Handy am Steuer? Das wird teuer! Doch wie sieht es mit der Smartwatch aus?

Ein kurzer Blick aufs Handy. Was ist denn schon dabei? Nun, wenn man sich im fahrenden Auto befindet und auf dem Fahrersitz sitzt bekommt man dafür eine Strafe und ein Bußgeld aufgebrummt. 1 Punkt und 100 Euro! Hat man dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet? 2 Punkte, 150 Euro und ein Monat Fahrverbot!

Wer beim kurzen Blick aufs Handy oder mit dem Handy telefoniert und es dabei in der Hand hält einen Unfall verursacht, der wird mit mindestens 2 Punkten, 200 Euro Bußgeld und einem Monat Fahrverbot bestraft. Doch wie sieht es aus mit anderen Geräten?

Kann ich einfach über meine Smartwatch im Auto telefonieren?

Kann ich einfach über meine Smartwatch im Auto telefonieren? § 1 Absatz 2 StVO ist sehr deutlich: „Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“

Nach § 23 Abs. 1a StVO darf man ein elektronisches Gerät, welches zur Kommunikation, Information oder Organisation dient, nur dann benutzen wenn das Gerät dafür nicht aufgenommen noch gehalten werden muss und es über eine Vorlesefunktion bzw. Sprachsteuerung verfügt. Darüber hinaus dürfen die Geräte nur dann eingesetzt werden, wenn zur reinen Bedienung nur eine kurze Blickzuwendung zum Gerät erfolgt bzw. erforderlich ist.

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Unter § 23 Abs. 1a StVO findet man auch eine Auflistung der Geräte, das wären Mobiltelefone, Autotelefone, Berührungsbildschirme (darunter könnte auch die Smartwatch fallen), tragbare Flachrechner (Tablets), Navigationsgeräte, Fernseher oder Abspielgeräte mit Videofunktion und Audiorekorder. Auch Videobrillen sind verboten, auch wenn jeder mit gesundem Menschenverstand auf diese Schlussfolgerung gekommen wäre, dass man mit einer Videobrille mal besser nicht Auto fährt.

Kann ich einfach über meine Smartwatch im Auto telefonieren?

Die Geräte dürfen nur im Stand bei ausgeschaltetem Motor (vollständig, Start-Stop Funktion reicht nicht) bedient werden. Ausnahmen gibt es für Rückfahrkameras bzw. die Bildschirme, denn die dürfen natürlich beim Einparkvorgang genutzt werden, wenn das Fahrzeug in Schrittgeschwindigkeit bewegt wird. Das gleiche gilt auch für elektronische Geräte die Spiegel ersetzen oder ergänzen.

Kann ich einfach über meine Smartwatch im Auto telefonieren?

Bringen wir es auf den Punkt: Während der Fahrt sollte man seiner Fahraufgabe nachkommen, sprich den Blick nur zu kurz es sein muss von der Fahrbahn abwenden. So kann man z.B. mal kurz auf das Kombiinstrument schauen um die Geschwindigkeit abzulesen. Das Navigationsgerät stellt man nicht während der Fahrt sondern vor der Fahrt ein und ansonsten lässt man während der Fahrt am besten die Finger von allen technischen Geräten die Ablenken könnten. Das minimiert nicht nur das Unfallriskio sonder auch die Gefahr von Bußgeldern und Punkten in Flensburg.

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Kann ich einfach über meine Smartwatch im Auto telefonieren?

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