Dashcam im Auto doch erlaubt

Dashcams sind erlaubt

Amtsgericht entscheidet: Dashcam nun doch erlaubt

Dashcams filmen den Straßenverkehr und ab und auch mal einen Verkehrsrowdy. Das Amtsgericht sieht das zwar kritisch, erlaubt die kleinen Kameras jedoch in Ausnahmefällen.

Hilfe bei Verkehrsunfällen: Die Dashcam ist nun doch erlaubt

Die Cashcam, so der Name einer Minicam, die vorne am Fahrzeug angebracht ist und den Staßenverkehr filmt, ist nun doch erlaubt. Das hat das Nienburger Landgericht erstmals entschieden. Der Fall: Ein Verkehrsteilnehmer wurde von einem anderen Fahrer ausgebremst und beschimpft, weil er angeblich falsch gefahren sei. Nach der Sichtung der Aufnahmen war schnell klar, dass der Verkehrsteilnehmer falsch gelegen und den Straßenverkehr fahrlässig gefährdet hat. Das brachte ihm eine Bewährungsstrafe von acht Monaten und einen zehnmonatigen Führerscheinentzug ein.

Wundermittel Dashcam: In diesen Fällen ist die Mini-Kamera zulässig

Dashcam im Auto

Erlaubt oder nicht? Diese Frage wurde im den vergangenen Monaten häufig gestellt, wenn es um die Dashcam ging. Mittlerweile steht fest: Die Aufnahmen aus der Mini-Kamera können gerichtlich verwertet werden, wenn die Dashcam aus einem bestimmten Anlass angemacht wurde. Das ist beispielsweise der Fall, wenn – wie in erwähntem Beispiel – ein Fahrer einen anderen Fahrer ausbremst. Dann ist ein Knopfdruck auf den Startknopf erlaubt. Anders sieht es aus, wenn komplette Fahrten und fremde Personen gefilmt werden. Dann ist das Material vor Gericht nicht zulässig, da die Persönlichkeitsrechte der gefilmten Personen verletzt werden.
In anderen Ländern wird der Einsatz von Dashcams lockerer gesehen. In Russland beispielsweise, findet sich an beinahe jedem Fahrzeug eine kleine Kamera. Die Gerichte erkennen die Aufnahmen an und zeigen sich auch kulant, wenn fremde Personen auf den Aufnahmen zu sehen sind. In Deutschland ist das zwar noch nicht der Fall, doch das Urteil aus Nienburg ist für Verkehrsteilnehmer bereits ein Schritt in die richtige Richtung.

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Fazit: Dashcams sind erlaubt

Dashcams sind vor Gericht zugelassen. Vorausgesetzt, sie werden zu einem bestimmten Zweck angeschaltet und danach wieder deaktiviert. Für Autofahrer bedeutet das allerdings nicht, dass die praktische Mini-Kamera immer eine Lösung ist. Die Amtsgerichte entscheiden nach wie vor von Fall zu Fall und sind nicht gezwungen, eine Dashcam als Beweismittel anzuerkennen. Deshalb: Im Zweifelsfall die Polizei einschalten. Die kann bei Bedarf auch direkt die Aufnahmen sichern und weitere Schritte einleiten.

1 thoughts on “Dashcam im Auto doch erlaubt

  1. Thomas Reinhard

    Was Auto Gadgets betrifft, bin ich ein echter Fan und insbesondere die Entwicklung der Dashcams beobachte ich mit besonderem Interesse. Auch hinsichtlich autonomen Fahren sehe ich hier noch großes bislang umausgeschöpftes Potential. Eine sinnvolle Innovation bahnt sich in der Regel seinen Weg.

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