Kfz-Erbe. Was ist zu tun?

Der Tod eines geliebten Menschen bringt nicht nur Trauer mit sich, sondern auch einige bürokratische Hürden. Hinterlässt der Verstorbene ein Auto, haben die Erben eine zügige Informationspflicht zu erbringen.

kfz-erbe

Ein plötzlicher Todesfall

Der Tod kommt nicht immer vorangemeldet – wenn ein Mensch plötzlich von uns geht, überwiegt zuerst die Trauer. Dennoch muss sich der Hinterbliebene mit diversen Formalitäten auseinandersetzen. Unter anderem mit dem Auto des Verstorbenen. Ist das Auto ein Erbstück, muss vor der ersten Fahrt die Versicherung sowie die Anmeldestelle kontaktiert werden. Viele Hinterbliebene sehen in der Ummeldung des Fahrzeuges keine Eile. Dennoch raten Versicherungsexperten dazu, dass sich die Hinterbliebenen relativ schnell um das Auto des Verstorbenen kümmern. Das bedeutet, der Hinterbliebene muss so schnell wie möglich die KFZ-Versicherung über den Tod des Autobesitzers in Kenntnis setzen. Der Versicherungsschutz bleibt zwar – auch im Todesfall – bestehen, dennoch ändert sich bei der Übernahme des Fahrzeuges durch den Erben nicht nur der Fahrzeugbesitzer, sondern auch der Betrag der Versicherung.

Opa hinterlässt sein Auto – was hat der Erbe nun zu befolgen?

Für die Versicherung zählt natürlich der Rabatt. Ein Fahranfänger, der gerade Opas Auto erbt, erhält nicht wie der Großvater 30 Prozent Rabatt. Oftmals ist sogar ein Nachweis über die Fahrerfahrung erforderlich. Eine außerordentliche Kündigung gibt es im Todesfall nicht. Der Erbe übernimmt sozusagen die Versicherung des Fahrzeuges. Eine außerordentliche Kündigung ist nur dann möglich, wenn der Erbe das Fahrzeug verkauft. Ein Unterschied besteht dennoch: Läuft eine Teilkaso- oder Vollkaskoversicherung, ist diese auf Grund des Todesfalls jederzeit zu beenden. Das liegt daran, da diese Versicherungsform keine gesetzliche Pflichtversicherung – wie etwa die Haftpflichtversicherung – darstellt.

Siehe auch  B-Wunschkennzeichen

Ein Todesfall erfüllt keine Voraussetzung der außerordentlichen Kündigung der Versicherung

Verkauft der Erbe das Auto, hat der Käufer alle Rechten und Pflichten. Das bedeutet, dass der Käufer erstmals die Versicherung übernimmt. Der Käufer hat nach dem Kauf des Fahrzeuges ein Monat Zeit, um gegebenenfalls die Versicherung zu ändern oder zu kündigen. Viele Versicherungsgesellschaften locken mit günstigeren Verträgen und Angeboten, damit der Käufer dem Unternehmen erhalten bleibt. Eine Kündigung der Pflichtversicherung ist nur dann möglich, wenn der Käufer die einmonatige Frist einhält und nachweist, dass er bereits bei einer anderen Versicherungsgesellschaft die Pflichtversicherung hat. Hat der Erbe kein Interesse am Verkauf des Fahrzeuges und will Opas Autos selbst nutzen, ist der erste Schritt zur KFZ-Zulassungsstelle. Dort hat der Erbe die Möglichkeit, dass er das Fahrzeug auf seinen Namen ummeldet. Unterlässt der Erbe dieses Vorgehen, verstößt er gegen die Mitteilungspflicht.

Bis 12.000 Euro entfällt keine Steuer auf das geerbte Fahrzeug

Der Wechsel des Halters muss unverzüglich erfolgen. Ist das nicht der Fall, begeht der Erbe eine Ordnungswidrigkeit. Die Geldstrafe beträgt für diese Nachlässigkeit 15 Euro. Für eine Ummeldung ist kein Erbschein notwendig. Jedoch benötigt der Erbe eine Versicherungsbestätigung. Grundsätzlich reicht die eVB-Nummer (siebenstellig) als Nachweis, dass eine aktuelle Haftpflichtversicherung auf den Halter registriert ist. Das bedeutet – der Erbe muss die Versicherung kontaktieren. Im Endeffekt führt kein Weg daran vorbei, dass die Versicherung über die eingetretenen Umstände kontaktiert wird. Wer Angst hat, dass ein geerbtes Auto Pflichten mit sich bringt, kann beruhigt sein. Liegt der Wert des Fahrzeuges unter 12.000 Euro, entfällt auch eine Steuerabgabe. Das bedeutet, dass der Erbe auch keine finanziellen Nachteile erleidet. Vor allem bei geerbten Autos ist es selten, dass der Fahrzeugwert 12.000 Euro übersteigt.

