Kennzeichen für das Fahrrad

Fahrräder gehören zu den Fortbewegungsmitteln, die viele Menschen in Deutschland jeden Tag gerne nutzen: Mal fahren sie damit umweltfreundlich zur Arbeit, mal unternehmen sie schöne Radtouren oder nutzen es für sportliche Aktivitäten. Es gehört jedoch leider auch zum Alltag, dass immer noch viele Fahrräder geklaut werden. Besonders ärgerlich ist es für die Rad-Eigentümer, wenn der Lieblings-Drahtesel neu und teuer war.

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Wer in Brühl oder Hürth amtlich angemeldet ist und sein Fahrrad extra schützen lassen möchte, kann einen Service der Polizei NRW in Anspruch nehmen: Ein von der Polizeistelle dieser Kreise ausgestelltes Fahrrad-Kennzeichen soll das gemeldete Rad besser vor Diebstahl schützen.

Wie bekommen Sie ein solches Kennzeichen und wie funktioniert das genau?

Für die Anmeldung des Fahrrads benötigt die Polizeistelle, die diesen Service in Brühl und Hürth anbieten, einige Daten wie zum Beispiel die Personalien des Besitzers sowie einen Eigentumsnachweis für das Fahrrad. Diese Daten werden in der Fahrradhalter-Datei der Kreispolizeibehörde Rhein-Erft gespeichert. Änderungen der personenbezogenen Daten sollten jedoch mitgeteilt werden. Auch wenn Sie das Rad später verschenken oder verkaufen möchten, sollten Sie dies der zuständigen Polizeistelle mitteilen. Minderjährige benötigen zudem die schriftliche Einwilligung eines Elternteils, falls sie sich dafür entscheiden. Ein Erfassungsbogen mit den auszufüllenden Daten steht auch im Internet zur Verfügung. Nachdem die Daten aufgenommen und gespeichert werden, wird das Fahrradkennzeichen in Form eines Aufklebers ausgestellt. Dieser wird an den Fahrradrahmen angebracht. Versucht der Dieb diesen unsachgemäß zu entfernen, hinterlässt er Spuren, also Kratzer am Rahmen. Diese „Spuren“ können dann von der Polizei leichter erkannt werden. So steigen die Chancen, das Diebesgut schnell als solches zu identifizieren.

Siehe auch  Saisonkennzeichen: Alle Infos im Überblick

Selbst ein Fahrradkennzeichen kann keine absolute Sicherheit vor einem möglichen Diebstahl gewährleisten. Vielmehr soll diese Schutzmaßnahme abschreckend für die Diebe wirken und grundsätzlich dafür beitragen, dass die Gesamtkriminalität bei Fahrraddiebstählen reduziert wird. Da die Städte Hürth und Brühl besonders stark davon betroffen sind, handelt es hierbei um ein Pilotprojekt der Polizei NRW, das nur in diesen zwei Kreisen angeboten wird. Dieser Service ist für die Bürger kostenlos und findet zu bestimmten Terminen statt. Während der Servicezeiten ist es nicht notwendig, vorab einen Termin zu vereinbaren.

Ob Sie Ihr Fahrrad mit Kennzeichen versehen wollen oder nicht, bleibt eine individuelle Entscheidung.

Jedoch gibt es Aktivitäten, die eher ein Muss sind, wenn Sie mit dem Fahrrad unterwegs sind. Nehmen Sie zum Beispiel Ihr Fahrrad auf Reisen mit und transportieren dieses auf einem so genannten Heckträger, muss dieser Halter mit dem amtlichen Kfz-Kennzeichen, das sichtbar angebracht ist, ausgestattet sein. So sind Sie bestens gewappnet für Ihren Fahrradurlaub. Wo und wie Sie ein so genanntes Folgeschild für Fahrrad- oder Heckträger bekommen können, finden Sie unter dem folgenden Link:
http://www.gutschild.de/standard-kennzeichen-fuer-ihren-fahrradtraeger.html

Siehe auch  Verbotene Kennzeichen in Deutschland – nationalsozialistische Kürzel nicht erlaubt

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