S-Pedelecs müssen auch ein Versicherungskennzeichen haben

Bis zu 45 km/h werden sie schnell und das ohne großen Kraftaufwand – die Rede ist von sogenannten S-Pedelecs, besonders schnellen E-Bikes. Die Fahrräder mit dem ganz besonderen Rückenwind sind immer mehr auf dem Vormarsch. Sie verkürzen die Zeit zur Arbeit erheblich und glänzen mit bis zu 150 km Reichweite auch auf der längsten Wochenendtour. Nicht nur aufgrund der beachtlichen Höchstgeschwindigkeit müssen Halter des immer beliebter werdenden Fortbewegungsmittels jedoch auch einige Dinge beachten.

S-Pedelecs

Helmpflicht ja oder nein?

Noch sind längst nicht alle rechtlichen Fragen rund um die motorbetriebenen Räder eindeutig geklärt. Zu den strittigsten Themen gehört die Frage, ob und wie ihre Fahrer den eigenen Kopf schützen müssen. Weniger helmbegeisterte Menschen können zunächst aufatmen: Eine generelle Helmpflicht ist für Fahrer eines S-Pedelecs bisher nicht gesetzlich verankert. Die Entscheidung darüber, was ein angemessener Kopfschutz ist, überlässt man ohne feste Vorgaben den Fahrern wie auch der Industrie.
Auch bezüglich der Radwegsnutzung existieren noch keine wirklich zufriedenstellenden Fakten. Im Gegensatz zu ihren muskelbetriebenen Geschwistern dürfen die schnellen E-Bikes nicht auf einem gekennzeichneten Radweg fahren. Das gilt auch für Feld- und Waldwege sowie Freigabeschilder für Einbahnstraßen.

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Rein rechtlich eher ein Mofa

Dafür darf das Luxus-E-Bike auf allen Straßen bewegt werden, die auch ein Mofa oder ein kleiner Roller passieren darf, denn offiziell kommt das S-Pedelec diesen beiden Kategorien als Motorkraftrad am nächsten. Zu den freigegebenen Straßen gehört daher alles, was sich nicht Autobahn oder Kraftfahrstraße nennt: Neben innerstädtischen Straßen darf der Luxusflitzer auch auf Landstraßen und den meisten Bundesstraßen fahren.
Ähnlich zu der Regelung bei Kraftfahrzeugen wird das Fahren des S-Pedelecs unter Alkoholeinfluss gehandhabt: Wer sich mit mehr als 0,5 Promille erwischen lässt, muss seinen Führerschein abgeben.

Auch S-Pedelecs müssen ein Versicherungskennzeichen haben

S-Pedelecs müssen auch ein Versicherungskennzeichen haben

Aufgrund der Kategorisierung als Motorkraftrad besteht für das S-Pedelec generell eine Versicherungskennzeichenpflicht. Fahrer der flotten E-Bikes müssen eine private Haftpflicht-Versicherung abschließen. Sie bürgt bei einem Unfall mit dem S-Pedelec für den Schaden. Fehlt hingegen das Mofakennzeichen, so verstößt der Inhaber gegen das Pflichtversicherungsgesetz, was mit zwei Punkten in Flensburg saftig bestraft wird.

Auch der Geldbeutel muss mitspielen

Mit etwa 2.500-3.500 Euro für ein anständiges S-Pedelec sind die Luxusräder etwa anderthalb Mal so teuer wie ihre langsameren, aber ebenfalls elektronischen Verwandten. Doch beim Anschaffungspreis allein bleibt es nicht. So kommen bereits gleich nach dem Kauf noch einige Euro für das vorgeschriebene Kennzeichen hinzu.

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Durch das motorbetriebene Fahrrad entstehen neben den üblichen und durch die Elektronik bereits leicht erhöhten Reparaturkosten für einen Drahtesel noch weitere laufende Kosten, die im ersten Moment von vielen vergessen werden: Die private Haftpflicht-Versicherung schlägt regelmäßig mit ein paar Euros zu Buche. Aufgrund des hohen Kaufpreises empfiehlt sich für jedes Pedelec und S-Pedelec zudem eine Diebstahlversicherung. Daher bleiben die schnellen E-Bikes eher ein Fortbewegungsmittel für den größeren Geldbeutel.

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