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Wappen Rhein-Pfalz-Kreis Zulassungsstelle Rhein-Pfalz-Kreis


Ortsschild Rhein-Pfalz-Kreis

Anschrift der Zulassungsstelle Rhein-Pfalz-Kreis

  • Europaplatz 5
    67063 Ludwigshafen/Rhein

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Rhein-Pfalz-Kreis

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Rhein-Pfalz-Kreis

Montag 7:30 Uhr - 12:30 Uhr
Dienstag 7:30 Uhr - 12:30 Uhr
Mittwoch 7:00 Uhr - 11:30 Uhr
Donnerstag 7:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 17:30 Uhr
Freitag 7:30 Uhr - 13:00 Uhr

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Dienstleistungen der Zulassungsbehörde im Rhein-Pfalz-Kreis

Für alle Fahrzeughalter im Rhein-Pfalz-Kreis bietet die Zulassungsbehörde einen umfassenden Service rund um die An- oder Ummeldung von Fahrzeugen, die Beantragung von Kennzeichen, Änderungen in den Fahrzeugpapieren und vieles mehr an.

Umfangreiche Leistungspalette auf einen Blick

Das Straßenverkehrsamt offeriert eine Vielzahl an Dienstleistungen, darunter:

  • ✅ An- und Abmeldung von Fahrzeugen
  • ✅ Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
  • ✅ Änderungen und Berichtigungen in den Fahrzeugpapieren
  • ✅ Meldung von Verlust oder Diebstahl von Kennzeichen
  • ✅ Ausstellung von Kfz-Papieren
  • ✅ Ersatz für Kennzeichen und Zulassungsbescheinigungen
  • ✅ Erst- und Neuerteilung von Fahrerlaubnissen
  • ✅ Internationaler Führerschein
  • ✅ Bewohnerparkausweise
  • ✅ Ersatzdokumente und Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen
  • ✅ Akteneinsicht

Fahrzeuganmeldung

Um Ihr Fahrzeug offiziell in Betrieb zu nehmen, müssen Sie es bei der zuständigen Zulassungsbehörde anmelden und zulassen. Für die Registrierung eines Fahrzeugs bei der Kfz-Zulassungsstelle ist es erforderlich, dass der Halter seinen Hauptwohnsitz im Rhein-Pfalz-Kreis hat. Dies gilt sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen.

Notwendige Unterlagen für die Kfz-Zulassung

Zur Anmeldung eines Fahrzeugs benötigen Sie:

  • ✅ Personalausweis oder Reisepass
  • ✅ Zulassungsbescheinigungen Teil I und II
  • ✅ Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung
  • ✅ Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • ✅ Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Für importierte Fahrzeuge sind zusätzliche Dokumente wie Kaufvertrag und EG-Konformitätserklärung notwendig.

Ummeldung eines Fahrzeugs

Bei einem Umzug innerhalb des Kreises oder einem Halterwechsel ist eine Ummeldung des Fahrzeugs an der Kfz-Zulassungsstelle notwendig. Die oben genannten Unterlagen sind hierfür erforderlich.

Ersatz der Zulassungsbescheinigung

Beim Straßenverkehrsamt können Sie einen Ersatz für verlorene, beschädigte oder gestohlene Zulassungsbescheinigungen beantragen. Bringen Sie dazu neben Ihrem Ausweisdokument auch die Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung mit.

Online-Dienstleistungen

Über das digitale Serviceportal können zahlreiche Vorgänge online abgewickelt werden. Das spart Zeit und Wege.

Stilllegung eines Fahrzeugs

Möchten Sie Ihr Fahrzeug zeitweilig stilllegen, wenden Sie sich an das Straßenverkehrsamt. Die Abmeldung erfordert dieselben Unterlagen wie die Anmeldung, zusätzlich die Nummernschilder.

Gebühren und Zahlungsmodalitäten

Für die Dienstleistungen der Kfz-Zulassungsstelle in Rhein-Pfalz-Kreis fallen Bearbeitungsgebühren an. Zahlungen können bar oder mit Girokarte geleistet werden.

Sie können bequem online einen Termin vereinbaren, indem Sie die Öffnungszeiten beachten und das System zur Terminvergabe nutzen.


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