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Wappen Landkreis Amberg-Sulzbach Zulassungsstelle Landkreis Amberg-Sulzbach


Ortsschild Landkreis.Amberg-Sulzbach

Anschrift der Zulassungsstelle Amberg-Sulzbach

  • Beethovenstr. 7
    92224 Amberg

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Amberg-Sulzbach

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Amberg-Sulzbach

Montag 08.00 - 16.00 Uhr
Dienstag 08.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 16.00 Uhr
Freitag 08.00 - 12.00 Uhr


Orte im Zulassungsbezirk Landkreis Amberg-Sulzbach

Terminvereinbarung (für private Zulassungen) unter Telefonnummer 09621/39-851

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Zulassungsstelle Landkreis Amberg-Sulzbach

Serviceleistungen der Zulassungsstelle Landkreis Amberg-Sulzbach

Wollen Sie Ihr Kraftfahrzeug an- oder ummelden, Nummernschilder oder sonstige Kennzeichen beantragen oder Fahrzeugpapiere eintragen, ändern oder berichtigen lassen, ist die Zulassungsstelle Landkreis Amberg-Sulzbach die richtige Anlaufstelle für Sie.

Übersicht aller Leistungen

Die Zulassungsstelle Landkreis Amberg-Sulzbach ist zuständig für eine Reihe von Dienstleistungen. Eine Auflistung dieser sehen Sie hier:

  • An- und Abmeldung von Fahrzeugen
  • Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
  • Eintragung, Änderung und Berichtigung
  • Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen melden
  • Ausstellung von Kfz-Papieren
  • Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II)
  • Ersterteilung Fahrerlaubnis
  • Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • Neuerteilung Fahrerlaubnis nach Entzug
  • Internationaler Führerschein
  • Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
  • Ausstellung von Ersatzdokumenten
  • Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
  • Akteneinsicht

Kfz-Zulassung Landkreis Amberg-Sulzbach

Wollen Sie ein Kraftfahrzeug zulassen, das fabrikneu, importiert oder gebraucht ist, können Sie sich hierfür an die Kfz Zulassungsstelle in Landkreis Amberg-Sulzbach wenden. Zusätzlich ist die Anmeldung von Oldtimern möglich. Ganz gleich, woher Ihr Kraftfahrzeug stammt, müssen Sie als Halter Ihren Hauptwohnsitz in Landkreis Amberg-Sulzbach in Bayern haben, um Ihr Fahrzeug hier zulassen zu können. Selbiges gilt für Unternehmen und sonstige Gewerbetreibende.

Unverzichtbare Papiere zur Kfz Zulassung in Landkreis Amberg-Sulzbach

Möchten Sie Ihr Kfz in Landkreis Amberg-Sulzbach zulassen, ist es wichtig, einige unerlässliche Unterlagen herauszusuchen. Wer gut aufgestellt ist, spart sich Zeit und Mühe, einen weiteren Termin vereinbaren zu müssen. Die wichtigen Unterlagen finden Sie hier:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Handelt es sich bei dem Kraftfahrzeug um einen Import aus dem Ausland, müssen Sie zur Anmeldung in Landkreis Amberg-Sulzbach weitere Dokumente, wie den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC) vorlegen. Kann der Halter des Fahrzeuges die Anmeldung nicht persönlich vornehmen, muss er eine Vollmacht ausstellen. Juristische Personen, Firmen und Vereinigungen müssen für die Anmeldung eines Kraftfahrzeugs außerdem einen Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung mitbringen.

So melden Sie Ihr Auto in Landkreis Amberg-Sulzbach um

Unterschiedliche Gründe können dazu führen, dass Sie Ihr Auto ummelden müssen. Eine Kfz-Ummeldung ist notwendig, wenn:

  • Sie innerhalb von Landkreis Amberg-Sulzbach umgezogen sind
  • Sie innerhalb von Landkreis Amberg-Sulzbach umgezogen sind und ein Halterwechsel stattfand
  • Sie aus einer anderen Stadt nach Landkreis Amberg-Sulzbach gezogen sind

Dabei ist es obligatorisch, dass Ihr Hauptwohnsitz bei der Ummeldung Ihres Kfz in Landkreis Amberg-Sulzbach verbleibt. Um sich optimal auf Ihren Termin vorzubereiten, halten Sie dieselben Dokumente bereit, welche auch zur Anmeldung eines Kfz benötigt werden. Wenn Sie dies berücksichtigen, ist das Ummelden sowohl als privater Halter als auch als Unternehmen eine unkomplizierte Angelegenheit.

