Handel mit Kfz-Terminen in Berlin

Ein gelbes Ortseingangsschild mit freundlicher Willkommens - Begrüßung

Blühender Schwarzmarkthandel wegen Personalmangel!

Unter dieser Headline lässt sich die Situation plakativ beschreiben, die an den Kfz-Zulassungsstellen in der Bundeshauptstadt herrscht. Um mit einem Kraftfahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, muss es an- oder auch umgemeldet werden. Das macht einen Behördengang notwendig; und zwar auch dann, wenn die Terminreservierung vorab online im Internet möglich ist. Die virtuelle und auch praktische Warteschlange ist lang, in Berlin sogar sehr lang. Bis zur Terminvergabe vergehen durchschnittlich mindestens zwei bis drei Wochen.

Diese Situation wird zu einem schier unlösbaren Problem für diejenigen, die zum ersten Mal damit konfrontiert werden; aber auch besonders für Gewerbetreibende, Selbstständige oder Unternehmer, die aus beruflichen Gründen dringend einen zeitnahen Termin brauchen. Dem Käufer eines fabrikneuen Autos im mittleren bis hohen fünfstelligen Eurobereich kann der Vertragshändler kaum klar machen, dass der noch knapp einen Monat warten muss, bis er sein gekauftes Auto mitnehmen kann, das schon vor der Tür steht.

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Doch es geht auch anders; und zwar ganz legal, also ohne Straftat und ohne Bußgeld. Rund um die Berliner Kfz-Zulassungsstellen hat sich ein Schattengewerbe entwickelt. Es ist der Handel mit Kfz-Terminen. Diese buchstäblichen Schwarzhändler buchen online eine beliebige Anzahl von Kfz-Terminen. Dazu werden fiktive Namen sowie E-Mailadressen in das Dateisystem der Behörde für die kommenden Tage und Wochen eingegeben. Änderungen zu diesen Daten sind ebenfalls online möglich, und zwar bis exakt eine Minute vor 0.00 Uhr des Tages, für den der Termin bestätigt worden ist. Deadline ist also um 23.59 Uhr.

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Handel mit Kfz-Terminen in Berlin

Bis dahin haben die „Terminhändler“ die gebuchten Termine für einen zwei- oder auch dreistelligen Eurobetrag an terminsuchende Kfz-Halter verkauft. Die bezahlen in bar und verlassen sich darauf, dass ihr „Terminhändler“ seine Zusage hält, indem er den fiktiven in einen realen Termin umändert. Kontrollierbar ist das ebenfalls online bis um 23.59 Uhr. Wenn der Termin auch noch um 01.01 Uhr so eingegeben ist, dann weiß der Kfz-Halter, dass er für heute einen bestätigten Termin zur Kfz-An-/Ummeldung hat und nicht länger zu warten braucht.

Der Preis für diesen Terminhandel bestimmt sich durch die Notwendigkeit und Dringlichkeit des Termins.

Je kurzfristiger Termine gefragt sind, umso teurer sind sie. Hier hat jeder „Terminhändler“ seinen eigenen Preis, wobei sich rund um die Kfz-Zulassung in Berlin ein durchgängiges Preisniveau entwickelt hat. Es schwankt zwischen zwanzig oder dreißig Euro für einen längerfristigen, bis hin zu hundertfünfzig Euro für einen 24h-Termin. Je weiter im Voraus der Termin gekauft wird, umso größer muss das Vertrauen in die Ehrlichkeit des Terminverkäufers sein, dass der den Termin nicht mehrfach verkauft.

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Diese Situation konnte sich nur durch den chronischen Personalmangel bei den Berliner Kfz-Zulassungsstellen entwickeln. Aus juristischer Sicht ist dieser „Terminhandel“ kein ahndungswürdiger Tatbestand nach dem Strafgesetzbuch, dem StGB. Die Ursache liegt beim Berliner Senat, der jedoch von dem Begriff Schuld nichts hören möchte. Für ihn ist die Situation eben so, wie sie ist. Dennoch sollen auf absehbare Zeit sowohl die personellen als auch die organisatorischen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, um diesen Schattenmarkt auszutrocknen. Zu den wirksamen Maßnahmen gehört es, dass die einmal online eingegebenen Terminreservierungen bei jeglicher Änderung verfallen.

Etwas lax gesagt: Wer aus der Reihe tanzt, der muss sich wieder hinten anstellen.

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