H-Kennzeichen & Co.: Was für Oldtimer möglich ist

Welche Voraussetzungen gelten für ein H-Kennzeichen? Welche Vorteile hat ein Saisonkennzeichen? Oder sollte man als Oldtimer-Besitzer einfach die normale Kfz-Zulassung wählen? Solche Fragen stellen sich viele Halter von Oldtimern. Wir bringen Licht ins Dunkel des Kennzeichen-Dschungels und haben einmal zusammengefasst, welche Bedingungen für die unterschiedlichen Varianten erfüllt sein müssen und welche Vor- und Nachteile die jeweiligen Nummernschilder haben.

H-Kennzeichen

Das H-Kennzeichen – für Oldtimer

Beim H-Kennzeichen ist rechts neben der Nummer ein großes H aufgebracht, das für „historisch“ steht. Der Vorteil eines H-Kennzeichens ist, dass der Halter einen pauschalen Steuersatz hat. Dieser soll den erhöhten finanziellen Aufwand ausgleichen, der mit der Pflege eines Oldtimers einhergeht. Allerdings muss das Fahrzeug einige Voraussetzungen erfüllen, um ein H-Kennzeichen zu erhalten. Es muss mindestens 30 Jahre alt sein und soll hauptsächlich „zur Pflege des Kfz-technischen Kulturguts“ genutzt werden. Dies muss ein Gutachter offiziell bestätigen. Außerdem sollte sich der Oldtimer möglichst im Original-Zustand befinden. Das bedeutet, dass er nur mit Lackierungen versehen werden darf, die auch im Baujahr des Autos verfügbar waren. Auch Autoteile, die im Wagen verbaut sind, dürfen nur 10 Jahre nach der Erstzulassung verfügbar gewesen sein. Das Auto soll den Geist seiner Zeit widerspiegeln. Muss der Motor ausgetauscht werden, darf nur ein Ersatzmotor der gleichen Baureihe eingebaut werden. Ist das nicht möglich, muss ein Motor eingebaut werden, der mindestens 30 Jahre alt ist.

Es ist nicht erlaubt, ein Fahrzeug mit H-Kennzeichen gewerblich zu vermieten. Lkws mit H-Kennzeichen dürfen nicht zu gewerblichen Zwecken genutzt werden. Fahrten ins Ausland und durch Umweltzonen sind mit H-Kennzeichen erlaubt – eine Feinstaubplakette ist nicht notwendig. Allerdings ist das H-Kennzeichen nicht mit einem Saisonkennzeichen kombinierbar.

Siehe auch  G-elumic Kennzeichen ADIEU

Reguläre Zulassung von Oldtimern

Wer einen Oldtimer besitzt, kann diesen auch ganz regulär zulassen. Allerdings fällt dann der jeweils geltende Kfz-Steuersatz an. Das Fahrzeug kann mit einer regulären Zulassung normal an- und wieder abgemeldet werden. Möchte man den Oldtimer länger als 18 Monate stilllegen, ist das ohne Probleme möglich. Erst wenn das Fahrzeug länger als 7 Jahre abgemeldet war, muss bei der erneuten Anmeldung eine Vollabnahme vorgenommen werden. Dasselbe gilt bei technischen Veränderungen. Mit einer Stilllegung erlischt allerdings das Kennzeichen. Es kann aber reserviert werden, wenn der Halter die Nummer behalten möchte.

Saisonkennzeichen

Das Saisonkennzeichen

Auf einem saisonalen Kennzeichen werden an der rechten Seite der Anfangs- und der End-Monat aufgebracht – die Periode, in der der Oldtimer auf der Straße bewegt werden darf. In dieser Zeit darf der Halter auch mit dem Saisonkennzeichen ins Ausland fahren. Allerdings darf das Fahrzeug außerhalb der Saisonzulassung weder bewegt noch im öffentlichen Straßenverkehr abgestellt werden. An diese Zeiträume ist der Besitzer gebunden. Der Vorteil des Saisonkennzeichens ist, dass der Halter in jedem Jahr die Kosten für Ab- und Wiederanmeldung spart.

Das rote Kennzeichen mit 07er-Nummer

Dieses Oldtimer-Kennzeichen wurde im Jahr 1994 eingeführt. Ein rotes Kennzeichen mit 07er-Nummer ist ein Wechselkennzeichen für mehrere Fahrzeuge – sehr praktisch für Halter von Oldtimern. Sowohl Autos und Lkws als auch Traktoren oder Motorräder können abwechselnd mit derselben Nummer bewegt werden. Allerdings erwartet den Halter mit diesem Kennzeichen eine Vielzahl an Einschränkungen. Wer ein rotes Kennzeichen mit 07er-Nummer hat, darf damit nur an Oldtimer-Veranstaltungen teilnehmen (inklusive Hin- und Rückweg), Überführungs- und Probefahrten unternehmen oder das Fahrzeug zur Wartung beziehungsweise Reparatur in die Werkstatt und wieder zurück bringen. Im Gegenzug für diese Einschränkungen wird für das rote Kennzeichen mit 07er-Nummer ein pauschaler Steuersatz erhoben. Früher lag es im Ermessen der Zulassungsstelle, ob an ein Fahrzeug ein rotes Kennzeichen mit 07er-Nummer vergeben werden kann. Seit 2007 gelten die einheitlichen Kriterien für die Definition eines Oldtimers: mindestens 30 Jahre alt, weitestmöglich im Originalzustand, zur Pflege des technischen Kulturguts genutzt. Seit dieser Regelung können Youngtimer keine 07er-Kennzeichen mehr erhalten, denn sie sind per Definition jünger als 30 Jahre. Youngtimer, die vor 2007 ein 07er-Kennzeichen bekommen haben, können dieses behalten, denn es wurde sogenannter „Bestandschutz“ gewährt. Mit einem 07er-Kennzeichen sind grundsätzlich auch Fahrten ins Ausland möglich – allerdings werden die Nummernschilder nicht in allen Ländern anerkannt. Oldtimer-Halter sollten sich also im Vorfeld gut informieren.

Siehe auch  Kennzeichen richtig befestigen

Die verschiedenen Zulassungsarten für Oldtimer auf einen Blick:

H-Kennzeichen

 

Mit Material von FOCUS ONLINE, kfz.de

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