| Montag | 07.00 - 14.00 Uhr |
| Dienstag | 07.00 - 18.00 Uhr |
| Mittwoch | 07.00 - 14.00 Uhr |
| Donnerstag | 07.00 - 18.00 Uhr |
| Freitag | 07.00 - 12.00 Uhr |
Die Zulassungsstelle für Kraftfahrzeuge in Bezirk Hamburg-Nord kümmert sich um die An- und Ummeldung von Kraftfahrzeugen, Ausstellung verschiedener Kennzeichen und Eintragung, Aktualisierung und Berichtigung von Fahrzeugpapieren.
Sie haben die Möglichkeit, einen Termin für viele Angelegenheiten hier online zu vereinbaren.
Sie können in der Kfz-Zulassungsstelle Bezirk Hamburg-Nord diverse Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Um welche es sich dabei genau handelt, entnehmen Sie der folgenden Auflistung.
In der Zulassungsstelle Bezirk Hamburg-Nord können Sie diese Kraftfahrzeuge anmelden:
Wichtig für die Anmeldung Ihres Kfz ist dabei, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Bezirk Hamburg-Nord haben. Auch als Unternehmer, Gewerbetreibender oder Freiberufler müssen Sie zwingend Ihren Hauptsitz in Bezirk Hamburg-Nord haben.
Möchten Sie Ihr Kfz in Bezirk Hamburg-Nord zulassen, ist es wichtig, einige unerlässliche Unterlagen herauszusuchen. Wer gut organisiert ist, spart sich Zeit und Mühe, einen weiteren Termin vereinbaren zu müssen. Die wichtigen Unterlagen finden Sie hier:
Handelt es sich bei dem Kraftfahrzeug um einen Import aus dem Ausland, müssen Sie zur Anmeldung in Bezirk Hamburg-Nord weitere Dokumente, wie den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC) mitbringen. Kann der Halter des Fahrzeuges die Anmeldung nicht persönlich durchführen, muss er eine Vollmacht ausstellen. Möchten Sie als juristische Person, Firma oder Vereinigung ein Kraftfahrzeug anmelden, bringen Sie bitte außerdem einen Handels- oder Vereinsregisterauszug und auch eine Gewerbeanmeldung mit.
Es kann ganz verschiedene Gründe geben, aus denen Sie Ihr Auto ummelden möchten. Eine Kfz-Ummeldung ist notwendig, wenn:
Essentiell beim Ummelden Ihres Autos oder Motorrads ist, dass sich Ihr Hauptwohnsitz weiterhin in Bezirk Hamburg-Nord befindet. Die hierfür benötigten Papiere sind dieselben, wie in der oben vorzufindenden Liste zur Zulassung eines Kfz. So ist das Ummelden eines Fahrzeugs für private Halter wie auch Unternehmen möglich.
Auch für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II gilt: Der Halter des Kfz muss in Bezirk Hamburg-Nord seinen Hauptwohnsitz haben. Für Ihren Termin im Straßenverkehrsamt Bezirk Hamburg-Nord bringen Sie bitte diese Papiere mit:
Anlässe für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung können Verlust, Beschädigung oder Diebstahl sein. Ist Letzteres der Fall, sind Sie angehalten, bei der Polizei Anzeige zu erstatten und diese Anzeige – neben den oben genannten Dokumenten – bei der Zulassungsbehörde zur Einsicht vorzulegen.
Die Stilllegung eines Kraftfahrzeugs ergibt dann Sinn, wenn es für gewissen Zeit nicht gefahren werden soll. Sie bietet eine gute Möglichkeit, laufende Kosten und Steuern einzusparen, ohne das Fahrzeug tatsächlich abgeben zu müssen. Fahren dürfen Sie Ihr Fahrzeug in dieser Zeit jedoch nicht. Neben Ihren Nummernschildern benötigen Sie zum Abmelden Ihres Kraftfahrzeugs in Bezirk Hamburg-Nord dieselben Dokumente, welche in der oben aufgeführten Liste zur Anmeldung genannt werden. Es ist zulässig, das Fahrzeug für eine Dauer von maximal sieben Jahren außer Betrieb zu nehmen und anschließend wieder in Betrieb zu nehmen. Wenn Sie Ihr Kennzeichen für nur ein Jahr nicht nutzen möchten, können Sie es gegen eine geringe Gebühr reservieren, damit es nicht an andere vergeben wird. Möchten Sie Ihr Fahrzeug außer Betrieb nehmen, um es zu verschrotten, wenden Sie sich bitte ebenfalls an die Zulassungsstelle Bezirk Hamburg-Nord.
Bedingt durch die Art der Dienstleistung werden unterschiedliche Beträge an Gebühren für die Bearbeitung fällig, die Ihnen der zuständige Beamte gerne nennt. In der Zulassungsstelle Bezirk Hamburg-Nord müssen die Zahlungen direkt durchgeführt werden. Beides, Barzahlung oder die Bezahlung mit Girokarte, sind hier möglich.
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