Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Hamburg |
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Montag | 07.00 - 14.00 Uhr |
Dienstag | 07.00 - 18.00 Uhr |
Mittwoch | 07.00 - 14.00 Uhr |
Donnerstag | 07.00 - 18.00 Uhr |
Freitag | 07.00 - 12.00 Uhr |
Die Kfz-Zulassungsstelle im Bezirk Hamburg-Nord ist die zentrale Anlaufstelle für Kraftfahrzeugbesitzer, die ihr Fahrzeug anmelden und zulassen, ummelden oder abmelden möchten. Darüber hinaus kümmert sich das Straßenverkehrsamt um Eintragungen, Änderungen und Korrekturen von Fahrzeugdokumenten sowie die Ausgabe von Nummernschildern und anderen Kennzeichen. Für viele Anliegen können Fahrzeughalter online einen Termin vereinbaren.
Das Straßenverkehrsamt bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen an. Eine vollständige Liste finden Sie hier:
In der Zulassungsbehörde können folgende Fahrzeuge angemeldet werden:
Unabhängig von der Herkunft des Fahrzeugs müssen Fahrzeughalter ihren Hauptwohnsitz im Bezirk Hamburg-Nord haben. Dies gilt auch für Unternehmen und Gewerbetreibende.
Für die Kfz-Anmeldung sind folgende Dokumente erforderlich:
Zusätzliche Unterlagen wie Kaufvertrag, Originalrechnung und EG-Konformitätserklärung (COC) sind für importierte Fahrzeuge notwendig. Bei Vertretung durch Dritte ist eine Vollmacht erforderlich. Firmen und Vereine müssen zudem einen Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung vorlegen.
Eine Kfz-Ummeldung ist erforderlich, wenn:
Die gleichen Dokumente wie bei der Anmeldung sind für die Ummeldung notwendig.
Für den Ersatz von Zulassungsbescheinigungen in der Zulassungsbehörde sind folgende Unterlagen erforderlich:
Ein Antrag auf Ersatz ist notwendig bei Verlust, Beschädigung oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung.
Wer sein Fahrzeug vorübergehend nicht benötigt, kann es in dem Straßenverkehrsamt stilllegen lassen. Die nötigen Unterlagen entsprechen denen für die Anmeldung. Zusätzlich sind die Nummernschilder erforderlich. Eine Stilllegung ist bis zu sieben Jahre möglich, eine Kennzeichenreservierung für ein Jahr kann gegen Gebühr erfolgen.
Gebühren für Dienstleistungen der Zulassungsbehörde können bar oder per EC-Karte bezahlt werden. Die genauen Kosten teilt der zuständige Beamte mit.
Für weitere Informationen, Öffnungszeiten und zur Terminvergabe besuchen Sie die Website der Kfz-Zulassungsstelle.
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