Verkehrsregeln auf dem Parkplatz im Supermarkt und im Parkhaus

Gilt auf Supermarkt und Parkhaus Parkplätzen die StVO?

Im Allgemeinen gelten auf Parkplätzen von Supermärkten andere Verkehrsregeln als auf öffentlichen Straßen. An manchen Einfahrten zu Supermarkt und Parkhaus Parkplätzen befindet sich jedoch das Schild „Hier gilt die StVO“ für Kundenparkplätze. Dies bedeutet, dass Sie die üblichen Verkehrsregeln wie Geschwindigkeitsbegrenzungen, Vorfahrtsregeln und Fahrtrichtungen auch auf dem Parkplatz einhalten müssen, insofern entsprechende Schilder vorhanden sind.

Verkehrsregeln auf dem Parkplatz im Supermarkt

Dennoch gibt es einige Sonderfälle, die Sie beachten müssen. Die Fahrspuren auf Parkplätzen dienen lediglich zur Aufteilung der Parkflächen und nicht dem fließenden Verkehr. Sie geben keine Fahrtrichtung vor und kennzeichnen keine Vorfahrtstraßen. Die Fahrspuren dienen ausschließlich als Empfehlung für die Fahrtrichtung. Das Schild „Hier gilt die StVO“ an der Einfahrt zum Supermarkt-Parkplatz als öffentlicher Parkplatz mit StVO bedeutet also, dass die Regeln uneingeschränkt nur auf Paragraf 1 der StVO, der allgemeinen Verhaltensregel im Straßenverkehr, bezogen werden.

Auch ein Supermarkt Parkplatz mit StVO befindet sich im Regelfall in privatem Besitz, sodass der Eigentümer eigene Regeln aufstellen kann, solange diese mit der StVO vereinbar sind. Diese Regeln müssen jedoch durch Verkehrsschilder oder Hinweise kenntlich gemacht werden. Die Verkehrsregeln auf einem Supermarkt Parkplatz können sich daher zum nächsten Parkplatz eines Supermarktes unterscheiden. Achten Sie in jedem Fall auf die konkreten Beschilderungen und befolgen diese, um mögliche Bußgelder zu vermeiden.

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Die Verkehrsregeln auf dem Supermarkt und Parkhaus Parkplatz in Bezug auf rechts vor links

Die Vorfahrtsregel „rechts vor links“ findet keine Anwendung in Fahrgassen. Auch wenn der Betreiber des Parkplatzes darauf hinweist, dass die Straßenverkehrsordnung gilt, gilt die standardmäßige „rechts vor links“-Regel nicht auf den Fahrgassen, die ausschließlich der Parkplatzsuche dienen. Dies wurde in einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt festgestellt. Die „rechts vor links“-Regel gilt stattdessen nur auf den Fahrspuren, die eindeutig einen Straßencharakter haben, beispielsweise auf breiteren Zufahrts- und Ausfahrtsstraßen des Parkplatzes.

Verkehrsregeln Parkhaus

In den übrigen Fahrgassen, die von Parkplätzen begrenzt sind und offensichtlich nicht für den fließenden Verkehr vorgesehen sind, gilt das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme gemäß Paragraf 1 Absatz 1 und 2 der Straßenverkehrsordnung. Beim Einfahren von einer Parkfläche auf eine Fahrspur oder beim Überfahren markierter Parkflächen gilt daher nicht automatisch die Vorfahrtsregel „rechts vor links“.

Es ist wichtig, dass Sie aufgrund der ständig wechselnden Verkehrssituationen auf dem Parkplatz langsam fahren und jederzeit bremsbereit sind. Andreas Schmidt, Leiter Fahrerlaubniswesen bei der Expertenorganisation Dekra, betont, dass der Vorrangberechtigte nicht darauf vertrauen kann, dass die Regel „rechts vor links“ beachtet wird. Im Zweifelsfall müssen sich mit dem anderen Fahrer verständigen.

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Ein Verkehrsunfall auf einem Parkplatz zeigt, wie wichtig es ist, die Verkehrsregeln auf dem Parkplatz im Supermarkt und im Parkhaus exakt zu beachten und vorausschauend zu fahren.

Im konkreten Fall kam es zu einer Kollision zwischen zwei Autofahrern an der Kreuzung zweier kleinerer Parkgassen. Im Anschluss stritten sie über Fragen der Schadensersatzansprüche. Einer der Beteiligten berief sich darauf, dass sein Vorfahrtrecht von dem anderen Fahrer missachtet wurde. Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied jedoch anders. Nach dem Urteil müssen sich die Fahrer den entstandenen Schaden nun genau teilen, da ihr Beitrag zu dem Unfall als „gleichgewichtig“ angesehen wird.

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