Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Rottal-Inn Kreis |
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Montag | 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr |
Dienstag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Mittwoch | 08.00 - 12.00 Uhr |
Donnerstag | 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr |
Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Für Fahrzeughalter bietet die Zulassungsbehörde ein breites Spektrum an Services rund um die Kfz-Zulassung an. Nachfolgend finden Sie eine detaillierte Übersicht der verfügbaren Dienstleistungen:
Das Straßenverkehrsamt ermöglicht es Ihnen, sowohl fabrikneue als auch importierte oder gebrauchte Fahrzeuge – einschließlich Oldtimer – anzumelden oder umzumelden. Als Voraussetzung für die Zulassung muss der Fahrzeughalter oder das entsprechende Unternehmen seinen Hauptwohnsitz oder Geschäftssitz in Stadt Eggenfelden aufweisen.
Eine reibungslose Kfz-Anmeldung setzt die Vorlage folgender Dokumente voraus:
Für importierte Fahrzeuge sind zusätzlich der Kaufvertrag, die Originalrechnung und das COC-Dokument erforderlich. Bevollmächtigungen sind notwendig, falls der Halter nicht persönlich erscheinen kann. Juristische Personen müssen zusätzlich einen Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister sowie eine Gewerbeanmeldung vorlegen.
Ein Umzug innerhalb Eggenfeldens oder aus einer anderen Stadt erfordert die Ummeldung des Fahrzeugs, wobei der Hauptwohnsitz des Halters in Stadt Eggenfelden verbleiben muss. Die benötigten Dokumente sind identisch mit denen für die Neuanmeldung.
Das Straßenverkehrsamt stellt Ersatz für verlorene, beschädigte oder gestohlene Zulassungsbescheinigungen aus. Bringen Sie dafür bitte die oben genannten Unterlagen und gegebenenfalls die Diebstahlanzeige mit.
Die temporäre Stilllegung eines Fahrzeugs ist eine Möglichkeit, Kosten zu sparen, ohne es verkaufen zu müssen. Die erforderlichen Unterlagen entsprechen denen der Anmeldung, zusätzlich sind die Kennzeichen vorzulegen.
Um Wartezeiten zu vermeiden, können Kraftfahrzeugbesitzer über das Online-Portal der Zulassungsbehörde einen Termin vereinbaren. Informationen zu den Öffnungszeiten finden Sie ebenfalls auf der Webseite.
Das Straßenverkehrsamt in Stadt Eggenfelden akzeptiert sowohl Barzahlungen als auch Kartenzahlungen. Die genauen Gebühren für die Dienstleistungen werden Ihnen vor Ort mitgeteilt.
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