noch besonders schadstoffarme Autos fahren. Diese sollen die blaue Feinstaubplakette und damit die Berechtigung zum Befahren dieser Zone erhalten. Stickoxide werden überwiegend von den Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Doch trotzdem darf man derzeit auch bei hoher Feinstaubbelastung die Innenstädte mit Dieselfahrzeugen befahren.

Bei der Verkehrsministerkonferenz am 7. Oktober 2016 kamen die Minister der meisten Bundesländer zu dem Ergebnis, sich nicht einigen zu können. Bis auf die Länder Baden-Württemberg, Bremen, Hessen und Berlin waren alle gegen die Pläne aus Brüssel. Ältere Dieselfahrzeuge sind der größte Streitpunkt. Gerade in Deutschland sind noch viele dieser alten Fahrzeuge in Betrieb. Die blaue Umweltplakette würde für sie unterm Strich ein Fahrverbot bedeuten.

grüne feinstaubplakette

Entscheidungen werden planmäßig vertagt

Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann erklärte, die Zeit sei noch nicht reif für die Feinstaubplakette, man die Pläne aber nicht generell ablehne. Die Vermutung liegt nahe, dass er sich nicht gegen den Druck der Autolobbyisten wehren kann. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt allerdings hatte sich von jeher gegen die blaue Umweltplakette gesträubt. Er hält es für sinnvoller, sich den Fahrzeugen zu widmen, die ständig in den Innenstädten fahren, also Taxis, Busse und Behördenfahrzeuge. Umweltverbände halten dies für völlig wirkungslos. Zwar ist sich auch die Bundesregierung drüber im Klaren, dass es erhöhten Handlungsbedarf gibt, um die Feinstaubbelastung der Bevölkerung zu reduzieren. Doch wie diese aussehen soll, darüber ist man sich nicht einig. Mindestens 400.000 Menschen in Deutschland sind durch Stickoxide gesundheitlich gefährdet, viele von ihnen bereits an den Folgen von Feinstaub erkrankt.

 

Kfz-Kennzeichen fotografieren und veröffentlichen – was ist erlaubt?

Ob und inwiefern ein Auto mit erkennbarem Kennzeichen fotografiert und veröffentlicht werden darf, hängt jeweils vom speziellen Einzelfall ab.

In der Regel dürfen Kfz-Kennzeichen veröffentlicht werden, insofern mit der Veröffentlichung nicht die Persönlichkeitsrechte des Besitzers angegriffen oder verletzt werden.

 Kfz-Kennzeichen veröffentlichen

Eine Veröffentlichung von Kfz-Kennzeichen ist nicht zwingend verboten

Persönlichkeitsrechtsverletzung – Die wichtigsten Fakten

Persönliche Daten unterliegen in der Regel immer dem Persönlichkeitsrecht der einzelnen Personen, Aufgrund der Zuordnungsfunktion gehören hier auch die KFZ-Kennzeichen dazu.
Damit dieses Recht, was im §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB geregelt ist, verletzt wird, reicht es in der Regel nicht aus, wenn auf den veröffentlichten Fotos lediglich das Auto mit dem Nummernschild erkennbar ist. Privatpersonen können anhand eines Kennzeichens nicht automatisch den Fahrzeughalter ermitteln, weshalb eine Verletzung des Persönlichkeitsrechtes nur dann vorliegt, wenn die entsprechende Person mit auf dem Bild zu sehen ist. Des weiteren müssen noch mehrere Umstände vorliegen, damit eine Persönlichkeitsverletzung begründet werden kann. Im beidseitigen Interesse wird hier jeweils im Einzelfall entschieden.

Eine Veröffentlichung ist nicht zwingend verboten

Bereits mehrfach entschieden Gerichte in Sachen Persönlichkeitsverletzung zugunsten der Angeklagten. Die Begründung hierfür ergibt sich daraus, das einer Privatperson keine Quellen zur Verfügung stehen, welche die persönlichen Daten des Fahrzeughalters preis geben. Bei KFZ – Kennzeichnen handelt es sich um keine sensible Information die zwingend geheim gehalten muss, zum Schutz des Fahrzeughalters. Besonders bei Personen, bei welchen persönliche Daten für jedermann frei zugänglich im Internet nachzulesen sind, wie bei Anwälten, Ärzten oder sonstigen Berufsgruppen welche meist selbst Lebensläufe und Anschriften im Internet veröffentlichen, gilt keine Verletzung des Persönlichkeitsrechts.
Anders sieht dies etwa bei einer Polizeibehörde aus. Wird von dieser ein Autokennzeichen automatisch aufgenommen und gespeichert, darf es nicht der Öffentlichkeit zugänglich sein. Zudem hat die Polizeibehörde die Möglichkeit, durch ein Autoschild den Fahrzeughalter zu ermitteln und könnte diesen ausspähen.

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Automatisierte Erfassung von Autokennzeichen

Veröffentlichung von Kfz-Kennzeichen – es kommt also darauf an…

Eine Entscheidung im Einzelfall ist unumgänglich, wenn es um die Frage geht, ob eine Veröffentlichung von KFZ – Kennzeichen die Persönlichkeitsrechte verletzt. Im Zweifel sollte diese Frage mithilfe eines Rechtsanwaltes geklärt werden.
Für eine Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung können, müssen jedoch nicht in jedem Fall, folgende Aspekte wichtig sein:

  • Im Hintergrund des Bildes sind weitere Daten des Fahrzeughalters zu erkenne, wie etwa der Name oder die Hausnummer.
  • Mit der Veröffentlichung kann der Fahrzeughalter geschädigt werden
  • Die Kennzeichen Erfassung oder Speicherung erfolgte automatisch, beispielsweise durch eine Behörde wie die Polizei