Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Schwandorf |
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Montag | 08.00 - 15.30 Uhr |
Dienstag | 08.00 - 15.30 Uhr |
Mittwoch | 08.00 - 15.30 Uhr |
Donnerstag | 08.00 - 15.30 Uhr |
Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Für alle Kraftfahrzeugbesitzer im Landkreis Schwandorf ist die Kfz-Zulassungsbehörde die zentrale Anlaufstelle für Dienstleistungen rund um die Zulassung und das Abmelden von Fahrzeugen. Das Straßenverkehrsamt Landkreis Schwandorf bietet nicht nur die An- und Ummeldung von Fahrzeugen an, sondern kümmert sich ebenso um die Ausstellung und Aktualisierung von Fahrzeugpapieren sowie um die Vergabe von Kennzeichen.
Besonders komfortabel für Fahrzeughalter: Die Zulassungsstelle Landkreis Schwandorf ermöglicht es, über das Internet einen Online-Termin zu vereinbaren. So erspart man sich lange Wartezeiten und kann den Behördengang effizient planen.
Das Straßenverkehrsamt Landkreis Schwandorf hält ein breites Angebot an Services bereit. Dazu gehören:
Wer sein Auto im Landkreis Schwandorf anmelden (zulassen) möchte, sei es ein Neuwagen, Importfahrzeug, Gebrauchtwagen oder Oldtimer, muss seinen Hauptwohnsitz oder Firmensitz im Landkreis haben. Die Zulassung erfolgt in der Kfz-Zulassungsstelle Landkreis Schwandorf Stadt.
Um ein Fahrzeug zuzulassen, sollten folgende Dokumente bereitgehalten werden:
Zusätzliche Dokumente, wie Kaufvertrag, Rechnung und COC-Dokumente, sind bei Importfahrzeugen erforderlich. Vollmachten, Handelsregisterauszüge oder Gewerbeanmeldungen sind bei Anmeldung durch Dritte oder juristische Personen beizufügen.
Ummeldungen von Kraftfahrzeugen werden notwendig, wenn man innerhalb des Landkreises umzieht oder von einer anderen Stadt zuzieht. Dabei muss der Hauptwohnsitz weiterhin im Landkreis Schwandorf liegen. Die gleichen Unterlagen wie bei der Anmeldung sind vorzulegen.
Für den Ersatz einer Zulassungsbescheinigung bei Verlust, Beschädigung oder Diebstahl sind der Personalausweis, die letzte Hauptuntersuchung und gegebenenfalls vorhandene Teile der Zulassungsbescheinigung erforderlich. Bei Diebstahl ist zusätzlich die polizeiliche Anzeige vorzuweisen.
Eine Stilllegung des Fahrzeugs kann in der Zulassungsbehörde Landkreis Schwandorf beantragt werden, wobei die Unterlagen für die Anmeldung auch hier benötigt werden. Die Stilllegung ist zeitlich auf maximal sieben Jahre beschränkt.
Das Straßenverkehrsamt Landkreis Schwandorf informiert über die anfallenden Gebühren, die vor Ort bar oder mit EC-Karte zu entrichten sind. Die Öffnungszeiten des Amtes sollten für die Planung des Behördenganges beachtet werden.
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