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Wappen Heidekreis Zulassungsstelle Heidekreis


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Zulassungsbehörde in Heidekreis: Ihr Partner für alle Kfz-Angelegenheiten

Das Straßenverkehrsamt in Heidekreis bietet umfassende Dienstleistungen rund um die Anmeldung und Verwaltung von Fahrzeugen. Wenn Sie Ihr Auto zulassen und anmelden möchten, steht Ihnen die Zulassungsbehörde zur Seite. Die nachfolgende Liste zeigt die angebotenen Services:

  • ✅ An- und Abmeldung von Fahrzeugen
  • ✅ Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
  • ✅ Eintragung, Änderung und Berichtigung von Fahrzeugdaten
  • ✅ Meldung bei Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen
  • ✅ Ausstellung von Kfz-Papieren
  • ✅ Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigungen (Teil I und Teil II)
  • ✅ Ersterteilung und Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • ✅ Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • ✅ Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug
  • ✅ Ausstellung von internationalen Führerscheinen
  • ✅ Ausstellung von Bewohnerparkausweisen und Ersatzdokumenten
  • ✅ Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
  • ✅ Akteneinsicht

Voraussetzungen für die Kfz-Zulassung

Um ein Kraftfahrzeug zuzulassen, ist es entscheidend, dass der Hauptwohnsitz des Halters im Stadt Heidekreis liegt. Dies gilt sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen. Folgende Dokumente sind erforderlich:

  • ✅ Personalausweis oder Reisepass
  • ✅ Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • ✅ Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung
  • ✅ Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • ✅ Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Für die Anmeldung von ausländischen Fahrzeugen sind zusätzliche Unterlagen wie Kaufvertrag, Originalrechnung und EG-Konformitätserklärung (COC) notwendig. Bei der Anmeldung durch eine bevollmächtigte Person ist eine Vollmacht erforderlich.

Ummeldung von Fahrzeugen

Ein Fahrzeug muss umgemeldet werden, wenn:

  • ✅ Ein Umzug innerhalb des Heidekreises erfolgt ist.
  • ✅ Ein Umzug nach Heidekreis aus einer anderen Stadt erfolgt ist.
  • ✅ Ein Halterwechsel innerhalb des Heidekreises stattgefunden hat.

Die für die Ummeldung benötigten Unterlagen entsprechen denen der Anmeldung eines Fahrzeugs.

Ersatz von Zulassungsbescheinigungen im Straßenverkehrsamt

Der Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II kann im Straßenverkehrsamt beantragt werden. Die notwendigen Dokumente sind:

  • ✅ Personalausweis oder Reisepass
  • ✅ Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
  • ✅ Eidesstattliche Versicherung
  • ✅ Ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung

Bei Verlust oder Diebstahl ist zudem eine polizeiliche Anzeige erforderlich.

Außerbetriebnahme von Fahrzeugen

Wenn ein Fahrzeug vorübergehend nicht genutzt wird, kann es außer Betrieb genommen werden. Dies spart Kosten und Steuern. Die erforderlichen Dokumente entsprechen denen der Anmeldung, zusätzlich werden die Nummernschilder benötigt. Die Außerbetriebnahme darf sieben Jahre nicht überschreiten.

Zahlungsmodalitäten

Für alle Dienstleistungen der Zulassungsbehörde fallen Bearbeitungsgebühren an. Diese können entweder bar oder mit EC-Karte direkt vor Ort bezahlt werden.

Online-Terminvereinbarung und Öffnungszeiten

Für eine effiziente Abwicklung können sie einen Termin online vereinbaren. Das Kfz-Zulassungsstelle in Stadt Heidekreis bietet hierzu eine entsprechende Plattform. Informationen zu den Öffnungszeiten und der Online-Terminvereinbarung finden Sie auf der offiziellen Website.

Nutzen Sie die Services, um Ihr Auto problemlos anzumelden, umzumelden oder abzumelden.


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