Fahrverbot: Schon nach fünf einfachen Verstößen!

Ein Fahrverbot ist für keinen Autofahrer angenehm. So trifft dies insbesondere diejenigen, die täglich mit dem Auto zur Arbeit fahren. Wer da nicht auf den öffentlichen Nahverkehr oder ein Fahrrad umsteigen kann, hat schlechte Karten. Autofahrer müssen sich genau überlegen, wie viele kleinere Verkehrsverstöße sie sich noch leisten können, bevor ein Fahrverbot droht. Und da müssen Autofahrer seit neuestem wirklich aufpassen: Mit einem aktuellen Gerichtsurteil haben sich die Voraussetzungen für ein Fahrverbot verschärft. So hat das Oberlandesgericht Hamm in einem aktuellen Präzedenzfall folgende Entscheidung getroffen: Autofahrer müssen bereits nach fünf einfacheren Verkehrsverstößen innerhalb von drei Jahren mit einem einmonatigen Fahrverbot rechnen.

Using smartphone while driving

Für den Entzug der Fahrerlaubnis sind ab jetzt schon kleine Verstöße ausreichend.

Handy am Steuer und Geschwindigkeitsüberschreitungen

Konkret bezieht sich das Urteil auf den Verstoß eines VW-Sharan-Fahrers im September letzten Jahres. Der Fahrer aus der Stadt Bergkamen im Ruhrgebiet hatte gegen das Handy-Verbot am Steuer verstoßen. Er musste nicht nur eine Geldbuße von 100 Euro zahlen, ihm wurde zusätzlich vom Gericht ein Fahrverbot von einem Monat aufgedrückt. Begründet haben die Richter das Urteil damit, dass die Polizei den Fahrer bereits mehrmals zuvor mit dem Handy am Steuer erwischt hat. Zusätzlich beging er zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen. Der Sharan-Fahrer legte natürlich Beschwerde gegen die gerichtliche Entscheidung ein. Der Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Hamm wies diese jedoch zurück. Laut dem Richter sei nicht nur die Geldbuße, sondern auch ein Fahrverbot gerechtfertigt. Der Fahrer hätte gegenüber seinen Pflichten als Kraftfahrzeugführer sogenannte beharrliche Pflichtverletzungen begangen.

Radarkontrolle

Ab jetzt schon bei fünf kleinen Verkehrsverstößen Fahrverbot

Beharrliche Pflichtverletzungen können zum Fahrverbot führen!

Eine beharrliche Pflichtverletzung liegt vor, wenn durch wiederholte Verkehrsverstöße erkennbar ist, dass es einem Autofahrer an notwendiger Einsicht für seine Verstöße fehlt. Dabei ist die Schwere der Verstöße laut Gericht völlig unerheblich. Es reichen schon mehrere kleine Delikte aus, um auf die mangelnde Rechtstreue des Fahrers zu schließen. Dazu zählen beispielsweise kleine Geschwindigkeitsüberschreitungen oder das Fahren über Rot. Zusätzlich hätte der Sharan-Fahrer mit seinen Verstößen andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. Grund genug, ihm ein einmonatiges Fahrverbot zu erteilen. Nach dem Gerichtsurteil sollten Autofahrer also deutlich vorsichtiger mit ihren Verkehrsverstößen sein. So reichen nun bereits fünf kleinere Vergehen innerhalb von drei Jahren für einen Monat Fahrverbot aus. Trotzdem kann dies jeder Autofahrer recht einfach verhindern: Vernünftig und vorschriftsmäßig fahren!

Siehe auch  Alles was man über das E-Kennzeichen wissen muss!

 

1 thoughts on “Fahrverbot: Schon nach fünf einfachen Verstößen!

  1. vreni crettol

    Hallo

    Ich lebe in der Schweiz und möchte mich aus den überhöhten Kosten eines durch und durch korrupten Systems befreien/verabschieden. Mein Interesse: Eine PW Kennzeichen, mit dem ich nicht jedem „Ordnungshüter“ auffalle..
    Was kann ich tun? Liefert Ihr auch in die Schweiz?
    Liebe Grüsse
    vreni

    Antworten

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