BE Wunschkennzeichen für Beckum reservieren

Ab sofort dürfen sich alle Autofahrer in Beckum freuen: Das BE-Kennzeichen wird wieder eingeführt. Die politische Mehrheit zeichnet sich nicht nur in Beckum, sondern ebenfalls auf Kreisebene ab. Die endgültige Entscheidung fällt am 04. April 2014 im Kreistag. Jedoch müssen sich die Autofahrer danach noch vier bis sechs Wochen gedulden. So lange dauert es, bis das Straßenverkehrsamt mit der Ausgabe der BE-Wunschkennzeichen beginnen kann. Der Grund: Nach der Kreistagsentscheidung muss ebenfalls das Bundesverkehrsministerium in Berlin zustimmen. Dies wird frühestens Anfang Mai erwartet.

Beckum

Jedoch ist der Andrang bei den Zulassungsstellen schon jetzt groß. Viele Autofahrer haben in den letzten Wochen bereits nachgefragt, ob eine Reservierung der BE-Wunschkennzeichen möglich sei. Dieser Bitte wird durch die Kreisverwaltung gerne stattgegeben. Jedoch muss auch bedacht werden, dass die Reservierungen lediglich für den Fall gültig sind, dass das BE-Kennzeichen auch tatsächlich eingeführt wird.

Für die Reservierung hat die Kreisverwaltung bereits mehr als eine Million BE-Kennzeichenkombinationen zur Verfügung gestellt. Es wird darum gebeten, die Reservierungen möglichst nur über die Internetseite der Zulassungsstelle Beckum vorzunehmen. Die Reservierungen können in Ausnahmefällen jedoch auch telefonisch oder schriftlich entgegengenommen werden. Für die Reservierung der Wunschkennzeichen wird eine Verwaltungsgebühr von 12,80 Euro fällig, die nur dann zahlbar ist, wenn tatsächlich die Umkennzeichnung oder Anmeldung des Fahrzeugs durchgeführt wird. Die Reservierung behält vorerst bis zum 30. August 2014 ihre Gültigkeit. Auf ein bestimmtes Wunschkennzeichen kann kein Rechtsanspruch erhoben werden.

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Wenn im Kreis Warendorf das BE-Wunschkennzeichen wieder eingeführt ist, haben alle Fahrzeughalter grundsätzlich die Wahl zwischen einem WAF- oder BE-Kennzeichen. Zusätzliche Kosten entstehen nicht. Soll ein angemeldetes Fahrzeug ein neues Kennzeichen erhalten, dann sind allerdings 26,30 Euro zu zahlen. Hier greift die Gebührenverordnung des Landes. Weiterhin werden Gebühren fällig, wenn eine ganz bestimmte Kombination gewünscht wird sowie für die neuen Kennzeichenschilder. Wenn der neue Eintrag dazu führt, dass der Fahrzeugbrief neu ausgestellt werden muss, dann sind auch diese Kosten durch den Fahrzeughalter zu entrichten.

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