Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Altötting |
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Montag | 07.30 - 12.30 Uhr |
Dienstag | 07.30 - 12.30 Uhr |
Mittwoch | 07.30 - 12.30 Uhr |
Donnerstag | 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr |
Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Die Kfz-Zulassungsstelle in Altötting ist zuständig für eine Vielzahl von Aufgaben. Dazu gehören die Registrierung und Ummeldung von Kraftfahrzeugen, die Ausgabe unterschiedlicher Kennzeichen und die Aktualisierung und Berichtigung von Fahrzeugdokumenten. Diese Aufgaben sind essentiell, um den reibungslosen Betrieb aller Kraftfahrzeuge im Bereich von Stadt Altötting zu gewährleisten.
Viele der Dienstleistungen der Kfz-Zulassungsbehörde können digital in Anspruch genommen werden. Hier können Sie Termine für eine Vielzahl von Anliegen bequem von zu Hause aus buchen. Dies erleichtert den Prozess und spart Ihnen wertvolle Zeit.
Die Kfz-Zulassungsstelle bietet eine Reihe verschiedener Dienstleistungen an. Die folgende Liste gibt einen Überblick über die angebotenen Services:
In der Straßenverkehrsamt in Stadt Altötting können Sie eine Vielzahl von Fahrzeugen registrieren lassen. Dazu gehören:
Für die Registrierung eines Fahrzeugs müssen Sie als Eigentümer Ihren Hauptwohnsitz in Stadt Altötting, Bayern, haben. Dies gilt unabhängig davon, woher Ihr Fahrzeug stammt. Auch Unternehmen und andere Gewerbetreibende müssen ihren Hauptsitz in Altötting haben, um ihr Auto dort zulassen (anmelden) zu können. Dies stellt sicher, dass alle Fahrzeuge, die in Altötting registriert sind, auch tatsächlich von Personen oder Unternehmen gehalten werden, die in der Region ansässig sind.
Wenn Sie einen Termin zur Registrierung Ihres Fahrzeugs in der Zulassungsstelle in Stadt Altötting planen, ist eine gute Vorbereitung entscheidend. Sie sollten sicherstellen, dass Sie alle benötigten Dokumente dabei haben, um Verzögerungen zu vermeiden. Die erforderlichen Dokumente sind:
Bei Fahrzeugen, die aus dem Ausland importiert wurden, sind zusätzliche Dokumente notwendig. Dazu gehören der Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC). Wenn der Halter des Fahrzeugs die Registrierung nicht persönlich durchführen kann, ist eine Vollmacht erforderlich. Juristische Personen, Unternehmen und Vereine müssen zusätzlich einen Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung vorlegen können.
Es gibt viele Gründe, warum Sie Ihr Auto ummelden möchten. Dazu können ein Umzug innerhalb von Altötting, ein Eigentümerwechsel oder ein Umzug aus einer anderen Stadt nach Altötting gehören. Wie bei der Registrierung eines Fahrzeugs ist es auch bei der Ummeldung wichtig, dass Ihr Hauptwohnsitz in Stadt Altötting liegt. Die benötigten Dokumente für die Ummeldung in der Straßenverkehrsamt, sind die gleichen wie für die Registrierung. Die Ummeldung eines Fahrzeugs ist sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen möglich.
Wie bei der Registrierung und Ummeldung Ihres Fahrzeugs in der Straßenverkehrsamt ist es bei der Beantragung eines Ersatzes der Zulassungsbescheinigung wichtig, dass der Hauptwohnsitz des Halters in Altötting liegt. Vor Ihrem Termin in der Zulassungsbehörde sollten Sie die folgenden Dokumente bereithalten:
In folgenden Fällen müssen Sie einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung stellen:
Wenn Ihre Zulassungsbescheinigung gestohlen wurde, müssen Sie bei der Polizei Anzeige erstatten. Diese Anzeige müssen Sie – zusammen mit den oben genannten Dokumenten – bei der Straßenverkehrsamt vorlegen.
Die Stilllegung eines Fahrzeugs kann sinnvoll sein, wenn Sie es für einen bestimmten Zeitraum nicht nutzen möchten und ein Verkauf nicht in Frage kommt. Dies bietet eine einfache Möglichkeit, laufende Kosten und Steuern zu sparen, ohne das Fahrzeug verkaufen zu müssen. Während der Stilllegung dürfen Sie Ihr Fahrzeug jedoch nicht fahren. Für die Abmeldung Ihres Fahrzeugs benötigen Sie die gleichen Dokumente wie für die Registrierung. Eine Stilllegung Ihres Fahrzeugs darf einen Zeitraum von sieben Jahren nicht überschreiten. Wenn Sie Ihr Fahrzeug wegen mangelnder Fahrtüchtigkeit verschrotten lassen möchten, ist die Kfz-Zulassungsbehörde Ihr Ansprechpartner.
Die Gebühren für die in Anspruch genommenen Dienstleistungen variieren. Der zuständige Beamte wird Ihnen während Ihres Termins die genaue Bearbeitungsgebühr nennen. Die Zahlung kann in bar oder mit EC-Karte erfolgen und muss direkt in der Kfz-Zulassungsstelle getätigt werden.
Sie können bequem online einen Termin bei der Zulassungsstelle vereinbaren und sich über die aktuellen Öffnungszeiten auf deren Webseite informieren.
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