Siehe auch  Kfz-Kennzeichen verloren oder gestohlen




8 thoughts on “Kfz-Erbe. Was ist zu tun?

  1. Peter Scherghuber

    Ich habe von meiner Lebensgefährtin vor 2 Tagen (Leider nach Ihren Tod) im Testament erfahren, dass ich Ihr Auto erbe.
    Bin nicht im Versicherungsvertrag eingetragen. Ich wollte das Auto zu mir bringen da ich etwa 120km weg wohne.
    Der Bestattungsunternehmer erklärte mir, dass ich das nicht bewegen darf, da es zum Zeitpunkt des Todes
    nicht mehr versichert ist und ich das Auto nicht bewegen darf.

    Ich möchte dieses Auto nur zum Transport meines Eigentums benutzen und dann bei mir zu
    Hause aus mentalen Gründen verkaufen.
    Stimmt dies alles?

    MFG
    Peter Scherghuber

    Antworten
  2. Helga

    Da der Wagen vom Opa ein Oldtimer ist, hat sich der Sohn fürs Erbe entschieden!: Außerdem haben die beiden, der Vati und mein Sohn, zusammen viel Zeit daran bei der Reparatur verbracht. Gespannt warte ich auf den Tag, Vatis Wagen in unserer Garage wiederzusehen. Wie hoch der Wert vom Fahrzeug wird, hier bleibe ich unsicher! Sinnvoll sind die Tipps, danke!

    Antworten
  3. finn

    Tolle Hinweise zum Handelsalgorithmus! Meinen Wagen möchte ich vom Opa erben. Der pflegt sehr eifrig seinen Oldtimer. Solche Rarität auf den Straßen sieht echt authentisch aus.

    Antworten
  4. Heike Sand

    Ich habe einen alten Porsche von meinem Vater geerbt und möchte es gerne behalten. Ich weiß aber nicht, wie hoch der Fahrzeugwert ist und ob ich Steuer zahlen muss. Danach werde ich mich noch weiter erkundigen.

    Antworten
  5. Markus

    Vielen Dank für einen informativen Beitrag zu Kfz-Erbe. Gut zu wissen, dass wenn eine Teilkaso- oder Vollkaskoversicherung läuft, kann diese auf Grund des Todesfalls jederzeit beendet werden. Ich habe ein Auto von meinem Opa geerbt, er und sein Auto waren komplett versichert.

    Antworten
  6. Markus

    Vielen Dank für den Hinweis, die KFZ-Versicherung über den Tod des Autobesitzers zu informieren. Ich habe nicht gewusst, dass ich das Auto nicht fahren darf, bevor ich das mache. Ich werde mich darum diese Woche noch kümmern.

    Antworten
  7. alexander malauschek

    hallo, vielleicht kann mir jemand helfen!?
    ich habe ein Fahrzeug geerbt. der Erblasser war vor seinem Tod im Krankenhaus und hat das Fahrzeug in einer legalen Parkzone abgestellt, wo es immer noch steht. allerdings war der verstorbenen ein messe und es fehlen mir bis heute Kfz-unterlagen (Schlüssel, Versicherung usw.) und die Wohnung des verstorbenen ist auch noch versiegelt. auch habe ich noch keinen Erbschein… das Fahrzeug ist auch komplett zugefüllt und sollte abgeschleppt und entsorgt werden, da der wert des Kfz die kosten für die Reinigung usw. sicher nicht abdeckt. kann mir jemand einen tipp geben, wie ich damit am besten umgehen könnte?
    vielen dank für die info und viele grüße vom alex

    Antworten
  8. Andreas

    Das Fahrzeug meiner Eltern ist noch auf meinen 2017 verstorbenen Vater zugelassen, meine Mutter die sich immer um solche Dinge gekümmert hat ist mittlerweile an Demenz erkrankt und hat die Ummeldung wohl versäumt. Da nun auch der KFZ- Schein nicht mehr auffindbar ist, gestaltet sich die Ummeldung nun etwas schwer. Am liebsten möchte ich das KFZ nun übernehmen und auf mich umschreiben.
    Hat jemand Ratschläge wie ich vorgehen kann?
    Vielen Dank!

    Antworten

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert