Bundesgerichtshof hat entschieden: Dieselfahrverbot kommt!

Nun ist es amtlich: Die Kommunen müssen auch Fahrverbote in ihre Luftreinhaltepläne mit aufnehmen, wenn damit die Stickoxid-Grenzwerte eingehalten werden können. Doch was bedeutet das Urteil nun für die Autofahrer?

Je nach dem wo man wohnt wird man in naher Zukunft seinen Diesel wohl stehen lassen, bzw. darf mit diesen Fahrzeug nicht über bestimmte Straßen bzw. in bestimmte Gebiete fahren. Dabei muss das Fahrverbot nicht bedeuten, dass pauschal stets die ganze Innenstadt gesperrt wird. Fast alle Verbote sind möglich, von der zeitlich begrenzten Version, über die Sperrung von einzelnen Straßen bis hin zur Sperrung von kompletten Zonen. Das Fahrverbot kommt vermutlich zunächst in den Städten, welche die Stickoxid-Grenzwerte nicht einhalten konnten. München, Köln und vor allem Stuttgart dürften definitiv davon betroffen sein.

Doch welche Diesel-Fahrzeuge müssen draußen bleiben? Das ist nicht amtlich geregelt, es kommt auf den sogenannten Luftreinhalteplan an. Hier könnte man z.B. verschiedene Abgasnormen ausschließen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, die Stadt Leipzig ist derzeitig übrigens nicht von der Entscheidung betroffen, hat es den Komunen freigestellt ein Staffel-Verbot einzuführen. In dem Fall könnten zeitlich begrenzte Verbote für verschiedene Abgasnormen gelten.

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Nun muss doch die blaue Umwelt-Plakette kommen, oder? Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, ja, denn ansonsten könnte man das Fahrverbot nicht kontrollieren. Viele Fahrzeuge die jetzt eine grüne Plakette haben, dürften auch eine blaue Plakette bekommen, wenn sie denn die neue Euro 6 Norm erfüllen. Diese wären dann, vermutlich, nicht von vielen Fahrverboten betroffen. Anders sieht es aus bei älteren Fahrzeugen, die nur der Euro 5 Norm oder schlechter entsprechen.

Nicht alles wird so heiß gegessen wie es gekocht wird, es wird Ausnahmegenehmigungen geben und alles geht auch nicht von Heute auf Morgen. Doch auf die leichte Schulter darf man das Thema nun nicht mehr nehmen. In dem Urteil selber gibt es Übergangsfristen, so sind in Stuttgart z.B. Fahrverbote für Euro 5 Fahrzeuge nicht vor dem 01.09.2019 möglich. Eventuell gibt es bis dahin ja technische Möglichkeiten zur Umrüstung der älteren Fahrzeuge, die auch wirtschaftlich betrachtet Sinn machen.

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