Hinweise zum Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung beim Straßenverkehrsamt Landkreis Amberg-Sulzbach

Müssen Sie beim Straßenverkehrsamt in Landkreis Amberg-Sulzbach (Bayern) Ersatz für die Zulassungsbescheinigung beantragen, müssen Sie auch dort gemeldet sein. Zu Ihrem Termin im Straßenverkehrsamt Landkreis Amberg-Sulzbach bringen Sie bitte diese Unterlagen mit:

  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
  • eidesstattliche Versicherung
  • ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, insofern nur ein Teil ersetzt werden muss

Gründe für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung können Verlust, Beschädigung oder Diebstahl sein. Ist Letzteres der Fall, sind Sie angehalten, bei der Polizei Anzeige zu erstatten und diese Anzeige – neben den oben aufgelisteten Dokumenten – bei der Zulassungsbehörde zur Einsicht vorzulegen.

Digitale Services der Zulassungsbehörde Landkreis Amberg-Sulzbach

Aufgrund des digitalen Services der Zulassungsstelle Landkreis Amberg-Sulzbach lässt sich eine Reihe an Angelegenheiten auch online erledigen. Konkret können Sie die Anmeldung eines Neuwagens, das Umschreiben eines Kfz, die Zulassung eines Motorrads und die Außerbetriebsetzung und anschließende Wiederzulassung online vornehmen. Sparen Sie schnell und einfach Ihre wichtige Zeit und den Weg zur Zulassungsstelle Landkreis Amberg-Sulzbach. Benötigen Sie ein neues Kfz-Kennzeichen, haben Sie die Option, dieses hier{:rel="noopener noreferrer nofollow"} zu beantragen und auch sofort zu zahlen, ohne bei der Zulassungsstelle vorstellig zu werden.

Die Anmeldung eines Fahrzeugs kann also auch simpel und kostengünstig sein! In wenigen Minuten ist der Reservierungsprozess für Ihr Kfz-Kennzeichen durchgeführt. Dank den verschlüsselten Verbindungen sind Ihre Daten in unserem Serviceportal absolut sicher. Die von uns angewandten Verfahren, entsprechen zu jeder Zeit den aktuellsten Sicherheits- und Datenschutzvorgaben.

So setzen Sie Ihr Kfz in Landkreis Amberg-Sulzbach außer Betrieb

Eine Außerbetriebnahme Ihres Kraftfahrzeugs könnte für Sie eine Lösung sein, wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verkaufen wollen, es aber trotzdem aktuell nicht nutzen. So können Sie auf simplem Wege Kosten wie auch Steuern sparen. Ausgeschlossen ist allerdings die Nutzung Ihres Fahrzeugs, während es stillgelegt ist. Abgesehen von Ihren Nummernschildern benötigen Sie zum Abmelden Ihres Kraftfahrzeugs in Landkreis Amberg-Sulzbach dieselben Dokumente, welche in der oben aufgeführten Liste zur Anmeldung benannt werden. Es ist gestattet, das Fahrzeug für eine Dauer von nicht länger als sieben Jahren außer Betrieb zu nehmen und anschließend wieder in Betrieb zu nehmen. Wenn Sie Ihr Kennzeichen für nur ein Jahr nicht nutzen möchten, können Sie es gegen eine geringe Gebühr reservieren, damit es nicht an andere vergeben wird. Die Zulassungsstelle Landkreis Amberg-Sulzbach ist zudem Ihr richtiger Ansprechpartner, wenn Sie Ihr Fahrzeug betreffs nicht länger gegebener Fahrtüchtigkeit verschrotten lassen möchten.

So können Sie in der Zulassungsstelle Landkreis Amberg-Sulzbach zahlen

Bedingt durch die Art der Dienstleistung werden unterschiedliche Beträge an Gebühren für die Bearbeitung fällig, die Ihnen der zuständige Beamte gerne nennt. In der Zulassungsstelle Landkreis Amberg-Sulzbach müssen die Zahlungen direkt abgewickelt werden. Beides, Barzahlung oder die Bezahlung mit Girokarte, sind hier möglich.


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