Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Jerichower Land |
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Montag | 08.30 - 12.00 Uhr |
Dienstag | 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr |
Freitag | 08.30 - 12.00 Uhr |
Die Zulassungsbehörde im Landkreis Jerichower Land ist Ihre erste Anlaufstelle, wenn es um die An- oder Ummeldung Ihres Fahrzeugs, die Beantragung von Kennzeichen und Fahrzeugpapieren oder deren Änderung und Berichtigung geht.
Für viele Anliegen besteht die Möglichkeit, vorab online einen Termin zu vereinbaren, um Wartezeiten zu minimieren. Die Öffnungszeiten sowie die Terminvergabe können online eingesehen und vereinbart werden.
Das Straßenverkehrsamt im Landkreis Jerichower Land hält eine Vielzahl an Dienstleistungen bereit, darunter:
Das Straßenverkehrsamt im Landkreis Jerichower Land steht Ihnen zur Seite, wenn Sie ein neues, importiertes, gebrauchtes Fahrzeug oder einen Oldtimer zulassen und anmelden möchten. Voraussetzung ist, dass Ihr Hauptwohnsitz oder der Sitz Ihres Unternehmens im Landkreis Jerichower Land liegt.
Um Ihr Fahrzeug im Landkreis Jerichower Land anzumelden, benötigen Sie folgende Unterlagen:
Für Fahrzeuge aus dem Ausland sind zusätzliche Dokumente erforderlich, wie Kaufvertrag und COC-Papiere.
Beim Ummelden Ihres Fahrzeugs im Landkreis Jerichower Land aufgrund eines Umzugs oder Halterwechsels gelten dieselben Anforderungen und notwendigen Dokumente wie bei der Erstanmeldung.
Bei Verlust, Beschädigung oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung unterstützt Sie das Straßenverkehrsamt im Landkreis Jerichower Land. Notwendige Dokumente sind Ihr Ausweisdokument, die Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung und ggf. eine eidesstattliche Versicherung.
Möchten Sie Ihr Fahrzeug im Landkreis Jerichower Land vorübergehend stilllegen, benötigen Sie dieselben Unterlagen wie zur Anmeldung, zusätzlich die Nummernschilder. Die Stilllegung ist bis zu einem Zeitraum von sieben Jahren möglich.
Für sämtliche Dienstleistungen der Zulassungsbehörde im Landkreis Jerichower Land wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Die Zahlung kann bar oder mit Girokarte erfolgen.
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