Eine ungewöhnliche Weihnachtsgeschichte: 3 Luxusfahrzeuge mit dem gleichen Kennzeichen unterwegs!

Am Vorabend zum heiligen Abend war einiges los auf unseren Straßen. Doch eine Geschichte ist besonders spannend. Quasi eine vorweihnachtliche Geschichte ohne Happy End. Polizisten aus Rheinfeld (Freiburg) haben auf der B 316 nicht nur doppelt, sondern gleich dreifach gesehen. Jedoch hatten die Polizisten nicht schon einen Absacker getrunken, sondern einen besonders wachen Blick für Kennzeichen. Gegen 21:19 Uhr – es war also schon dunkel, fuhren drei recht hochwertige Fahrzeuge durch Rheinfelden. Soweit nichts ungewöhnliches, allerdings hatten der Porsche Cayenne, der Audi Q5 und der BMW M5 jeweils ein Kennzeichen mit der gleichen Ziffern und Nummern. In Inzlingen wurden die drei Fahrzeugen angehalten und einer Verkehrskontrolle unterzogen, dabei stellte sich nachfolgender Sachverhalt heraus:

An allen drei Fahrzeugen waren Kennzeichen mit der gleichen Zulassungsnummer aus Frankreich angebracht. Die Fahrzeuge waren also nicht richtig zugelassen und demensprechend liegt ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vor, welches den Tatbestand einer Straftat darstellt. Die drei Fahrer (französiche Staatsangehörigkeit) wollten die Fahrzeuge aus der Schweiz nach Deutschland einführen, ohne diese zu versteuern. Auch das kam im Rahmen von weiteren Gesprächen mit den drei Fahrern heraus. Das war aber noch längst nicht alles, denn zwei Fahrer hatten noch nicht einmal einen Führerschein. Nun, was tut man in dem Fall? Die Polizeistreife hat sich Unterstützung von den Kollegen vom Zoll geholt. Die Luxusfahrzeuge wurden von Amts wegen beschlagnahmt und zur Verwahrungsstelle abgeschleppt. Die drei Fahrzeugführer, nennen wir sie einfach mal Kaspar, Melchior und Balthasar mit ihren drei Geschenken, mussten zunächst erst einmal eine vierstellige Summe an den Zoll nachbezahlen. Nun folgen noch Strafanzeigen wegen dem Fahren ohne Versicherungsschutz und natürlich Strafanzeigen wegen der Fahrt ohne Führerschein. Man darf davon ausgehen, dass für die drei den Voraben zur heiligen Nacht 2017 so schnell nicht vergessen werden.

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Doch was ist denn dieses Pflichtversicherungsgesetz? In vielen europäischen Ländern und somit auch in Deutschland ist man verpflichtet sein Fahrzeug mit einer Haftpflichtversicherung anzumelden. Ohne diese darf das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen gefahren werden. Ohne Haftpflichtversicherung bekommt man auch keine Kennzeichen und bezahlt man die Haftpflichtversicherung nicht droht eine Zwangsabmeldung. Warum sich Kaspar, Melchior und Balthasar Luxusfahrzeuge in der Schweiz kaufen können aber am „falschen Ende“ sparen, werden wir in dieser (leider wahren) Geschichte leider nicht mehr erfahren.

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