Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Starnberg |
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Montag | 07.30 - 18.00 Uhr |
Dienstag | 07.30 - 18.00 Uhr |
Mittwoch | 07.30 - 14.00 Uhr |
Donnerstag | 07.30 - 18.00 Uhr |
Freitag | 07.30 - 16.00 Uhr |
Für alle Kraftfahrzeugbesitzer in Starnberg, die ihr Fahrzeug anmelden, ummelden, Kennzeichen beantragen oder Änderungen an den Fahrzeugpapieren vornehmen möchten, ist die Zulassungsbehörde die erste Anlaufstelle. Dieser Artikel bietet Ihnen einen umfassenden Überblick über die Dienstleistungen, die von der Behörde angeboten werden.
Das Straßenverkehrsamt zeichnet sich durch ein breites Spektrum an Services aus. Hier finden Sie eine detaillierte Liste:
Um Ihr neues Fahrzeug offiziell nutzen zu dürfen, müssen Sie es bei der zulässigen Behörde anmelden und zulassen. Als Besitzer eines Neuwagens, eines Importfahrzeugs, eines Gebrauchtwagens oder eines Oldtimers müssen Sie Ihren Hauptwohnsitz in Stadt Starnberg haben, um Ihr Fahrzeug dort anmelden zu können. Dies gilt sowohl für Privatpersonen als auch für Firmen und Gewerbetreibende.
Eine sorgfältige Vorbereitung ist entscheidend, um den Zulassungsprozess reibungslos zu gestalten. Halten Sie folgende Unterlagen bereit:
Bei einem Umzug innerhalb von Starnberg oder von einer anderen Stadt nach Starnberg ist das Ummelden Ihres Fahrzeugs erforderlich. Die notwendigen Dokumente entsprechen denen der Erstanmeldung.
Sollten Sie einen Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I oder II benötigen, müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Die Stilllegung Ihres Fahrzeugs ist eine Option, um Kosten zu sparen. Die benötigten Dokumente entsprechen denen der Anmeldung, zusätzlich sind die Nummernschilder vorzulegen.
Die Gebühren variieren je nach Dienstleistung. Die Bezahlung erfolgt direkt vor Ort in das Straßenverkehrsamt, wahlweise bar oder mit EC-Karte.
Um Wartezeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich, online einen Termin beim Straßenverkehrsamt zu vereinbaren. Informationen zu den Öffnungszeiten finden Sie auf der offiziellen Website.
Kraftfahrzeugbesitzer können sich auf einen umfassenden Service der Zulassungsbehörde verlassen, der alle Belange rund um die Zulassung, Ummeldung und Stilllegung von Fahrzeugen abdeckt.
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