Ohne Führerschein hinterm Lenkrad erwischt? Das kann schnell teuer werden!

Wer ohne Führerschein hinterm Volant erwischt wird, muss zahlen. Im besten Fall hat man einen Führerschein und hat diesen nur verlegt oder zu Hause vergessen. In dem Fall handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit und man wird mit 10 Euro zur Kasse gebeten. Offiziell spricht man hier von einer „Verwarnung“. Hat man aber keinen Führerschein bzw. wurde die Fahrerlaubnis entzogen und man bei einer Autofahrt erwischt, dann sprechen wir über eine Straftat.

Ohne Führerschein hinterm Lenkrad erwischt? Das kann teuer werden!

Ohne Führerschein hinterm Lenkrad erwischt? Das kann teuer werden!

Ohne Führerschein hinterm Steuer? Das wird ganz schnell sehr teuer!

Genauer gesagt macht man sich nach § 21 StVG strafbar. Hat man den Führerschein zuvor wegen einem Tempoverstoß abgegeben, dann gibt es eine Geldstrafe, Punkte in Flensburg und die Fahrerlaubnis wird für mindestens sechs Monate entzogen.

Anschließend muss der Führerschein neu beantragt werden. Anders sieht es aus, wenn man den Führerschein auf Grund einer Straftat abgegeben hat. Dann handelt es sich nicht um ein Fahrverbot, sondern um einen entzogenen Führerschein. Das passiert z.B. bei Alkohol am Steuer, Drogenmissbrauch usw. – in dem Fall liegt die Höchstrafe für die Autofahrt ohne Fahrerlaubnis bei einer Freiheitstrafe von einem Jahr.

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Ein Fahrverbot gilt für alle motorisierten Fahrzeuge, darunter fallen also auch Roller, Fahrräder mit Hilfsmotor und E-Bikes. Nur Pedelecs sind zum aktuellen Zeitpunkt nicht von dem Fahrverbot betroffen.

Schon gewusst? Wurde der Führerschein, z.B. nach einer Alkoholkontrolle – vorläufig eingezogen, gilt das eigentliche Fahrverbot erst, wenn das Urteil rechtskräftig ist. Ohne den vorläufig eingezogenen Führerschein darf man natürlich trotzdem kein Kraftfahrzeug bewegen.

Führerschein abgegeben? Wo wird er abgeholt?

Das hängt in der Tat davon ab, wo er abgegeben wurde. Haben Sie den Führerschein vor dem Fahrverbot persönlich zu einer Polizeidienststelle abgegeben, kann der Führerschein dort – nach dem Fahrverbot – auch wieder abgeholt werden. Ansonsten geht es auch auf dem Postweg! Kleine Einschränkung: Schickt man den Führerschein per Post zur Verwahrung, dann gilt das Fahrverbot erst wenn der Führerschein auch bei der Behörde eingegangen ist.

1 thought on “Ohne Führerschein hinterm Lenkrad erwischt? Das kann schnell teuer werden!

  1. Verena

    Es ist gut, dass es Gesetze gibt, die das Fahren trotz abgegebenen Führerscheins verbieten. Mein Kumpel ist aktuell in einer sehr ähnlichen Situation, weshalb ihm sein Führerschein entzogen wurde. Er gesteht seinen Fehler ein und möchte sich nun über den Ablauf einer MPU-Vorbereitung erkundigen.

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