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Wappen Landkreis Jerichower Land Zulassungsstelle Landkreis Jerichower Land


Ortsschild Jerichower Land.Landkreis

Anschrift der Zulassungsstelle Jerichower Land

  • In der Alten Kaserne 9
    39288 Burg

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Jerichower Land

  • Telefonnummer:
    03921 / 949 -3604, -3613
  • Faxnummer:
    03921 / 949-9532
  • E-Mail-Adresse:

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Jerichower Land

Montag 08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr
Freitag 08.30 - 12.00 Uhr

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Zulassungsstelle Landkreis Jerichower Land

Zulassungsservice Landkreis Jerichower Land

Wollen Sie Ihr Kraftfahrzeug an- oder ummelden, Nummernschilder oder sonstige Kennzeichen beantragen oder Fahrzeugpapiere eintragen, ändern oder berichtigen lassen, ist die Zulassungsstelle Landkreis Jerichower Land die richtige Anlaufstelle für Sie.

Als erster Schritt besteht für diverse Angelegenheiten die Möglichkeit, die Terminbuchung hier online auszuführen.

Welche Leistungen die Zulassungsstelle Landkreis Jerichower Land im Detail bietet

Die Zulassungsstelle Landkreis Jerichower Land offeriert eine Reihe von Dienstleistungen. Eine Auflistung dieser finden Sie hier:

  • An- und Abmeldung von Fahrzeugen
  • Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
  • Eintragung, Änderung und Berichtigung
  • Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen melden
  • Ausstellung von Kfz-Papieren
  • Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II)
  • Ersterteilung Fahrerlaubnis
  • Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • Neuerteilung Fahrerlaubnis nach Entzug
  • Internationaler Führerschein
  • Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
  • Ausstellung von Ersatzdokumenten
  • Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
  • Akteneinsicht

Auto zulassen Landkreis Jerichower Land

Ihre Kfz Zulassungsstelle Landkreis Jerichower Land ist für die Anmeldung Ihres Fahrzeugs zuständig, wenn es sich um ein fabrikneues, importiertes oder gebrauchtes Kfz handelt oder Sie einen Oldtimer auf sich anmelden lassen möchten. Ganz gleich, woher Ihr Kraftfahrzeug stammt, müssen Sie als Halter Ihren Hauptwohnsitz in Landkreis Jerichower Land in Sachsen-Anhalt haben, um Ihr Fahrzeug hier zulassen zu können. Selbiges gilt für Unternehmen und sonstige Gewerbetreibende.

Unerlässliche Unterlagen zur Kfz Zulassung in Landkreis Jerichower Land

Möchten Sie Ihr Kfz in Landkreis Jerichower Land zulassen, ist es wichtig, einige unerlässliche Unterlagen herauszusuchen. Wer gut vorbereitet ist, spart sich Zeit und Mühe, einen weiteren Termin vereinbaren zu müssen. Die wichtigen Unterlagen finden Sie hier:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Möchten Sie ein Kraftfahrzeug aus dem Ausland in Landkreis Jerichower Land anmelden, benötigen Sie dazu weitere Papiere, wie den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC). Eine Vollmacht muss ausgestellt werden, sollte jemand anderes vom Fahrzeughalter zur Anmeldung des Fahrzeuges entsandt werden. Für die Anmeldung eines Kfz von einer juristischen Person, Firma oder Vereinigung muss zudem ein Handels- oder Vereinsregisterauszug und eine Gewerbeanmeldung vorgelegt werden.

Das müssen Sie beim Ummelden eines Autos in Landkreis Jerichower Land beachten

Es kann ganz verschiedene Gründe geben, aus denen Sie Ihr Auto ummelden möchten. Dies kann sein, ein Umzug innerhalb von Landkreis Jerichower Land, bei dem ggf. auch ein Halterwechsel stattgefunden hat, oder auch der Umzug aus einer anderen Stadt nach Landkreis Jerichower Land sein. Gleich wie beim Anmelden eines Autos oder Motorrads in Landkreis Jerichower Land, ist es auch beim Ummelden notwendig, dass sich Ihr Hauptwohnsitz dort befindet. Bezüglich der notwendigen Dokumente orientieren Sie sich ganz einfach an der oben angefertigten Liste zum Anmelden eines Fahrzeugs.

Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II beim Straßenverkehrsamt Landkreis Jerichower Land

Gleichermaßen wie beim An- und Ummelden Ihres Kraftfahrzeugs in Landkreis Jerichower Land (Sachsen-Anhalt) ist es auch bei der Beantragung von Ersatz der Zulassungsbescheinigung essentiell, dass sich der Hauptwohnsitz des Halters dort befindet. Vor Ihrem Termin im Straßenverkehrsamt Landkreis Jerichower Land sollten Sie die hier aufgezählten Dokumente heraussuchen und sie vor Ort bereithalten:

  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
  • eidesstattliche Versicherung
  • ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, insofern nur ein Teil ersetzt werden muss

Gründe für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung können Verlust, Beschädigung oder Diebstahl sein. Ist Letzteres der Fall, sind Sie angehalten, bei der Polizei Anzeige zu erstatten und diese Anzeige – neben den oben genannten Dokumenten – bei der Zulassungsbehörde zur Einsicht vorzulegen.

Außerbetriebsetzung eines Kraftfahrzeugs in Landkreis Jerichower Land

Beabsichtigen Sie, Ihr Fahrzeug für einen voraussehbaren Zeitraum nicht mehr zu nutzen, jedoch trotzdem nicht dazu bereit sind, es zu verkaufen, bietet sich die Alternative der Stilllegung an. Auf diese Weise können Sie Steuern und andere Kosten reduzieren und das Fahrzeug weiterhin besitzen. Während dieser Zeit ist das Fahren des Fahrzeugs allerdings nicht erlaubt. Zur Abmeldung eines Kraftfahrzeugs in der Zulassungsstelle Landkreis Jerichower Land werden Unterlagen benötigt wie zur Anmeldung. Zusätzlich benötigen Sie Ihre Nummernschilder. Eine Stilllegung Ihres Kfz darf einen Zeitrahmen von sieben Jahren nicht überschreiten. Die Zulassungsstelle Landkreis Jerichower Land ist zudem der richtige Ansprechpartner, wenn Sie Ihr Fahrzeug aufgrund von nicht länger gegebener Fahrtüchtigkeit verschrotten lassen möchten.

Das müssen Sie über die Zahlungsmöglichkeiten in der Zulassungsstelle Landkreis Jerichower Land wissen

Für die unterschiedlichen Dienstleistungen wird immer eine Bearbeitungsgebühr fällig. Die Höhe dieser nennt Ihnen selbstverständlich der zuständige Beamte. Zahlungen werden in der Zulassungsstelle Landkreis Jerichower Land direkt abgewickelt. Dazu können Sie zwischen Bargeld oder Girokarte wählen.


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