Fahrer von Elektrowagen dürfen sich freuen: Demnächst erscheint das neue E-Kennzeichen. Das Nummernschild wird exklusiv für Fahrzeuge mit elektronischem Antrieb verfügbar sein. Die Einführung des Kennzeichens geht mit der geplanten deutschlandweiten Verbreitung von Elektrowagen einher. Nach Plänen der Bundesregierung sollen bis zum Jahr 2020 etwa eine Million Elektroautos auf deutschen Straßen rollen. Für das ehrgeizige Ziel fördert der Staat Elektroautos bereits heute mit umfangreichen Vergünstigungen. Kommunen dürfen beispielsweise seit diesem Jahr Parkplätze ausschließlich für Elektroautos bereitstellen.
Neues „E“-Kennzeichen als Nachweis für Vergünstigungen
Sicherlich lässt sich darüber streiten, ob die Einführung eines neuen Autokennzeichens sinnvoll ist. Schließlich müssen Autobesitzer, die schon heute batteriebetrieben fahren, extra ein neues Nummernschild beantragen. Neben zusätzlichen Kosten ist das geliebte Wunschkennzeichen dann vielleicht schon vergeben. Trotzdem ist die Einführung eines neuen Nummernschilds notwendig und lohnt sich auch für derzeitige Elektrowagen-Besitzer. Denn: Es ist nicht auf Anhieb erkennbar, ob ein Wagen mit Elektromotor fährt. Zusätzlich unterscheidet sich bei einigen Fahrzeugen die Variante mit Elektro- oder Verbrennungsmotor äußerlich nicht. Damit aber nicht jeder Wagen einfach Parkplätze für Elektroautos nutzt, ist eine entsprechende Kennzeichnung nötig. Die Einführung des E-Kennzeichens macht also eindeutig Sinn und zeigt, dass ein Fahrer die erforderliche Berechtigung besitzt.
Großes E für Elektro-Antrieb
Die Vergünstigungen für Elektroautos werden sich auf den direkten Straßenverkehr auswirken. So dürfen Kommunen bereits seit diesem Jahr Busspuren und Zufahrtsbeschränkungen für Fahrzeuge mit Elektromotoren freigeben. Damit aber nicht jeder Fahrer mit Verbrennungsmotor heimlich Busspuren benutzt, ist eine leicht ersichtliche Kennzeichnung nötig. Insbesondere Ordnungshütern hilft das E-Kennzeichen, Elektrofahrzeuge korrekt zuzuordnen. Wer ohne das richtige Nummernschild Busspuren oder Zufahrten nutzt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Das E-Kennzeichen unterscheidet sich eigentlich nicht großartig von bisherigen Schildern. Das Erkennungsmerkmal ist der zusätzliche Großbuchstabe E am Ende des Schildes. Dieser von Verkehrsminister Dobrindt als „echter Erkennungseffekt“ betitelter Nummernzusatz schließt Verwechselungen im Vorfeld aus. Das E-Kennzeichen dürfen alle Fahrzeuge mit Elektromotor sowie alle Hybridfahrzeuge mit einer elektrischen Reichweite von mindestens 40 Kilometern tragen.
Zusätzliche Vergünstigungen in Aussicht
Die Bundesregierung plant noch weitere Vergünstigungen: So sollen Elektrowagen etwa vollständig von der Kfz-Steuer befreit werden. Die im nächsten Jahr kommende Pkw-Maut soll ebenfalls für Elektrofahrzeuge entfallen. Autofahrer sollten schon heute abwägen, ob sich der Kauf eines Elektroautos lohnt. Der Sprit aus der Dose ist schließlich bei Weitem günstiger als fossile Brennstoffe und obendrein umweltfreundlicher. Auch die Wartung der Elektromotoren ist mit weitaus geringeren Kosten verbunden. Trotzdem hat das Ganze auch Nachteile: Die Speicherkapazität der Motorbatterien ist auf dem heutigen technischen Stand noch sehr gering. Wer ein Elektroauto fahren möchte, muss den Wagen ständig an den wenigen Stromtankstellen aufladen. Mit der geplanten Ausweitung des Stromtankstellen-Netzes will der Staat hier jedoch Abhilfe schaffen. Auch die technische Entwicklung wird bezüglich der Speicherkapazität in den nächsten Jahren deutlich voranschreiten.
Zulassung des E-Kennzeichens
Wann genau das neue E-Kennzeichen eingeführt wird, ist noch unklar. Zugelassen wird das Nummernschild wie alle anderen auch bei der örtlichen Zulassungsstelle. Wer sich den stressigen Weg zur Behörde sparen will, kann GUTSCHILD beauftragen: Hier wird die Zulassung des neuen E-Kennzeichens schnell und kostengünstig übernommen.
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