Das Fahrtenbuch. Geht es auch einfacher?

Ein Fahrtenbuch dient der offiziellen Dokumentierung der mit einem Kraftfahrzeug jeweils zurückgelegten Fahrstrecke und der Fixierung des Anlasses für diese Fahrt. Um ein Fahrtenbuch zu führen, gibt es entweder steuerliche oder aber verkehrsrechtliche Anlässe. Im Fahrtenbuch werden üblicherweise das Datum der Fahrt, der Name des Fahrers, der Kilometerstand zu Beginn und zum Ende der Fahrt sowie Zielort und Zweck der Fahrt eingetragen und durch die Unterschrift des Kraftfahrers bestätigt. In dieser Form kann das Fahrtenbuch entweder bei den Finanzbehörden oder bei der Polizei vorgelegt werden.

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Steuerliche Anlässe zur Führung eines Fahrtenbuches

Bei Firmenfahrzeugen oder auch bei den Fahrzeugen von Selbständigen und Freiberuflern, ist es allgemein üblich, dass im Zuge der Fuhrparkverwaltung ein Fahrtenbuch geführt wird, um private und dienstliche Fahrten getrennt ausweisen zu können. Da Dienstwagen, die auch privat genutzt werden können, geldwerte Vorteile darstellen, müssen sie versteuert werden. Dies geschieht entweder im Rahmen der sogenannten pauschalen Ein-Prozent-Regelung oder im Wege der Führung eines Fahrtenbuches. Bei der pauschalen Ein-Prozent-Regelung muss je Monat 1 % vom Listenpreis des entsprechenden Fahrzeuges versteuert werden. Zusätzlich werden dann je privat gefahrenen Kilometer, nochmals 0,03 % vom Listenpreis des Fahrzeuges versteuert. Die exakte Dokumentation aller privat mit dem Fahrzeug zurück gelegten Kilometer ist häufig genauer und führt daher nicht selten zu einer wesentlich niedrigeren Steuerlast, als bei der Ein-Prozent-Regelung üblich.

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Verkehrsrechtliche Anlässe zur Führung eines Fahrtenbuches

Neben den steuerlichen Gründen können auch Verkehrsdelikte das Führen eines Fahrtenbuches erforderlich machen. Ist nach einem schweren Verkehrsdelikt, beispielsweise nach einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung oder einem sogenannten Rotlichtverstoß, die eindeutige Feststellung des verursachenden Fahrzeugführers nicht möglich, so ist es gemäß § 31a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) möglich, dass die Straßenverkehrsbehörde dem Fahrzeughalter die Führung eines Fahrtenbuches und dessen regelmäßige Vorlage bei der Polizei zur Auflage macht. Auch die Berufung auf ein Aussageverweigerung oder auf ein Zeugnisverweigerungsrecht, befreit den Fahrzeugführer, der dadurch möglicherweise Angehörige nicht belasten möchte, keinesfalls von der Pflicht zur Führung eines Fahrtenbuches auf Anordnung der Straßenverkehrsbehörde. Welche konkreten Eintragungen der Fahrzeughalter in das Fahrtenbuch vorzunehmen hat, regelt im Einzelnen der § 31a der StVZO. Kommt der Fahrzeughalter der Auflage zur Führung eines Fahrtenbuches durch die Straßenverkehrsbehörde nicht nach, so wird, je festgestelltem Verstoß gegen diese Auflage, ein Bußgeld in Höhe von 50,00 Euro fällig und ein Punkt in das Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen.

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Das Fahrtenbuch und elektronische Alternativen

Um Zeit und Aufwand der handschriftlichen Führung eines Fahrtenbuches zu sparen, sind bereits elektronische Alternativen und Fahrtenbuchlösungen im Handel erhältlich. Diese elektronischen Fahrtenbücher sparen Zeit und Aufwand, ermöglichen die Integration von Geschäftskontakten, gewährleisten die Generierung automatischer Reports über privat und dienstlich gefahrene Entfernungskilometer und werden von der Straßenverkehrsbehörde und von den Steuerbehörden bei Vorlage als Beweismittel anerkannt. Zu den Anbietern solcher professionellen Business-Solutions gehört beispielsweise die Firma TomTom International B.V. Eine ähnliche Lösung zur einfachen Erfassung von Reisekosten und zur Kilometer-Dokumentation, liefert auch das bekannte Nürnberger Unternehmen DATEV e.V. Die Hamburger Firma GPS CarMagic vermarktet hingegen ein GPS-basiertes, fälschungssicheres und zu 100 % beim Finanzamt anerkanntes elektronisches Fahrtenbuch. Dieses ist ohne jegliche Vertragsbindung erhältlich. Im Zeitalter von Smartphones, iPhones und iPads, gewinnt jedoch auch die Fahrtenbuch-App immer mehr an Bedeutung. Tatsächlich bietet beispielsweise WISO eine Fahrtenbuch-App an. Diese ist durchdacht, logisch aufgebaut und intuitiv bedienbar. Die App ist in den Sprachen Deutsch, Englisch und Niederländisch erhältlich, beansprucht 6,8 MB Speicherplatz, ist kompatibel zu iOS 5.0 und für iPhone, iPad und iPod touch geeignet.

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