Hauptuntersuchung, Kfz-Steuerbefreiung & Co.: Was ändert sich am 1. Januar 2016?

Mit dem Jahreswechsel tritt eine Reihe neuer Regelungen in Kraft, die für Fahrzeughalter einige Überraschungen bereithalten. Zum Glück sind nicht alle davon schlecht. Für Elektrofahrzeuge gelten zwar neue Richtlinien für die Kfz-Steuerbefreiung, doch immerhin sinken bei knapp 20 Prozent aller Haftpflichtversicherungen in Deutschland die Beiträge. Darüber hinaus gibt es neue Plaketten für die Hauptuntersuchung und schärfere Abgasnormen für Motorräder. Ganz schön viel fürs neue Jahr! Wir klären auf, worauf Sie im Detail achten müssen.

Gut ins neue Jahr: Diese Neuregelungen treten für Fahrzeugbesitzer ab dem 1. Januar 2016 in Kraft

Ab dem 1. Januar 2016 gelten neue Regelungen für die Kfz-Steuerbefreiung von Elektroautos.

Neuregelung der Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos

Schlechte Nachrichten für Besitzer eines Neufahrzeuges mit Elektroantrieb oder Brennstoffzelle: Elektrofahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2016 zugelassen werden, erhalten nur noch eine fünfjährige Kfz-Steuerbefreiung. Das ist deutlich kürzer als bisher. Denn Fahrzeuge, die noch bis zum 31. Dezember 2015 zugelassen werden, erhalten eine Kfz-Steuerbefreiung von insgesamt zehn Jahren. Immerhin gibt es für Besitzer eines Elektroautos nach Ablauf der fünfjährigen Kfz-Steuerbefreiung einen kleinen Bonus: Sind die fünf Jahre rum, zahlen sie nur die Hälfte der normalen Steuer.

Übrigens: Die Steuerfreiheit ist auch dann noch gültig, wenn das Fahrzeug innerhalb der fünfjährigen Frist an einen neuen Halter verkauft wird, wie der Auto Club Europa (ACE) erklärt. Fahrzeuge mit Hybridmotoren oder einem Range-Extender sind im Sinne des Kraftfahrzeugsteuergesetzes allerdings keine Elektrofahrzeuge – für sie gilt die Kfz-Steuerbefreiung leider nicht.

Kfz-Haftpflichtversicherung: Neue Typ- und Regionalklassen

Pünktlich zum Jahreswechsel werden auch die Beiträge für die Kfz-Haftpflichtversicherung neu bemessen, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mitteilt. Dabei verändern sich vor allem die Typ- und Regionalklassen, die von den Versicherungen genutzt werden, um ein Risiko zu kalkulieren. Die gute Nachricht: Knapp 20 Prozent aller Fahrzeugbesitzer in Deutschland profitieren im neuen Jahr von sinkenden Versicherungskosten. Die Bundesländer mit den niedrigsten Regionalklassen sind Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Schlecht hingegen sieht es in Städten wie Berlin aus. Insgesamt müssen rund 15 Prozent aller Fahrzeughalter damit rechnen, dass im neuen Jahr eine höhere Rechnung ins Haus flattert. Da ist es nur ein kleiner Trost, dass wenigstens bei der Teil- und Vollkaskoversicherung alles beim Alten bleibt – 90 Prozent der Versicherten zahlen auch im neuen Jahr dasselbe wie zuvor.

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Neue Plaketten für die Hauptuntersuchung

Langsam wird die Zeit knapp – wer ab dem 1. Januar 2016 immer noch mit einer gelben Plakette für die Hauptuntersuchung unterwegs ist, hat den letzten TÜV-Termin verschlafen. Im neuen Jahr sind nur noch braune, rosa und grüne Plaketten im Straßenverkehr erlaubt. Jede davon gilt für ein anderes Ablaufdatum der Hauptuntersuchung. Besitzer einer braunen Plakette müssen noch im neuen Jahr zur HU, mit einer rosa Plakette hingegen erst im Jahr 2017 und mit einer grünen erst ab 2018. Dabei zeigt die Zahl oben auf der Plakette, in welchem Monat die Hauptuntersuchung fällig ist.

Übrigens: Wer ohne gültige HU-Plakette im Straßenverkehr unterwegs ist, muss schnell mit hohen Kosten und sogar Punkten in Flensburg rechnen. Ein kurzes Beispiel: Ist die Plakette für die Hautuntersuchung im Dezember 2015 abgelaufen, müssen Sie bereits im März 2016 ein Verwarnungsgeld von 15 Euro zahlen. Nach vier Monaten sind es bereits 25 Euro und nach acht Monaten schließlich 60 Euro und ein Punkt in Flensburg. Außerdem erlischt der Versicherungsschutz. Sind Sie ohne gültige Hauptuntersuchung in einen Unfall verwickelt, müssen Sie im schlimmsten Fall alles aus der eigenen Tasche bezahlen.

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Für Motorräder gelten neue Abgasvorschriften

Auch für Besitzer eines Motorrades bringt das neue Jahr eine Überraschung mit: Zweiräder, die ab dem 1. Januar 2016 eine Typengenehmigung erhalten, müssen mindestens die Abgasvorschriften der Norm Euro 4 erfüllen. Wie der ADAC meldet, betrifft das alle Motorräder der Klasse L3e. Ab dem Jahr 2020 gelten dann noch einmal verschärfte Normen: Motorräder werden dann nur noch zugelassen, wenn sie die Abgasnorm Euro 5 erfüllen.

Speeding Motorcycle

Für neue Motorräder mit einem Hubraum über 125 Kubikzentimeter oder einer Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h treten verschärfte Sicherheitsregeln in Kraft

Motorräder sollen im neuen Jahr aber nicht nur sauberer, sondern auch sicherer werden. Mit dem Jahreswechsel treten für neue Motorräder mit einem Hubraum über 125 Kubikzentimeter oder einer Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h deshalb verschärfte Sicherheitsregeln in Kraft: Zugelassen werden sie dann nur noch, wenn sie über ein Kombi-Bremssystem oder ABS verfügen. Diese Regel betrifft allerdings nur Neuzulassungen. Alte Motorräder müssen nicht nachgerüstet werden.

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